2346/J XXV. GP
Eingelangt am 02.09.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Sicherheitskontrollen S35 Brucker Schnellstraße Generalerneuerung Frohnleiten-Badl
Die rund 35 Kilometer lange S 35 Brucker Schnellstraße führt vom Knoten Bruck/Mur bis zum Knoten Peggau – Deutschfeistritz, wo sie in die A 9 Pyhrn Autobahn einmündet. Seit der Verkehrsfreigabe des letzten Abschnittes Stausee bis Mautstatt im Mai 2010 ist die S 35 zur Gänze fertig gestellt. Die ersten Abschnitte der Schnellstraße stammen jedoch aus den 70er Jahren und sind daher dringend sanierungsbedürftig. Die Murbrücke Frohnleiten selbst wurde bereits 1953 errichtet. Sie entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und muss daher zur Gänze neu gebaut werden. Die restlichen neun Brücken im Bauabschnitt in Fahrtrichtung Graz werden saniert, ebenso wie das Entwässerungssystem. Nach Abschluss der Vorarbeiten (Errichtung Murpfeiler, Demontage Mursteg) wurde im März 2014 mit dem Abbruch der Murbrücke begonnen. Parallel dazu werden sechs Bestandsbrücken und die Sanierung der Freilandbereiche in Angriff genommen. Mit Anfang Oktober ist geplant, die Verkehrsführung auf rund 2,5 Kilometer zu verkürzen, da nur die Errichtung der Murbrücke mehr Zeit in Anspruch nimmt. Ab dann werden auch die restlichen drei Bestandsbrücken und Teile des Freilands saniert. Die Gesamtfertigstellung ist aus derzeitiger Sicht für November 2015 vorgesehen.
Bislang ist es unbekannt, ob die Sicherheitsvorkehrungen auf den genannten Baustellen ordnungsgemäß eingehalten und regelmäßigen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden. Auch eine detaillierte Auflistung, ob sich Arbeitsunfälle ereignet haben, ist bis Dato nicht bekannt. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat in Ihrer Anfragebeantwortung zu diesen Fragen hingewiesen, dass die Sicherheit von Arbeitnehmern auf Baustellen nicht in das Ressort der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, sondern in die des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeitsinspektorat bzw. Verkehrs-Arbeitsinspektorat) fällt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage