2364/J XXV. GP

Eingelangt am 03.09.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Untersuchungshaft

BEGRÜNDUNG

 

In den letzten Monaten gab es vermehrt Medienberichte über Missstände im österreichischen Strafvollzug. Auffällig ist, dass die vielfach verstörenden und schockierenden Meldungen weit überdurchschnittlich den Maßnahmenvollzug und die Untersuchungshaft betroffen haben. Im Bereich des Maßnahmenvollzugs für zurechnungsfähige Straftäter sowie im Bereich der Untersuchungshaft für Jugendliche hat der Justizminister mittlerweile seinen Reformwillen bekundet. Dennoch gilt es, einen genaueren Blick auf die Situation jener Personen zu werfen, die sich in Österreich in Untersuchungshaft befinden. Hier führen überfüllte Gefangenenhäuser, lange Einschlusszeiten, der kaum vorhandene Verkehr mit der Außenwelt sowie die ungewisse Zukunft der Insassen zu teilweise äußerst prekären Lebenssituationen. Laut dem noch immer aktuellen Sicherheitsbericht für das Jahr 2012 kommen in Österreich hochgerechnet auf 100.000 Untersuchungshäftlinge 298,5 Selbstmorde. Damit ist die Rate mehr als doppelt so hoch wie bei „normalen“ Strafgefangenen und beinahe 20mal höher als bei der österreichischen Gesamtbevölkerung.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch waren die Zugänge in Untersuchungshaft (inkl. Anhaltungen) in den Jahren 2003 bis 2013 jeweils?


2.    Wie verteilten sich die Zugänge jeweils auf Zugang von freiem Fuß und Zugang von Haft?

3.    Wie verteilten sich die Zugänge jeweils auf Erwachsene, junge Erwachsene und Jugendliche?

4.    Wie verteilen sich die Zugänge jeweils auf Männer und Frauen?

5.    Wie verteilen sich die Zugänge jeweils auf die einzelnen Justizanstalten und gerichtlichen Gefangenenhäuser?

6.    Wie verteilen sich diese Zugänge jeweils auf die Haftgründe des § 173 Abs 2 StPO?

7.    Wie viele dieser Zugänge betrafen jeweils Fälle der obligatorischen Untersuchungshaft (§ 173 Abs 6 StPO)?

8.    In wie vielen Fällen betraf der für die Untersuchungshaft vorausgesetzte dringende Tatverdacht in den Jahren 2003 bis 2013 jeweils Delikte gegen Leib und Leben, Delikte gegen fremdes Vermögen, Delikte gegen die sexuelle Integrität, Delikte nach dem SMG bzw sonstige Delikte?

9.    Wie hoch war die Anzahl der Insassen in Untersuchungshaft im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2003 bis 2013 jeweils?

10. Wie hoch war die durchschnittliche Dauer der Untersuchungshaft in den Jahren 2003 bis 2013 jeweils (bitte genaue Berechnungsmethode angeben)?

11. Wie hoch ist die Anzahl der Untersuchungshäftlinge zum Stichtag 1. September 2014?

12. Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer der Untersuchungshaft zum Stichtag 1. September 2014?

13. Wie viele Personen befinden sich zum Stichtag 1. September 2014 bereits über 6 Monate in Untersuchungshaft?

14. In wie vielen Fällen konnte in den Jahren 2003 bis 2013 jeweils trotz Vorliegens eines Haftgrundes durch ein gelinderes Mittel (etwa Gelöbnis, Abnahme des Reisepasses oder Leistung einer Kaution) das Auslangen gefunden werden?


15. In wie vielen Fällen hat sich ein so auf freien Fuß gebliebener Beschuldigter in weiterer Folge einem Strafverfahren in den Jahren 2003 bis 2014 widerrechtlich entzogen?

16. Bei wie vielen Personen wurde in den Jahren 2010 bis 2013 jeweils die Untersuchungshaft in Form des elektronisch überwachten Hausarrests vollzogen?

17. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2003 bis 2013 per Beschluss (vor Beendigung des Strafverfahrens) aus der Untersuchungshaft jeweils entlassen?

18. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2003-2013 freigesprochen/außer Verfolgung gesetzt, nachdem sie in Zusammenhang mit dem betreffenden Strafverfahren zumindest vorübergehend in Untersuchungshaft genommen wurden?

19. In wie vielen Fällen hat der Bund Entschädigungen gemäß dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz in den Jahren 2005 bis 2013 jeweils ausbezahlt?

20. Wie viele dieser Fälle betrafen zumindest teilweise eine gesetzwidrige oder ungerechtfertigte Untersuchungshaft?

21. In welcher Höhe hat der Bund Entschädigungen gemäß dem Strafrechtlichen Entschädigungsgesetz in den Jahren 2005 bis 2013 jeweils ausbezahlt?

22. Wie viele dieser Fälle betrafen zumindest teilweise eine gesetzwidrige oder ungerechtfertigte Untersuchungshaft?

23. Wie viele Personen wurden in den Jahren 2003-2013 strafrechtlich verurteilt, nachdem sie in Zusammenhang mit dem betreffenden Strafverfahren zumindest vorübergehend in Untersuchungshaft genommen wurden?

24. Wie viele Personen kamen in den Jahren 2003 bis 2013 nach der Untersuchungshaft jeweils in einen anderen Haftstatus (Strafhaft, Maßnahmenvollzug)?

25. Wie viele Insassen begingen in den Jahren 2003 bis 2013 jeweils in Untersuchungshaft Selbstmord?


26. Wie hoch war die Suizidrate (Zahl der Suizide pro Jahr hochgerechnet auf 100.000 Personen) bei Untersuchungshäftlingen im Vergleich zu Strafgefangenen und Untergebrachten in den Jahren 2003 bis 2013 jeweils?

27. Wie viele Stunden sind die Untersuchungshäftlinge in den einzelnen Justizanstalten pro Tag im Schnitt in Ihren Zellen eingeschlossen?

28. Welche Beschäftigungs- und Arbeitsmöglichkeiten werden den Untersuchungshäftlingen in den einzelnen Justizanstalten jeweils angeboten?

29. Welches Betreuungsangebot steht den Untersuchungshäftlingen in welchem Umfang in den einzelnen Justizanstalten zur Verfügung?

30. Welche Anforderungen im Hinblick an Ausstattung und Größe werden an einen Haftraum für Untersuchungshäftlinge gestellt?

31. Inwiefern soll durch die bevorstehende Sanierung der JA Wien-Josefstadt die Situation der dort untergebrachten Untersuchungshäftlinge zukünftig verbessert werden?