2411/J XXV. GP

Eingelangt am 18.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Tierschutzmissachtung der AZ-Redaktion

 

Laut einem Artikel des Redaktions-Historiker Hans-Werner Scheidl in der Tageszeitung Die Presse ereigneten sich in dem mittlerweile eingestellten SPÖ-Zentralorgan Arbeiterzeitung (AZ) in den sechziger Jahren wahre Schauergeschichte in Sachen Tierquälerei.

 

Als der Verkehr in Wien in den sechziger Jahren so zu boomen begann, dass die Fotoreporter der „Arbeiter-Zeitung“ oft im Stau steckten und die Filme nicht rechtzeitig vor Redaktionsschluss zum Entwickeln in die Redaktion bringen konnten, hatte der damalige Chefredakteur Kreuzer eine vermeintliche Glanzidee: Brieftauben! Dazu wurde im markanten Uhrtürmchen an den Rechten Wienzeile ein Taubenschlag eingerichtet. Jeder Fotograf bekam eine Taube mit auf den Einsatz und befestigte die ausgeschossene Filmrolle an den Beinen des geschulten Tieres, das auf direktem Weg, ohne Verkehrsbehinderung in den 5. Bezirk zurückflog.

 

Die Redaktionsinnovation nahm aber nach einiger Zeit ein jähes Ende. Die AZ-Redaktion hatte vergessen, die Brieftauben regelmäßig zu füttern, und diese verendeten laut Scheidl deshalb qualvoll in ihrem Taubenschlag hoch oben über der Redaktion. Franz Kreuzer, inzwischen schon beim TV, verteidigte seine Idee auch noch Jahre danach: „War nur ein Wartungsproblem, einfach ein Wartungsproblem.“ Das österreichische Tierschutzgesetz wurde mittlerweile in den Verfassungsrang gehoben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

 

Anfrage

1.      Ist Ihnen der Vorfall rund um die Brieftauben der AZ-Redaktion bekannt?

2.      Gibt es seitens Ihres Ressorts zu diesem Vorfall eine Stellungnahme?

3.      Falls ja, mit welchem Wortlaut?

4.      Falls nein, wieso nicht?

5.      Wurde diese Missachtung des Tierschutzes betriebsintern restlos aufgeklärt?

6.      Falls ja, mit welchem Ergebnis?

7.      Falls nein, wieso nicht?

8.      Gab es zu diesem Vorgehen eine Strafverfolgung gegenüber den Beteiligten?

9.      Falls ja, gegen wem und mit welchem Ergebnis?

10.   Falls nein, wieso nicht?