2366/J XXV. GP

Eingelangt am 03.09.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Umsetzung der Wohnrechtnovelle

 

In der Zeitschrift Immolex 2014 Seite 149 schrieb Johannes Stabentheiner, Leiter der Wohnrechtsabteilung im BMJ, über die Vorhaben im Regierungsprogramm in Hinblick auf Wohnrecht. Er wies unter anderem darauf hin, dass es in mietrechtlichen Belangen vor allem an der politischen Einigkeit der Koalition mangle und deswegen eine entsprechende Novelle nach wie vor nicht umgesetzt werden konnte. Im Detail ging Johannes Stabentheiner auch auf legislativen Defizite bei der Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum ein, die aufgrund der OGH Entscheidung 4 Ob 150/11d entstanden sind. Aus dem Artikel geht hervor, dass das BMJ einen Entwurf zur Sanierung der Situation bereits vor einiger Zeit an den Koalitionspartner im Rahmen der Spiegelung übermittelt hatte. Der Koalitionspartner hatte sich seine Zustimmung aber bisher bis zur Einigung betreffend die Zukunft des Richtwertmietzinssystems vorbehalten.

Aktuell weist nun auch Andreas Vonkilch in der Tagesezeitung Die Presse in einem Kommentar auf die für Betroffene schwierige rechtliche Situation bei der Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum hin und schlug in die selbe Kerbe, was die Einigung zwischen den Koalitionspartnern betrifft (http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/3852725/Wohnungseigentum_Klageflut-um-Gaerten-Kellerabteile-droht aufgerufen am 29.8.2014):

Der entsprechende Gesetzesentwurf des Justizministeriums liegt nun zwar seit vielen Monaten vor und könnte parlamentarisch jederzeit beschlossen werden. Dem Vernehmen nach verweigert allerdings die SPÖ diesem Gesetzesentwurf ihre Zustimmung bzw. junktimiert diese mit zahlreichen anderen Reformen, deren politische Umsetzung in naher Zukunft wenig realistisch erscheint.

Was bei einer derartigen politischen Strategie allerdings nicht vergessen werden sollte: Die besagte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs datiert vom 22. November 2011, feiert also im Herbst bereits ihren dritten „Geburtstag“.

In der Wochenzeitung Profil war überdies vergangene Woche zu lesen, dass die eingesetzte Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnrechts von BM Brandstetter aufgelöst wurde und nun der zuständige Sektionschef Dr. Kathrein in Einzelgesprächen die Arbeit weiterführt.


Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Ist aktuell eine Novelle des Wohnrechts, insbesondere in Bezug auf das Zubehör-Wohnungseigentum, geplant?

2.    Wenn ja, wann ist mit einem Begutachtungsentwurf zu rechnen?

3.    Ist es richtig, dass der bereits vorliegende Entwurf aufgrund der Zustimmungsverweigerung des Koalitionspartners nicht in Begutachtung gehen konnte?

4.    Wenn ja, in welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner darüber?

5.    In welchem Stadium befinden sich die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner in Bezug auf eine Reformierung des Richtwertmietzinssystems?

6.    Wann ist mit einem Begutachtungsentwurf zu rechnen?

7.    Ist die Arbeitsgruppe zur Reform des Wohnrechts im BMJ aufgelöst worden?

8.    Wenn ja, mit welchen Stakeholdern wurden und werden Einzelgespräche geführt?

9.    Wenn nein, wann nimmt die Arbeitsgruppe ihrer Arbeit wieder auf?

10. Ist nach wie vor mit einem Bericht der Arbeitsgruppe bzw dem Bericht über die Ergebnisse der Einzelgespräche im Herbst zu rechnen?

11. Wenn nein, warum nicht und wann wird damit zu rechnen sein?

12. Welche anderen Gesetzesentwürfe des BMJ konnten aufgrund der Zustimmungsverweigerung durch den Koalitionspartner nicht in Begutachtung geschickt werden?