2408/J XXV. GP

Eingelangt am 18.09.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Geschwindigkeitsbeschränkungen für LKWs

 

 

In § 42 (8) der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) ist festgehalten, dass Lkw über 7,5 t in der Zeit von 22:00 bis 5:00 Uhr nicht schneller als 60 km/h fahren dürfen. Der Zentralverband Spedition & Logistik hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis der Automobilimporteure eine Studie über die Geschwindigkeitsbeschränkungen für den Schwerverkehr hinsichtlich ihres Einflusses auf die Umweltbelastung beim Institut für Fahrzeugantriebe & Automobiltechnik der Technischen Universität Wien in Auftrag gegeben. Die Studie ergab, dass die NOx-Belastung bei Tempo 80 auf Autobahnen signifikant (mehr als 20 Prozent) geringer ist als bei 60 km/h. Die NO2-Belastung ging ebenfalls massiv zurück. Auch die Partikelemissionen gingen bei 80 km/h um rund 5 Prozent zurück.

Der erwartete Trend, dass mit der Höhe der Geschwindigkeit auch die Stickoxidbelastung ansteigt, traf, auch zur Überraschung der Experten, nicht ein. Die Studienergebnisse zeigen eine merkbare Abnahme der Emissionen mit steigender Geschwindigkeit von 60 auf 80 km/h und nahezu gleichbleibende Partikelemmissionen.

Wolfram Senger-Weiss, Präsident des Zentralverbands Spedition & Logistik, meint dazu: „Die aktuelle Studie der TU Wien zeigt überraschend deutlich, dass Lkw bei 80 km/h signifikant weniger Schadstoffe wie Feinstaub und Stickoxide (NOx) emittieren als bei 60 km/h. Hinzu kommt, dass durch den höheren Geschwindigkeitsunterschied bei 60 km/h die Unfallgefahr steigt. Auch die Monotonie der Fahrer stellt ein Unfallrisiko dar. Das sind gewichtige Gründe, den Nacht-60er für Lkw auf Österreichs Autobahnen zu überdenken.“

Franz Weinberger, Sprecher der österreichischen Nutzfahrzeugimporteure, sagt zur aktuellen Studie: „Tempo 60 ist nicht mehr zeitgemäß. Das belegt die Untersuchung der TU Wien ganz klar. Der Nacht-60er wurde wegen der NOx-Problematik in Tirol eingeführt; es zeigt sich aber, dass der NOx-Ausstoß bei Tempo 80 abnimmt. Moderne Lkw sind auf diese Geschwindigkeit abgestimmt. Auch würde sich die Sicherheit für den Fahrer erhöhen, da das Einschlafrisiko minimiert wird. Zusätzlich steigt auch die Sicherheit für Pkw, da die Geschwindigkeitsdifferenz geringer wird.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

Anfrage

 

1.     Ist § 42 (8) der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) für die heutigen Rahmenbedingungen noch zeitgemäß?

2.     Gibt es seitens Ihres Ressorts Erhebungen, die der oben genannten Studie widersprechen?

3.     Wenn ja, welche?

4.     Gibt es seitens Ihres Ressorts Bestrebungen die erlaubte Geschwindigkeit für Lkw über 7,5 t in der Zeit von 22:00 bis 5:00 Uhr wieder zu erhöhen?

5.     Wenn ja, welche?

6.     Wenn nein, wieso nicht?