2383/J XXV. GP

Eingelangt am 15.09.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an die Bundesministerin für Familien und Jugend

betreffend Umsetzung der Empfehlungen des Rechnungshofs betreffend Familie & Beruf Management GmbH

 

Der 2006 gegründeten Familie & Beruf Management GmbH (FBG), die nunmehr im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Familien und Jugend angesiedelt ist, stellt der Rechnungshof in seinem jüngsten Bericht (Bund 2014/11) alles andere als ein positives Zeugnis aus. Die Liste der Kritikpunkte ist lang und reicht von Mängeln bei der Fördervergabe bis zu organisatorischen Ungereimtheiten.

Im Wesentlichen traten bei der Prüfung, die die Jahre 2006 bis 2012 umfasste, folgende problematische Umstände zu Tage:

·        Fehlen eines Unternehmenskonzepts gem. Vorgabe des FBG-G

·        mangelnde Realisierung der bei Gründung der FBG vorgesehenen Lukrierung zusätzlicher Projektmittel (Drittmittel-Einwerbung)

·        verzögertes erstmaliges Zusammentreten des FBG-Beirats im Mai 2012, obgleich dieses Instrument bereits 2006 im FBG-G vorgesehen war

·        Erhalt von zusätzlichen Mitteln aus einem Werkvertrag mit dem Familienressort zur Weiterentwicklung des Audits familien- und kinderfreundliche Gemeinde, obwohl diese Aufgabe bereits mit der Ausgliederung für die FBG definiert wurde

·        Auszahlung zusätzlicher Finanzmittel aus dem FLAF zur Begleichung von übernommenen Verbindlichkeiten, obwohl dazu keine gesetzliche Grundlage bestand

·        Vergabe der Durchführung von Gemeindeaudits an den Österreichischen Gemeindebund mittels Förderungsvertrag (anstelle einer Beauftragung) und ohne öffentliche Ausschreibung

·        Fehlen einer Evaluierung der Wirksamkeit der Gemeindeaudits

·        Um rund 51 % höhere administrative Aufwendungen der FBG als die gesetzlich dafür vorgesehene Basisabgeltung

·        Fehlen einer Aufstellung des Administrativaufwands unter Darstellung des gesamten Personalaufwands

·        personelle Verschränkungen und Naheverhältnisse zwischen Subauftragnehmern (Bsp. Verein "Europäisches Institut für Generationen"), zuständigem Bundesministerium (Bsp. Bestellung der damaligen Leiterin des Ministerbüros zur zweiten Führung des FBG nachdem diese zuvor die Funktionsausschreibung veranlasst und den Personenkreis benannt hatte, der in die Begutachtungskommission aufgenommen werden sollte) und FBG

·        Beauftragung einer ausgeschiedenen Geschäftsführerin, die wiederholt ihre Befugnisse überschritten hatte, mit der Durchführung von Pilotauditierungen

·        teilweise Abweichungen bei den Spesenabrechnungen der Geschäftsführer von den Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift des Bundes

·        Abweichungen von den gesetzlich vorgesehenen Sitzungsintervallen für den Aufsichtsrat (gem. GmbH-Gesetz)

·        mangelhafte Evaluierung der Option der Wiedereingliederung der FBG ins Familienressort (durch Nicht-Berücksichtigung der Auswirkungen auf den Bundeshaushalt)

·        Fehlen detaillierter Ressourcenaufzeichnungen durch die Mitarbeiter_innen der FBG

·        unzweckmäßige Ausgestaltung der Abwicklung der ÖIF-Förderung an die FBG

·        Fehlen verbindlicher Sollprozesse für die Abwicklung von Förderungsverfahren; keine schriftliche Festlegung von Kriterien für die Förderungsvergabe und keine anwendbare Beschreibung/Bestimmung der Eigenschaft "innovativ" in Hinblick auf die Förderung innovativer Kinderbetreuungseinrichtungen

·        nicht erklärbare Zuwächse beim Gehalt der Geschäftsführung (der zweite Geschäftsführer erhielt ein um rund 28 % höheres Gehalt als die beiden anderen Geschäftsführer, obgleich weder Änderungen im Personal- noch im Aufgabenumfang der FBG zu verzeichnen waren)

·        aufgrund der Unternehmensgröße unzweckmäßige Erteilung einer Prokura zusätzlich zur Geschäftsführung

·        Fehlen eines Internen Kontrollsystems auf Basis der Säulen Transparenz, Vier-Augen-Prinzip und Funktionstrennung

Obwohl die FBG in Stellungnahmen gegenüber dem Rechnungshof beteuerte, dass seit Antritt der derzeitigen Geschäftsführung die genannten Missstände und Problemlagen nicht mehr aufgetreten seien, attestiert der Rechnungshof, dass einige der angeführten Mängel auch das Jahr 2012 - und damit die Zeit nach dem Wechsel der Geschäftsführung - betrafen.

Insgesamt gelangt der Rechnungshof daher zu dem Fazit, dass eine Wiedereingliederung der Familie & Beruf Management GmbH ins Familienressort evaluiert und erwogen werden sollte: "Nach Ansicht des RH sind Ausgliederungen von staatlichen Aufgaben nur dann sinnvoll, wenn diese dadurch deutlich effizienter erledigt werden können (...). Der RH verwies auf den mit 30 % hohen Anteil administrativer Aufwendungen der FBG (...) und wiederholte seine Empfehlung, im Rahmen einer Evaluierung der FBG (bzw. ihrer Ausgliederung) zu analysieren, ob nicht eine Aufgabenwahrnehmung durch das zuständige Bundesministerium selbst zweckmäßiger wäre." (RH-Bericht Bund 2014/11, S.290).

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Plant Ihr Ressort der Empfehlung des Rechnungshofs nachzukommen, die Familie & Beruf Management GmbH in Hinblick auf die Sinnhaftigkeit einer erneuten Eingliederung im Sinne einer Aufgabenwahrnehmung durch das BMFJ zu evaluieren?

2.    Wenn nein: Weshalb halten Sie es für nicht erforderlich, dieser Empfehlung nachzukommen?

3.    Wenn ja: Welche Schritte hat Ihr Ressort dazu bereits gesetzt wird bzw. wird es noch setzen?

4.    Inwiefern und in welcher Form hat sich Ihr Ressort bereits mit der Integration der Aufgaben der FBG ins BMFJ auseinandergesetzt?

5.    Welche Maßnahmen sind seitens des BMFJ in Planung bzw. Umsetzung, um zu verhindern, dass bei zukünftigen Ausschreibungsprozessen jeder Anschein eines Interessenkonflikts vermieden werden kann?

6.    Erwägt Ihr Ressort eine Überprüfung, ob die mit FLAF-Mitteln bezahlten Verbindlichkeiten tatsächlich Leistungen betrafen, die aus dem FLAF abzugelten sind?

7.    Wenn nein: Warum nicht?

8.    Wenn ja: Ziehen Sie im Falle des Ergebnisses, dass die bezahlten Verbindlichkeiten keine Leistungen betrafen, die aus dem FLAF abzugelten sind, eine Rückzahlung der Mittel in den FLAF in Betracht?

9.    Wie stellt sich die Gebarung des FLAF und seines Reservefonds derzeit (August 2014) dar?

10. Kann angesichts dieser Entwicklung davon ausgegangen werden, dass der im aktuellen Budgetbericht dargestellte Konsolidierungspfad eingehalten werden kann?

11. Bestehen Pläne Ihres Ressorts, zukünftig vermehrt Projektförderungen mit inhaltlich genau beschriebenen und kostenmäßig vorkalkulierten Projekten gegenüber Basisförderungen den Vorzug zu geben?

12. Warum erfolgte bislang keine Evaluierung der Wirksamkeit der Audits familien- und kinderfreundliche Gemeinde?

13. Wie wird das BMFJ dafür Sorge tragen, dass eine Evaluierung der Wirksamkeit stattfindet?