2363/J XXV. GP

Eingelangt am 03.09.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Auswirkungen der Schulverwaltungsreform

BEGRÜNDUNG

 

Mit der Umsetzung der Verwaltungsreform im Schulbereich, beschlossen im Sommer 2013, wurden mit Stichtag 1. August 2014 die Bezirksschulräte abgeschafft und deren Agenden den Landesschulräten bzw. dem Stadtschulrat für Wien übertragen. Weiters wurde mit der Reform auch die Zusammenführung mehrerer Schulstandorte unter eine gemeinsame Leitung ermöglicht.

Seit dem Frühjahr 2014 haben die Bundesländer die nötigen Anpassungen in den jeweiligen Landesdurchführungsgesetzen vorgenommen. Die Auswirkungen sind teilweise über die Medien bekannt gemacht worden:

In Niederösterreich wurden mit Stichtag 1. August 25 Bezirksschulinspektionen aufgelassen, fünf Außenstellen des Landesschulrates für Niederösterreich wurden geschaffen. Die Zahl der InspektorInnen sinkt von 28 auf 25. Durch den Wegfall der Disziplinar- und Leistungsfeststellungskommissionen sowie der Kollegien erwartet sich das Land Einsparungen von rund 20% beim Verwaltungspersonal, ebenso wie beim Sachaufwand und der Infrastruktur.[1] 

Im Burgenland sollen 29 SchulleiterInnenposten weggefallen sein. Die neun Bezirksschulräte werden aufgelöst und durch zwei Bildungsregionen ersetzt.[2]

Kärnten macht aus seinen elf Bezirksschulräten „Schulmanager“. Das Land wird in vier Bildungsregionen unterteilt.[3]


Salzburg hat bereits im Mai seine Bezirksschulräte abgeschafft. Das Einsparungspotential beschränkt sich auf Sitzungsgelder und Kilometergeld für die Mitglieder des Kollegiums und weniger Verwaltungspersonal.[4]

In Tirol wurden nicht nur die Bezirksschulräte abgeschafft, auch die Zahl der Leistungsfeststellungskommissionen wurde von bisher neun auf künftig eine verringert.[5]

In Vorarlberg wurden aus vier Bezirksschulräten zwei Bildungsregionen, die fünf BezirksschulinspektorInnen werden zu PflichtschulinspektorInnen.[6] 

Oberösterreich kürzt von 18 Bezirksschulräten auf 14 Außenstellen des Landesschulrates.

Die Steiermark reduziert von 23 Bezirksschulräten (in 17 Bezirken) auf künftig sieben Bildungsregionen. Auch die Zahl der InspektorInnen soll durch nicht nachbesetzte Pensionierungen von derzeit 23 auf 18 sinken.

In Wien ändert sich nur wenig, da der Stadtschulrat schon bisher die Agenden der Bezirksschulräte übernommen hatte. Allerdings werden die BezirksschulinspektorInnen in PflichtschulinspektorInnen umbenannt.

Die Umsetzung der Abschaffung der Bezirksschulräte hat zwar nur ein geringes Einsparungspotential, allerding bedeuten weniger Ämter auch weniger Büromieten und Betriebskosten und Einsparungen beim Verwaltungspersonal. Durch weniger Leistungsfeststellungs- und Disziplinarkommissionen können Sitzungs- und Kilometergelder für Kommissionsmitglieder eingespart werden. Den Bezirkshauptleuten stehen keine Zulagen mehr für die Funktion als Bezirksschulrat zu. Auch durch die Zusammenlegung von Schulstandorten unter eine gemeinsame Leitung wurden Leitungszulagen wegfallen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Entsprechen die in der Anfragebegründung genannten und meist auf Pressemitteilungen beruhenden Angaben den tatsächlichen Veränderungen?

a.    Wenn nein, bitte um detaillierte Angabe der Abweichungen.


2)    Gab es durch die angesprochene Reform bedingte Mehrausgaben?

a.    Wenn ja, bitte um detaillierte Angabe der Mehrausgaben.

 

3)    Einsparungen in welcher Höhe erwarten Sie pro (Schul-)Jahr durch den Wegfall der Sitzungsgelder und der Refundierung von Fahrtkosten für Mitglieder der Leistungsfeststellungskommissionen und Disziplinarkommissionen, sowie für die Mitglieder der Kollegien an den ehemaligen Bezirksschulräten?

 

4)    Wie hoch waren die Zulagen für Bezirkshauptleute pro (Schul-)Jahr für ihre Funktion als VorsitzendeR des Bezirksschulrates?

 

5)    Einsparungen in welcher Höhe erwarten Sie pro (Schul-)Jahr durch den Wegfall der Funktionszulage für Vorsitzende des Bezirksschulrates?

 

6)    Welche Einsparungen können Sie pro (Schul-)Jahr durch den Wegfall von Büromieten und Nebenkosten (Betriebskosten, Reinigung) erzielen?

 

7)    Durch die Zusammenlegung von mehreren Schulen unter eine Leitung gibt es weniger SchulleiterInnen. Wie hoch sind die Einsparungen an Zulagen für SchulleiterInnen?

 



[1] http://derstandard.at/2000003801317/Aus-fuer-25-Bezirksschulraete-in-Niederoesterreich

[2] http://derstandard.at/2000002309748/Minus-29-Schulleiter-im-Burgenland

[3] http://kaernten.orf.at/news/stories/2643239/

[4] http://salzburg.orf.at/news/stories/2645328/

[5] https://www.tirol.gv.at/meldungen/meldung/artikel/schulverwaltung-wird-auf-zwei-ebenen-reduziert/

[6] https://science.apa.at/rubrik/bildung/Aus_fuer_Bezirksschulraete_bringt_kaum_Einsparungen/SCI_20140522_SCI818474664