2369/J XXV. GP

Eingelangt am 04.09.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Schenk, Weigerstorfer, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Verwendung von K.O.-Tropfen“

 

Die Verwendung von K.O.-Tropfen stellt ein erhebliches Problem dar und wurde daher bereits seitens des Team Stronach parlamentarisch hinterfragt. Allerdings erscheint die damalige Beantwortung durch die Innenministerin in Betracht des nachstehenden Artikels bedenklich.

"Kurier" vom 04.09.2014                                   Seite: 17

Ressort: Chronik

 

Wi, Abend, Bgld, Länder, N.Ö., Wi, Morgen

 

In Österreich gibt es keine seriösen Opferzahlen

 

Uneinheitliche Zählweise.

 

Die Zahlen über Vorfälle mit K.-o.-Tropfen in Österreich waren zuletzt sogar in parlamentarischen Anfragebeantwortungen zu finden. Tatsächlich entsprechen sogar diese Berichte nicht ganz der Realität, heißt es bei der Polizei hinter vorgehaltener Hand. Denn dafür wurden Meldungen aus allen neun Bundesländern zusammengefasst, aber jedes hatte seine eigene Zählweise. Manche Stoffe wurden in einem Bundesland dazugerechnet, in einem anderen nicht, manche sahen Alkohol als K.o.-Droge.

 

Derzeit wird im Bundeskriminalamt an einer neuen Methode gearbeitet, um die tatsächliche Zahl an Verbrechen in Zusammenhang mit K.-o.-Tropfen festzustellen. Doch das ist nicht einfach, denn ob die Tropfen tatsächlich im Einsatz sind, ist schwer feststellbar. Die Stoffe sind maximal zwölf Stunden im Körper nachweisbar.

 

Experten gehen davon aus, dass viele Opfer zu viel Alkohol getrunken haben - K.-o.-Tropfen sind dann eine Ausrede. Dazu kommt, dass Mittel wie Rohypnol oder GHB als Droge konsumiert werden. Deshalb ist oft unklar, ob das vermeintliche Opfer diese freiwillig konsumiert hat. In Großbritannien etwa gab es in drei Jahren 1014 Fälle, davon waren nur 21 unfreiwillig. Das British Journal of Criminalogy hält K.-o.-Tropfen sogar für eine "moderne Sage".

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
in ergänzter Form - nochmals - nachstehende

Anfrage:

 

1.      Wie viele Straftaten, bei denen „K.O.-Tropfen“ verwendet wurden, wurden jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und bisher im Jahr 2014 angezeigt? (Bitte um Aufschlüsselung nach einzelnen strafrechtlichen Delikten und Jahren sowie Nennung der berücksichtigten Substanzen - Stichtag: Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage)

 

2.      In wie vielen Fällen waren jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und bisher im Jahr 2014 Frauen betroffen?

 

3.      In wie vielen Fällen waren jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und bisher im Jahr 2014  Männer betroffen?

 

4.      In wie vielen Fällen waren jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und bisher im Jahr 2014 weibliche Minderjährige betroffen?

 

5.      In wie vielen Fällen waren jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und bisher im Jahr 2014 männliche Minderjährige betroffen?

 

6.      Welche konkreten Maßnahmen planen Sie zur Vereinheitlichung der Zählweise?

 

7.      Welche jeweilige Zählweise liegt den oben angeführten Zahlen zugrunde?

 

8.      Wie lauten die oben abgefragten Zahlen bei Zugrundelegung aller möglichen Substanzen? (Bitte auch um Schilderung des Verfahrens zur nachträglichen einheitlichen Auswertung der Daten in den Bundesländern und Nennung der berücksichtigten Substanzen)

 

9.      Welche konkreten Maßnahmen planen Sie?