2368/J XXV. GP

Eingelangt am 04.09.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend strafrechtlicher Ermittlungen gegen den Bürgermeister der Gemeinde Bezau

BEGRÜNDUNG

 

Im Jahr 2013 wurden gegen den Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis (ÖVP) Vorwürfe laut, er habe bei einem Grundgeschäft im Gemeindevorstand trotz Befangenheit mitgestimmt. Auch der Vorarlberger Rechnungshof hat in seinem Prüfbericht der Bregenzerwälder Gemeinde die Abwicklung der Grundstücksgeschäfte für eine Erweiterung des Sozialzentrums heftig kritisiert. Medien berichteten: „So sei er bei der entscheidenden Sitzung, in der es um geänderte Tauschverhältnisse für die Grundstücke seiner Verwandten ging, im Raum geblieben. Er hätte zwar nicht mitgestimmt, wie der Protokollführer der Gemeinde dem Rechnungshof bestätigte, von Gesetzes wegen sei seine Anwesenheit im Raum aber nicht erlaubt gewesen.“ (http://www.vol.at/vorarlberger-rechnungshof-kritisiert-grundstueckskauf-in-bezau/4023219).

Laut einer Meldung in den Vorarlberger Nachrichten vom 15.3.2014 wird von der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen den Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und der Untreue (lt. Beschuldigtenvernehmung vom 26.2.2014 Verdacht wegen §§ 304, 153 StGB) ermittelt. Laut ORF Vorarlberg vom 12. Mai 2014 ist ein Ermittlungsverfahren gegen FPÖ-Obmann Dieter Egger wegen des Verdachtes der Verleumdung, er hat die Anzeige gegen Fröwis eingebracht, mittlerweile eingestellt worden. Gegen den Bezauer Bürgermeister Georg Fröwis werde hingegen weiter ermittelt.

 

Am 13. Mai 2014 berichteten die „Vorarlberger Nachrichten“:

Egger sei aufgrund der Anzeige verdächtig gewesen, „wahrheitswidrige Behauptungen publiziert und Bürgermeister Fröwis des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt und des Vergehens der Vorteilsannahme fälschlich bezichtigt und dadurch verleumdet zu haben“, schreibt Heinz Rusch als Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch. Aufgrund der jetzt am Tisch liegenden Ergebnisse der Ermittlungen sei jedoch „davon auszugehen, dass Dieter Egger das Delikt der Verleumdung nicht verwirklicht hat“. Aus diesem Grund sei das „Ermittlungsverfahren mangels Tatbestandsmäßigkeit eingestellt“, heißt es in einer Erklärung von Rusch.

Die im Vorjahr eingereichte Anzeige des Bezauer Bürgermeisters entpuppt sich jetzt quasi als Bumerang. Rusch bestätigt damit einen Bericht der VN, dass ´aufgrund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse ein Anfangsverdacht gegen Fröwis wegen des Verdachtes eines Amtsdeliktes besteht`. Eine strafrechtliche Verantwortung im Rahmen der gegenständlichen Grundstücksgeschäfte sei ´Gegenstand weiterer Ermittlungen`.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wann hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Ermittlungsverfahren gegen Georg Fröwis aufgenommen?

2.    Auf Grund des Verdachts der Begehung welcher Straftaten im Sinne des StGB hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch Ermittlungen gegen Georg Fröwis aufgenommen?

3.    Gibt es in der Sache weitere Beschuldigte?

4.    Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden bisher in der Sache durchgeführt?

5.    Wurde in der Sache an die Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck berichtet?

6.    Wurde in der Sache an den Justizminister berichtet?

7.    Kam es in der Sache zu Weisungen im Sinne des Staatsanwaltschaftsgesetzes?

8.    In welchem Stadium befindet sich das Verfahren gegen Georg Fröwis aktuell?

9.    Wann ist mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens zu rechnen?

10. Wann hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Ermittlungsverfahren gegen Dieter Egger aufgenommen?

11. Wann hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Ermittlungsverfahren gegen Dieter Egger eingestellt?

12. Aus welchem Grund hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Verfahren gegen Dieter Egger eingestellt?