2335/J XXV. GP

Eingelangt am 02.09.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Angelobungen fallen Sparzwang zum Opfer

Wie den Medien zu entnehmen war, sollen Angelobungen zukünftig nur noch auf Kasernen-Geländen stattfinden, wodurch die Kosten für die Anreise der Rekruten mittels Busflotte eingespart werden sollen.

Dies bedeutet einen erheblichen Imageschaden für das österreichische Bundesheer, weil damit ein wichtiger Teil der Öffentlichkeitsarbeit verloren geht. Bei Angelobungen sind nicht nur Angehörige der Rekruten, sondern auch zahlreiche interessierte Besucher im Publikum vertreten, wodurch die Verbundenheit zwischen dem österreichischen Bundesheer und der Bevölkerung gewährleistet wurde.

(Quelle:http://kurier.at/chronik/niederoesterreich/aus-fuer-heeres-aufmaersche/80.070.939)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

1.            Welche konkreten Einsparungen erhofft man sich durch die Streichung von Heeres-Aufmärschen bei Angelobungen?

2.            Ab welchem Zeitpunkt sollen Angelobungen ausschließlich auf Kasernen-Geländen stattfinden?

3.            Wie bewerten Sie als Bundesminister für Landesverteidigung und Sport den Imageschaden des österreichischen Bundesheeres, der durch diese Maßnahme entsteht?

4.            Wurden bereits Heeres-Aufmärsche, für welche ein Transport der Rekruten mittels einer Busflotte nötig gewesen wäre, aus Kostengründen abgesagt oder auf Kasernen-Gelände verlegt?

5.            Wenn ja, wie viele und welche Angelobungen wurden abgesagt oder auf Kasernen-Gelände verlegt?