2344/J XXV. GP
Eingelangt am 02.09.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Sicherheitskontrollen S6 Semmering Schnellstraße Generalerneuerung Niklasdorftunnel
Nach knapp zwei Jahren Bauzeit sind beide Röhren des Niklasdorftunnels auf der S 6 Semmering Schnellstraße seit Anfang März 2014 wieder frei befahrbar. Der rund 30 Jahre alte Tunnel bei Niklasdorf wurde einer Generalsanierung unterzogen und dabei auch technisch auf den modernsten Stand gebracht. Diese Generalerneuerung ist Teil des Gesamtprojektes „Modernisierung Tunnelkette Bruck". Diese umfasst auf einer Länge von rund 6,2 Kilometern folgende zweiröhrige Tunnel:
Der Niklasdorftunnel ist nunmehr bereits die vierte Tunnelanlage im Zuge der
Tunnelkette Bruck, die an den hohen ASFINAG Standard angepasst wurde. Bis 2016
werden noch die beiden Tunnel Bruck und St. Ruprecht generalerneuert.
Bislang ist es unbekannt, ob die Sicherheitsvorkehrungen auf den genannten Baustellen ordnungsgemäß eingehalten und regelmäßigen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden. Auch eine detaillierte Auflistung, ob sich Arbeitsunfälle ereignet haben, ist bis Dato nicht bekannt. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat in Ihrer Anfragebeantwortung zu diesen Fragen hingewiesen, dass die Sicherheit von Arbeitnehmern auf Baustellen nicht in das Ressort der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, sondern in die des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeitsinspektorat bzw. Verkehrs-Arbeitsinspektorat) fällt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage