2399/J XXV. GP

Eingelangt am 17.09.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Unterbringung in Haft

BEGRÜNDUNG

 

Die Debatte um den Strafvollzug im Frühjahr/Sommer 2014 hat gezeigt, dass oftmals knappe Ressourcen die Situation in den Haftanstalten erschweren. Für weitere Reformschritte ist es notwendig, ein umfassendes Bild über die diesbezüglichen Voraussetzungen in den einzelnen Haftanstalten zu bekomme.

Die vorliegende Anfrage soll den Istzustand für die Rahmenbedingungen bei der Unterbringung von Häftlingen erheben. Es wird ersucht sämtliche Fragen, die sich auf einen Stichtag beziehen mit dem Stand vom 1.9.2014 zu beantworten oder falls das nicht möglich ist den Termin der Erhebung anzuführen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie weit wird in den österreichischen Justizanstalten dem Differenzierungsprinzip nach Tätergruppen entsprochen und der Strafvollzug von Ersttätern, Jugendlichen und Strafgefangenen mit psychischen Besonderheiten getrennt vorgenommen?

2)    In welchen Justizanstalten wird dieses Differenzierungsprinzip hinsichtlich welcher Tätergruppen durchbrochen?

3)    Was sind die Gründe dafür?

4)    Werden Sexualstraftäter in den Dienstzimmern der Abteilungen der jeweiligen Justizanstalten am Plan speziell gekennzeichnet (z.B. durch Vermerk „Sitte“)?

5)    Wenn ja, warum und ist auszuschließen, dass anderen Häftlingen solche Kennzeichnungen sichtbar werden?

6)    Wie hoch ist die Zahl an Einbettzellen gegliedert nach Justizanstalten?

7)    Wie hoch ist die Zahl an Zweibettzellen gegliedert nach Justizanstalten?

8)    Wie hoch ist die Zahl an Drei- und Vierbettzellen gegliedert nach Justizanstalten?

9)    Wie hoch ist die Zahl an Haftzellen mit mehr als vier Betten gegliedert nach Justizanstalten?

10)  Wie hoch ist - gegliedert nach Justizanstalten - der Anteil jener Zellen zum Stichtag 1.9.2014, die auf Grund von Überbelag zusätzlich zur vorgesehenen Bettenzahl belegt werden müssen?

11)  Wie viele m² an Haftraum stehen einem Häftling gegliedert nach Haftanstalten durchschnittlich zur Verfügung?

12)  Wie hoch ist der Anteil an Häftlingen, die in Wohngruppen untergebracht sind?

13)  Wann erfolgt aufgeschlüsselt nach Justizanstalten der Einschluss in die Zellen?

14)  Wann wird das Licht in den Zellen auf- bzw. abgedreht?

15)  Wie hoch ist - gegliedert nach Justizanstalten - der Anteil jener Häftlinge, die den Tag, wie vom Strafvollzugsgesetz vorgesehen, in Gemeinschaft verbringen?

16)  Wie hoch ist – gegliedert nach Justizanstalten - der Anteil jener Häftlinge, die 23 Stunden täglich ausschließlich in ihren Hafträumen verbringen?

17)  Gibt es in den einzelnen Haftanstalten Hafträume, in denen  mehr als ein Strafgefangener untergebracht ist und die WC-Anlage noch nicht gemäß § 42 StVG (4) baulich abgetrennt ist?

18)  Gibt es in den einzelnen Haftanstalten Einzelzellen, in denen die WC-Anlage baulich nicht abgetrennt ist?