2356/J XXV. GP
Eingelangt am 03.09.2014
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Justizanstalt Wiener Neustadt
Einem Bericht der Tageszeitung „Heute“ vom 4.8.2014 ist zu entnehmen, dass die Leiterin der Justizanstalt Wiener Neustadt über Monate hinweg Aufgaben bzw. Arbeiten für den von ihr an der FH Wiener Neustadt betriebenen, berufsbegleitenden Studiengang „Polizeiliche Führung“ durch Bedienstete erledigen lassen soll. Im Auftrag der Korruptionsstaatsanwaltschaft habe die Kriminalpolizei bereits diesbezügliche Ermittlungen wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs eingeleitet, was auch der Vize-Vollzugsdirektor der Justizanstalt Wiener Neustadt in besagter Zeitungsausgabe bestätigt.
Im Mai dieses Jahres wurde bekannt, dass ein 74-jähriger Häftling in der Justizanstalt Stein aufgrund von grober Vernachlässigung verwahrlost war. Daraufhin wurden drei Beamte für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft suspendiert, darunter auch jener, der diesen Missstand aufgezeigt hatte. Schließlich wurden diese äußerst umstrittenen Suspendierungen – ein politisch aktiver Beamter wurde Zentrum der medialen Berichterstattung kurz vor der Wahl zum Europäischen Parlament – im Juni wieder aufgehoben. Im Falle der aktuell unter dem Verdacht des Amtsmissbrauchs stehenden Leiterin der Justizanstalt Wiener Neustadt ist bis dato trotz Ermittlungen der Kriminalpolizei keine Suspendierung vom Dienst bekannt
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage
mögliche Beweismittel entfernen könnte?
Bereich der Justizanstalten?