2400/J XXV. GP

Eingelangt am 18.09.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

an die Bundesministerin für Familie und Jugend

betreffend der Vergabe von Kommunikationsdienstleistungen

 

Wie die Tageszeitung "Der Standard" am 8. September 2014 berichtete, sicherte sich die Wiener Kommunikationsagentur JMC ("JMC") "im Rahmen einer Ausschreibung den Etat für verschiedene Kommunikationsaktivitäten des Bundesministeriums für Familien und Jugend. Die Tätigkeiten werden mit den Partneragenturen Jeitler & Partner aus Baden und Lorem Ipsum aus Graz umgesetzt, heißt es in einer Aussendung, und umfassen unter anderem die Konzeption und laufende redaktionelle Betreuung der Facebook-Präsenz, Webdesign, die Gestaltung und Produktion von Broschüren, Inseraten und Werbemitteln sowie die grafische Umsetzung einer österreichweiten Jugendkampagne in Kooperation mit den ÖBB."

Da die Ausschreibungsunterlagen und Details zum Vergabeprozess auf der Homepage des BMFJ nicht abrufbar sind, ersuchen wir - im Sinne der Transparenz - um eine detaillierte Beschreibung zu diesem Vergabeverfahren.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Wurde ein Verfahren nach dem BVergG 2006 bei der Beauftragung von JMC durchgeführt?

2.    Wenn nein, warum wurde kein Vergabeverfahren durchgeführt?

3.    Wenn Frage 1 mit Nein beantwortet wurde, wie erfolgte die Auswahl von JMC?

4.    Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wann und durch welches Medium wurde die Vergabe der gegenständlichen Kommunikationsdienstleistungen ausgeschrieben?

5.    Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, warum sind die Ausschreibungsunterlagen auf der Homepage des BMFJ nicht allgemein zugänglich?

6.    Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, welche Verfahrensart wurde gewählt?

7.    Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, wie viele Bieter haben sich an dem Verfahren beteiligt?

8.    Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, welche Kriterien und Anforderungen wurden in den Ausschreibungsunterlagen angeführt?

9.    Wenn Frage 1 mit Ja beantwortet wurde, welche Gründe waren für die Beauftragung der Kommunikationsagentur JMC ausschlaggebend?

10. Für welchen Zeitraum wurde JMC beauftragt?

11. Wie wurden die von JMC zu erbringenden Leistungen definiert?

12. Wie lautet der genaue Vertragsinhalt des zwischen dem BMFJ und JMC abgeschlossenen Vertrags?

13. Wurde vertraglich die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung ohne erneute Aussschreibung der Dienstleistung vereinbart?

14. Wie hoch ist der Etat für die vergebenen Kommunikationsdienstleistungen?

15. Wurde eine Honorar-Obergrenze vertraglich vereinbart?

16. Wenn ja, wie hoch ist diese?

17. Wenn nein, warum nicht?

18. Waren die Tätigkeiten von Jeitler & Partner und Lorem Ipsum Teil des von JMC abgegebenen Angebots?

19. Wenn nein, wer war für die Auswahl von Jeitler & Partner und Lorem Ipsum verantwortlich?

20. Wurden zwischen dem BMFJ und Jeitler & Partner bzw. Lorem Ipsum gesonderte Verträge abgeschlossen?

21. Wenn ja, wie lautet der jeweilige Vertragsinhalt der Verträge?

22. Wenn nein, aufgrund welcher Rechtsgrundlage werden Jeitler & Partner bzw. Lorem Ipsum für das BMFJ tätig?

23. Wurden die genauen Tätigkeiten von Jeitler & Partner und Lorem Ipsum definiert?

24. Wenn ja, welche Tätigkeiten umfasst dies?

25. Wenn nein, warum wurden diese Tätigkeiten nicht definiert?

26. Erfolgt die Abrechnung und Rechnungslegung für die erbrachten Leistungen von Jeitler & Partner und Lorem Ipsum durch diese direkt oder durch JMC?