2391/J XXV. GP

Eingelangt am 16.09.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Umsetzung der Rechnungshofempfehlungen im Bereich der Schulgesundheitspflege und des schulpsychologischen Dienstes

 

In seinem Bericht Reihe Bund 2013/1 gelangt der Rechnungshof zum Fazit, dass die "Effizienz des schulärztlichen Dienstes (...) durch die strikte Trennung zwischen Schulgesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge beeinträchtigt (wurde)." Unter Schulgesundheitspflege, die in den Vollzugsbereich des Bildungsressorts fällt, ist dabei die Gesundheitspflege, soweit sie den Unterricht und den Schulbesuch betrifft, zu verstehen. Unter Gesundheitsvorsorge, die dem Zuständigkeitsbereich des BMG zuzurechnen ist, werden demgegenüber Maßnahmen zur Vorbeugung von Krankheiten (und damit auch das gesamte Impf- und Hygienewesen) subsumiert. Was sich aus dieser kompetenzrechtlichen Aufgabenverteilung ergibt, ist ein System, das weder dem Anspruch der Transparenz, noch dem Ziel, den allgemeinen Gesundheitszustand der Schüler_innen zu verbessern, gerecht wird. Zusätzlich zu mehreren Bundesministerien sind für diesen Bereich schließlich auch noch mehrere Gebietskörperschaftsebenen (Länder und Gemeinden) zuständig. Der Rechnungshof beschreibt diese an Absurdität grenzende Situation wie folgt: "Die schulärztliche Versorgung oblag dem Schulerhalter. Dies hatte zur Folge, dass der Bund nur für die Schulärzte an Bundesschulen zuständig war. An Pflichtschulen war die schulärztliche Versorgung hingegen Aufgabe der Länder und Gemeinden als Schulerhalter. Die verfassungsrechtlich komplexe Kompetenzverteilung führte zur Inhomogenität des schulärztlichen Dienstes in seiner Gesamtheit." (Reihe Bund 2013/1).

Kritik übt der Rechnungshof überdies auch an der Ausgestaltung des schulpsychologischen Dienstes: Hier sind zwar die Schulbehörden des Bundes für alle Schultypen gleichermaßen zuständig, doch mangelte es angesichts der Kompetenzverteilung an der Möglichkeit, sinnvolle Synergiepotentiale zwischen schulpsychologischem und schulärztlichem Dienst zu heben. Dass mit der Gründung des Vereins "Österreichisches Zentrum für psychologische Gewaltprävention" im Jahr 2011 ein neuer Rechtsträger im Verantwortungsbereich des BMUKK geschaffen wurde, der ebenfalls Psycholog_innen für den Einsatz an Schulen bereitstellt, macht die Situation nicht einfacher: Der Rechnungshof spricht sogar von der Entstehung einer Art "Zwei-Klassen-Gesellschaft" (S.279) zwischen Vereinspsycholog_innen und Mitarbeiter_innen des schulpsychologischen Dienstes sowie von Doppelgleisigkeiten bei Personalverwaltung und Dokumentation der Aufgabenerfüllung. Die als Notlösung - angesichts des im Regierungsprogramm angekündigten Ausbaus des schulpsychologischen Dienstes - gewählte Vereinskonstruktion stellt gemäß Bericht "eine Umgehung des Stellenplans" des Bundes dar (S.280).

Eine Modernisierung und Effizienzsteigerung des schulärztlichen und schulpsychologischen Dienstes sollte vor diesem Hintergrund, aber auch angesichts veränderter gesundheitspolitischer Rahmenbedingungen im Sinne der zuständigen Bundesministerien und Gebietskörperschaften sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:


Inwiefern arbeitet Ihr Ressort daran, die strikte Trennung zwischen Schulgesundheitspflege und Gesundheitsvorsorge, die zur Ineffizienz des Systems beiträgt, aufzuheben (bitte um Aufstellung der Maßnahmen, die in diesem Bereich bereits getroffen wurden)?

2.    Halten Sie eine Änderung des B-VG in Hinblick auf eine diesbezügliche Kompetenzbereinigung für sinnvoll?

3.    Wenn nein: Welche Gründe sprechen Ihres Erachtens gegen eine Neuregelung der Kompetenzen?

4.    Inwiefern ist Ihr Ressort bereits der Rechnungshof-Empfehlung, den Schulärzt_innen kostenneutral weitere Tätigkeiten (z.B. im Rahmen der Gesundheitserziehung und -vorsorge) zu übertragen, näher getreten?

5.    Wenn Sie diese Empfehlung nicht umzusetzen gedenken: Warum sehen Sie von einer solchen Aufgabenübertragung ab?

6.    Bestehen seitens des BMUKK Pläne, die Art der Durchführung der Reihenuntersuchungen näher zu regeln und die daraus gewonnen Daten in anonymisierter Form gesundheitspolitisch nutzbar zu machen?

7.    Wenn ja: Bis wann ist mit einer Umsetzung zu rechnen?

8.    Wenn nein: Warum sieht Ihr Ressort davon ab?

9.    Hat Ihr Ressort die Empfehlung betreffend jährliche Herausgabe eines österreichweiten Gesamtberichts über die schulärztlichen Leistungen an Bundesschulen auf Grundlage der jährlichen Tätigkeitsberichte der schulärztlichen Referent_innen bereits umgesetzt?

10. Wenn ja: Wo kann dieser Gesamtbericht abgerufen werden?

11. Wenn nein: Warum ist die Umsetzung trotz Erwiderung an den Rechnungshof, die Erstellung eines solchen Gesamtberichts in Aussicht zu nehmen, noch nicht erfolgt?

12. Ist die gegenüber dem Rechnungshof angekündigte sektionsübergreifende "Ressortstrategie Gesundheitsförderung" durch die Koordinationsstelle Gesundheitsförderung bereits erarbeitet worden?

13. Wenn ja: Wie sehen die Eckpfeiler dieser Strategie aus?

14. Hat Ihr Ressort bereits Vorkehrungen getroffen, um der Empfehlung betreffend Überführung der Vereinspsycholog_innen als Schulpsycholog_innen in den Bundesdienst nachzukommen?

15. Wenn ja: Welche Vorkehrungen wurden konkret getroffen?

16. Wenn nein: Gedenken Sie dieser Empfehlung noch nachzukommen?

17. Inwiefern wurde dem Ausbau des schulpsychologischen Dienstes - wie im Regierungsprogramm 2008-2013 angekündigt - von Seiten Ihres Ressorts nachgekommen?

18. Ist eine Evaluierung des Aufgabenprofils des schulpsychologischen Dienstes in Aussicht genommen?

19. Wenn ja: Bis wann ist mit einem Ergebnis und der Umsetzung der daraus ableitbaren Maßnahmen zu rechnen?

20. Wenn nein: Warum wird eine diesbezügliche Evaluierung nicht in Aussicht genommen?