2385/J XXV. GP

Eingelangt am 15.09.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Niko Alm Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien

betreffend Transparenz der ORF-Verkehrsdaten

 

Der Ministerialentwurf 19/ME sieht die Abschaffung der Amtsverschwiegenheit und die Schaffung einer Informationsverpflichtung sowie eines verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechts auf Zugang zu Informationen vor. Artikel 22a Abs. 3 sieht dabei vor, dass Jedermann auch gegenüber "Unternehmungen, die der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegen, das Recht auf Zugang zu Informationen" hat.Mehr Transparenz in staatlichen und staatsnahen Gesellschaften ist jedenfalls zu begrüßen. In Zukunft werden sich die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen daher auf den Umgang mit Open Data einstellen müssen. Es stellt sich dementsprechend die Frage inwieweit, im Sinne des Rechts auf den Zugang von Information, diese Informationen in Zukunft den Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen auch aktiv zur Verfügung gestellt werden.Die Verkehrsdaten, die dem ORF bzw. dem Radiosender Ö3 zur Verfügung stehen, sind dafür ein exemplarisches Beispiel.

 

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Welche Informationen zum Status des Verkehrs auf Österreichs Straßen stehen dem ORF zur Verfügung?

2.    Aus welchen Quellen erhält der ORF welche Informationen bezüglich der Verkehrssituation?

3.    Falls der ORF Verkehrsinformationen aus externen Institutionen erhält, stellt dieser seine Verkehrsinformationen auch der übrigen Öffentlichkeit und/oder dem Mitbewerb des ORF auf Abruf zur Verfügung? Falls nicht, warum nicht?


 

4.    Falls der ORF Verkehrsinformationen aus externen Institutionen erhält und diese derzeit nicht im vollen Umfang zur Verfügung stellt, ist dies in Zukunft geplant?

5.    Stehen dem ORF auch Verkehrsdaten zur Verfügung, die Mitbewerber nicht erhalten? Wenn ja, um welche Informationen handelt es sich, aus welchen Quellen stammen diese Informationen und zu welchen Konditionen werden sie zur Verfügung gestellt?

6.    Stellt der ORF bereits sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Verkehrsinformationen auf Abruf bereit? Falls nicht, ist dies geplant?
Sind grundsätzlich Strukturen oder Plattformen geplant, die in ähnlichen Fällen wie den ORF Verkehrsdaten, den Zugang zu bislang vom Amtsgeheimnis umfassten Informationen erleichtern sollen?

7.    Welche ähnlichen Fälle wie die ORF-Verkehrsdaten - im Sinne von Informationen, die in Zukunft in großem Umfang vom neuen "Recht auf Information" umfasst sind - betreffen Ihr Ressort nach derzeitigem Wissenstand in Zukunft?