2405/J XXV. GP
Eingelangt am 18.09.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Josef A. Riemer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Arbeitslosengeld für Kleinbauern
Nebenerwerbslandwirte, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern pensionsversichert sind, haben in Zukunft im Fall einer Arbeitslosigkeit keine finanzielle Unterstützung vom Arbeitsmarktservice (AMS) zu erwarten. Grund dafür ist eine neue, mit Anfang September in Kraft getretene, bundesweite Regelung im Arbeitslosenversicherungsgesetz, die bis dato unterhalb einer bestimmten Einheitsgröße nicht berücksichtigt wurde und nun jedoch durch eine höchstgerichtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes praktiziert wird.
„Diese Auslegung des AMS bedeutet für viele Bauern eine massive Verschlechterung, die wir nicht hinnehmen können, da bereits ein Einheitswert von 1.500 Euro den Verlust des Arbeitslosengeldes mit sich bringt. Wir unterstützen unsere Mitglieder bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.“, so der oberösterreichische Landwirtschaftskammerpräsident Ing. Franz Reisecker. Als Beispiel führt er einen Kleinlandwirt an, der das ganze Jahr als Schulbusfahrer angestellt ist. In den Ferien ist er beschäftigungslos. Bislang erhielt er für diese Zeit Arbeitslosengeld. Seit heuer wird es ihm nicht mehr gewährt.
Die Regelung gelte aber für alle Selbstständigen, die nebenbei in einem Dienstverhältnis stehen, etwa Kleinunternehmer. Bei den Nebenerwerbsbauern gab es bislang einigen Spielraum. Wenn der Bauernhof weniger als 13.177 Euro Einheitswert hatte, wurde das Arbeitslosengeld weiter zugesprochen. Nun sagt ein Gerichtsentscheid, dass der Arbeitslosenbezug schon ab dem Betrag nicht mehr zusteht, ab dem bei der Sozialversicherung der Bauern Versicherungspflicht besteht. Das sind 1500 Euro Einheitswert. Damit sind selbst Kleinbauern betroffen, die von ihrem Hof kaum eine Familie ernähren könnten.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
3. Gibt es seitens Ihres Ressort Bestrebungen die Grundlagen bezüglich Einheitswert zu erhöhen?
4. Falls ja, welche?
5.
Falls
nein, wieso nicht?