2359/J XXV. GP

Eingelangt am 03.09.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Sanierung der Gerbereideponie Schmidt in Weiz

BEGRÜNDUNG

 

Die Sanierung der Gerbereideponie Schmidt in Weiz (Altlast ST 19) ist bereits seit vielen Jahren überfällig. Bereits im Jahr 1998 hat das Umweltbundesamt der Gerbereideponie Schmidt in Weiz höchste Priorität zur Sanierung attestiert. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten, wer für den entstandenen Umweltschaden zur Verantwortung zu ziehen wäre, wurde eine Sanierung allerdings immer wieder hinausgezögert. Nach langem Hin und Her gab es doch einen Konsens, sodass Ende 2013 mit den Sanierungsarbeiten der Deponie sowie an der B 72 begonnen werden konnte. 

Dem Vernehmen nach war auch die Firma DECON Umwelttechnik GmbH, 8181 Wollsdorf 80, an der Sanierung beteiligt. Bei der Firmenanschrift handelt es sich um die gleiche Adresse wie bei der Firma Wollsdorf Leder Schmidt & Co GmbH. Geschäftsführer der Firma DECON Umwelttechnik GmbH sind Mag. Ulrich Schmidt und Michael Schmidt. Diese sind auch Geschäftsführer der Wollsdorf Holding Schmidt GmbH (ebenfalls mit der Firmenanschrift 8181 Wollsdorf 80) und damit auch Gesellschafter der Firma Wollsdorf Leder Schmidt & Co GmbH. Ein direkter Zusammenhang dieser Firmen ist somit unbestreitbar. Es entsteht der Eindruck, dass möglicherweise Gesellschafter der Firma, die den Sanierungsfall hervorgerufen hat, nun von der Sanierung auf öffentliche Kosten finanziell profitieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.            Wer ist für nunmehr finanziell für die Sanierung verantwortlich und von wem wurde diese in Auftrag gegeben?

2.            Nach welchen Kriterien wurde entschieden, welche Firma mit der Sanierung der Deponie beauftragt wird?

 

3.            Wie lautete die genaue Ausschreibung für die Sanierung der Gerbereideponie Schmidt? Von welchen Unternehmen wurden Angebote eingebracht?

 

4.            Welche Preisunterschiede gab es bei den einzelnen Angeboten und wo lag dabei die Firma DECON Umwelttechnik GmbH?

 

5.            Welche Firmen sind an der Sanierung beteiligt? Wie wurden die Tätigkeiten auf die einzelnen Firmen  aufgeteilt? (wer hat welchen Beitrag geleistet?)

 

6.            Ist aus Ihrer Sicht dieser unbestreitbare Zusammenhang der Rechtsnachfolger der Verursacher dieser Umweltschädigung mit dem Institut, das für die Sanierung zuständig ist, vertretbar?

 

7.            Kann, aufgrund der oben angeführten Gründe, sichergestellt werden, dass die Firma DECON Umwelttechnik GmbH, welche von den gleichzeitig als Gesellschafter der Firma Wollsdorf Leder Schmidt & Co GmbH agierenden Personen geleitet wird, somit bei der Sanierung keinen wirtschaftlichen Vorteil gezogen hat, der denselben Personen zugutekommt, die jene Firma vertreten, die für den eingetretenen Sanierungsfall die Verantwortung tragen?