2326/J XXV. GP

Eingelangt am 02.09.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag.a Greiner

und Genossinnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt- und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter

betreffend Dolomitsteinbruch Köppel-Tieber in Großstübing

 

Am 14.04.2014 hat die Firma Tieber einen Antrag auf Erteilung eines Gewinnungsbetriebsplanes für den Dolomitsteinbruch „Koppel“ in Großstübing gestellt. Die Abbaudauer soll 26 Jahre betragen, wobei jährlich 150.000t bzw. 60.000m3 abgebaut werden sollen. Im Regelbetrieb sind vier Fuhren pro Stunde mit beladenen LKWs vorgesehen. Das Projekt wurde mit einer Größe von 4,9ha eingereicht, womit die Schwelle für die UVP-Pflichtigkeit des Verfahrens knapp unterschritten wird.

Für die Bevölkerung in Großstübing und den Gemeinden, die auch von diesem Großprojekt betroffen sind, wird eine seit 10 Jahren bestehende Befürchtung nun drohende Wirklichkeit.

 

Die Unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, folgende

 

Anfrage:

 

1.    Gibt es Untersuchungen bezüglich der Gesteinsqualität in diesem Gebiet?

2.    Wenn ja: Besteht in der Region Graz-Umgebung Nord die wirtschaftliche Notwendigkeit zum Abbau von Gestein in dieser Qualität oder decken die bestehenden Steinbrüche den Bedarf?

3.    Welchen volkswirtschaftlichen Mehrwert kann dieser Steinbruch schaffen?

4.    Wenn ein Mehrwert gegeben ist, rechtfertigt dieser einen Eingriff in ein Landschaftsschutzgebiet?

5.    Ist nicht die Erhaltung des Waldes in diesem Gebiet, als Nutz-, Erholungs- und Wohlfahrtsstifter (Frischluftschneise für die Stadt Graz), per se schon der sonstigen Nutzung vorzuziehen?

6.    40 % des Grazer Trinkwassers kommen direkt aus dem Bereich des geplanten Steinbruches. Kann die hervorragende Wasserqualität in der steirischen Landeshauptstadt für die Zukunft trotzdem gewährleistet werden?

7.    Kann man Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten der Lungenabteilung des LKH Hörgas-Enzenbach durch den Feinstaub, der durch den Steinbruch entsteht, ausschließen?

8.    Führt die aktuelle Regelung im Bereich der Schwellenwerte dazu, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen umgangen werden? Wenn ja, welche Verbesserungsmöglichkeiten gäbe es?

9.    Wie sind bei einem in Betrieb befindlichen Abbau im Steinbruch neben den unmittelbar zu erwartenden Schall- und Staubemissionen weitere mittelbare und langfristige Belastungen für die Bevölkerung und das Landschaftsschutzgebiet zu beurteilen?