2341/J XXV. GP

Eingelangt am 02.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Sicherheitskontrollen A9 Phyrn Autobahn Vollausbau Gleinalmtunnel

 

Die Pyhrn Autobahn ist seit 18. Dezember 2004 vom Knoten Voralpenkreuz (A 1/A 8/A 9) bis zur Staatsgrenze bei Spielfeld durchgehend befahrbar. Mit Ausnahme der Bereiche Anschlussstelle Klaus – Anschlussstelle St. Pankraz/Hinterstoder (Tunnelkette Klaus), dem Bosruck- und Gleinalmtunnel ist die A 9 bereits im Vollausbau errichtet. Das bedeutet im Freiland vierspurig und in den Tunneln zweiröhrig. Die erwähnten drei Nadelöhre sollen sukzessive ausgebaut und beseitigt werden. 2019 wird die Pyhrn Autobahn dann durchgehend vierspurig befahrbar sein. Die Gesamtinvestition für diese drei Lückenschlüsse beträgt 720 Millionen Euro. Der Vollausbau des Gleinalmtunnels umfasst die Errichtung der zweiten Röhre und die Generalerneuerung und Ertüchtigung der Bestandsröhre im Hinblick auf Richtungsverkehr. Am 21. September 2013 fiel der Startschuss für die Errichtung der zweiten Gleinalmtunnelröhre. Die Vortriebsarbeiten erfolgen beidseitig, also vom Nord- und Südportal aus. Bis Ende März 2014 konnten insgesamt bereits 1,2 Kilometer vorgetrieben werden - vom Norden sind die Bergleute rund 700 Meter weit im Berg, vom Süden etwa 500 Meter. Rund 16 Monate - voraussichtlich bis April 2015 - werden sich die Mineure bis zum Durchschlag durch den Berg arbeiten. Im Anschluss daran erfolgen der Innenausbau der zweiten Röhre sowie die Installation der elektromaschinellen Ausrüstung (unter anderem Belüftung, Beleuchtung, Tunnelfunk). Im Sommer 2017 soll die zweite Röhre des Gleinalmtunnels bereits für den Verkehr freigegeben werden. Im Anschluss daran erfolgt die Sanierung der Bestandsröhre.

 

Bislang ist es unbekannt, ob die Sicherheitsvorkehrungen auf den genannten Baustellen ordnungsgemäß eingehalten und regelmäßigen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden. Auch eine detaillierte Auflistung, ob sich Arbeitsunfälle ereignet haben, ist bis Dato nicht bekannt. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat in Ihrer Anfragebeantwortung zu diesen Fragen hingewiesen, dass die Sicherheit von Arbeitnehmern auf Baustellen nicht in das Ressort der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, sondern in die des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeitsinspektorat bzw. Verkehrs-Arbeitsinspektorat) fällt.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Werden auf den Baustellen in regelmäßigen Abständen Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  2. Wenn ja, wer kontrolliert die Sicherheit auf den Baustellen?
  3. Wenn ja, aufgelistet nach Datum, wann wurden bisher Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  4. Wenn ja, wurden Mängel in Bezug auf die Sicherheit der dort arbeitenden Personen festgestellt?
  5. Wenn ja bei 4., welche Mängel wurden festgestellt?
  6. Wenn nein bei 1., warum nicht?
  7. Wurden auf den fertiggestellten Baustellen in regelmäßigen Abständen Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  8. Wenn ja, aufgelistet nach Datum, wann wurden die Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  9. Wenn ja, wer hat die Sicherheit auf den Baustellen kontrolliert?
  10. Wenn ja, wurden Mängel in Bezug auf die Sicherheit der dort arbeitenden Personen festgestellt?
  11. Wenn ja bei 10., welche Mängel wurden festgestellt?
  12. Wenn nein bei 7., warum nicht?
  13. Wurden seit dem Baubeginn der Baustellen Personen aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen verletzt?
  14. Wenn ja, aufgelistet nach schwere der Verletzung, wie viele?
  15. Wenn ja, wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit gesetzt?
  16. Wenn nein bei 15., warum nicht?