2343/J XXV. GP

Eingelangt am 02.09.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Sicherheitskontrollen beim Bau des Koralmtunnels

 

Mit der Koralmbahn entsteht auf 130 Kilometern eine zweigleisige, elektrifizierte, neue Hochleistungsstrecke, die die Städte Graz und Klagenfurt zukünftig direkt miteinander verbindet und eine Fahrzeitverkürzung von derzeit knapp drei auf eine Stunde ermöglicht. Als Herzstück der Koralmbahn, wird der 32,9 Kilometer lange Koralmtunnel errichtet. Damit verbessert die Koralmbahn die überregionale Einbindung der Regionen Lavanttal, Jauntal und Weststeiermark und fördert damit, zusätzlich zum Fernverkehr, den öffentlichen Nahverkehr. Aus internationaler Sicht ist die Koralmbahn Teil der so genannten Baltisch-Adriatischen Achse. Diese verbindet Polen, Tschechien und die Slowakei mit Ost- bzw. Südösterreich und Oberitalien. Mit der Koralmbahn werden Voraussetzungen für einen verbesserten Personen- und Güterverkehr geschaffen. Die voraussichtliche Gesamtinbetriebnahme des Projekts wird für das Jahr 2023 angegeben. Die Gesamtkosten sollen sich sich auf ca 5,2 Milliarden Euro belaufen (Stand 2009).

 

Bislang ist es unbekannt, ob die Sicherheitsvorkehrungen auf den genannten Baustellen ordnungsgemäß eingehalten und regelmäßigen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden. Auch eine detaillierte Auflistung, ob sich Arbeitsunfälle ereignet haben, ist bis Dato nicht bekannt. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat in Ihrer Anfragebeantwortung zu diesen Fragen hingewiesen, dass die Sicherheit von Arbeitnehmern auf Baustellen nicht in das Ressort der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, sondern in die des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeitsinspektorat bzw. Verkehrs-Arbeitsinspektorat) fällt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

  1. Werden auf der Baustelle in regelmäßigen Abständen Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  2. Wenn ja, wer kontrolliert die Sicherheit auf den Baustellen?
  3. Wenn ja, aufgelistet nach Datum, wann wurden bisher Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  4. Wenn ja, wurden Mängel in Bezug auf die Sicherheit der dort arbeitenden Personen festgestellt?
  5. Wenn ja bei 4., welche Mängel wurden festgestellt?
  6. Wenn nein, warum nicht?
  7. Wurden auf den fertiggestellten Abschnitten in regelmäßigen Abständen Sicherheitskontrollen durchgeführt?
  8. Wenn ja, aufgelistet nach Datum, wann wurden die Sicherheitskontrollen?
  9. Wenn ja, wer hat die Sicherheit auf den Baustellen kontrolliert?
  10. Wenn ja, wurden Mängel in Bezug auf die Sicherheit der dort arbeitenden Personen festgestellt?
  11. Wenn ja bei 10., welche Mängel wurden festgestellt?
  12. Wenn nein bei 7., warum nicht?
  13. Wurden seit dem Baubeginn der Baustelle Personen aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen verletzt?
  14. Wenn ja, aufgelistet nach schwere der Verletzung, wie viele?
  15. Wenn ja, wurden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit gesetzt?
  16. Wenn nein bei 15., warum nicht?