2380/J XXV. GP

Eingelangt am 11.09.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Anneliese Kitzmüller

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

 

betreffend Kosten der Inseratenkampagne „Was bringt uns die Familienbeihilfe NEU ?“ des Bundesministeriums für Familien und Jugend

 

Das Bundesministerium für Familien und Jugend inseriert derzeit in verschiedenen österreichischen Tageszeitungen. In diesen entgeltlichen Einschaltungen wird unter dem Titel „Was bringt uns die Familienbeihilfe NEU?“ unter anderem auf den Umstand hingewiesen, dass die Familienbeihilfe ab Juli 2014 erhöht wurde und nunmehr monatlich ausgezahlt wird.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die geringfügige Erhöhung der Familienbeihilfe sowie die Änderung der Auszahlungsintervalle ohnehin automatisch erfolgen und keinerlei aktives Handeln der Familienbeihilfenbezieher diesbezüglich erforderlich ist, sind der Zweck und Sinnhaftigkeit dieser Inserate zu hinterfragen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Familien und Jugend daher folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1)    In welchen Tageszeitungen bzw. Zeitschriften hat das Bundesministerium für Familien und Jugend unter dem Titel  „Was bringt die Familienbeihilfe NEU“ an welchen konkreten Tagen inseriert?

 

2)    Wie hoch war die jeweilige Auflage der entsprechenden Zeitungen bzw. Zeitschriften?

 

3)    Welche Kosten sind dem Bundesministerium für Familien und Jugend durch diese Inseratenkampagne entstanden?

 

4)    Wurde mit der Erstellung dieses Inserates eine Agentur bzw. ein Unternehmen beauftragt?

 

5)    Wenn ja, welche Agentur oder welches Unternehmen wurde damit beauftragt und welche Kosten sind dadurch entstanden?

 

6)    Wenn nein, durch wenn erfolgte die Erstellung des Inserates und welche Kosten (Personalaufwand etc.) sind dadurch entstanden?