2393/J XXV. GP

Eingelangt am 16.09.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Mag. Darmann
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Zentrales Personenstandsregister und Zentrales Staatsbürgerschaftsregister

Mit 1. November 2014 sollen die Personenstandsbücher bzw. Staatsbürgerschaftsevidenzen durch zwei neue EDV-Register, das Zentrale Personenstandsregister (ZPR) und das Zentrale Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) abgelöst werden.

Diese Register hätten bereits am 1. April 2013 bzw. am 1. November 2013 in Betrieb

gehen sollen. Dies wurde jedoch auf den 1. November 2014 verschoben, weil angeblich das System zum damaligen Zeitpunkt noch nicht völlig ausgereift war. Es dürften das Ministerium und die beauftragte Firma Soustek das Projekt unterschätzt haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

1.    Ist Ihnen bekannt, dass laut Betroffenen es mit dem Einsatz des ZPR/ZSR in der derzeitigen technischen Konzeption bei den Personenstandsbehörden riesige Probleme sowohl bei der Datennacherfassung als auch im laufenden Betrieb gibt/geben wird?

2.    Ist Ihnen bekannt, dass laut Experten das derzeit im Einsatz stehende System viel zu umständlich in der Menüführung bzw. zu kompliziert in der Bedienung und daher zur Verwendung im täglichen Parteienverkehr ungeeignet ist?

3.    Ist Ihnen bekannt, dass die Standesämter bei der Einzelfallbearbeitung immer auf andere Personenstandsbehörden angewiesen sind, sodass eine rasche und zweckmäßige und vor allem abschließende Bearbeitung der Personenstandsfälle nicht gewährleistet sein und so eine bürgerfreundlichere schnelle Abwicklung im Zeitpunkt der Inbetriebnahme nicht gegeben sein wird?

4.    Ist Ihnen bekannt, dass der Zeitaufwand für die Fallbearbeitung bzw. Nacherfassung mit dem künftigen System höher ist als bisher?

5.    Wie viele Personenstandsbehörden Österreichs haben ihre Daten noch nicht migriert?

6.    Kann ab November für die Bürger und für die eintragenden und ausstellenden Behörden die Rechtssicherheit gewährleistet werden?


7.    Kennen Sie die Resolution des Fachverbandes der österreichischen Standesbeamtinnen und Standesbeamten zum  Zentralen Personenstandsregister (ZPR) und Zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR)?

8.    Wie werden Sie weiter vorgehen?