2347/J XXV. GP
Eingelangt am 02.09.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Sicherheitskontrollen S36 Murtal Schnellstraße St. Georgen ob Judenburg-Scheifling
Die S 36 Murtal Schnellstraße verläuft vom Knoten St. Michael in der Obersteiermark (A 9/S 6) über Judenburg bis nach Scheifling (S 37). Von den insgesamt rund 59 Kilometern Schnellstraße sind bislang rund 38 Kilometer in Betrieb. Konkret ist das die Strecke St.Michael bis Judenburg. Mit dem Lückenschluss zwischen St. Georgen ob Judenburg bis Scheifling wurde im Mai 2013 begonnen. Der Startschuss für den Weiterbau der S 36 zwischen St.Georgen ob Judenburg und Scheifling erfolgte im Mai 2013. Als erstes Projekt wird die rund 610 Meter lange Unterflurtrasse St. Georgen errichtet. Diese soll Ende 2015 fertiggestellt sein. Anschließend und bis 2018 erfolgen der Bau der Unterflurtrasse Unzmarkt (rund 950 Meter) und die Adaptierung der Bestandsstrecke. Im Endausbau stehen den Autofahrern dann auf diesem Abschnitt je zwei Fahrstreifen pro Fahrtrichtung mit einer Breite von 3,75 beziehungsweise 3,50 Metern zur Verfügung. Auch werden die Richtungsfahrbahnen mittels Betonleitwänden baulich getrennt, um Frontalzusammenstößen entgegenzuwirken. Die Realisierung der Trassenvariante soll nach 2017 erfolgen.
Bislang ist es unbekannt, ob die Sicherheitsvorkehrungen auf den genannten Baustellen ordnungsgemäß eingehalten und regelmäßigen Sicherheitskontrollen unterzogen wurden. Auch eine detaillierte Auflistung, ob sich Arbeitsunfälle ereignet haben, ist bis Dato nicht bekannt. Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie hat in Ihrer Anfragebeantwortung zu diesen Fragen hingewiesen, dass die Sicherheit von Arbeitnehmern auf Baustellen nicht in das Ressort der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, sondern in die des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Arbeitsaufsichtsbehörde (Arbeitsinspektorat bzw. Verkehrs-Arbeitsinspektorat) fällt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage