2442/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

DRINGLICHE ANFRAGE

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend

Fairer Handel statt Konzernjustiz - Regierungsspitze mit Doppelspiel

BEGRÜNDUNG

Morgen und übermorgen findet der Gipfel zwischen der EU und Kanada statt. Aus diesem Grund ist diese vorliegende dringliche Anfrage an den Wirtschaftsminister von höchster Relevanz und Dringlichkeit. Von den vielen drohenden Verwerfungen aus solchen Handelsabkommen mit Konzernklagsrechten soll an dieser Stelle vorerst nur auf folgende Probleme und allfällige Lösungen fokussiert werden:

1.    Intransparenz der Verhandlungen

1.1)        Öffentlichkeit von Verhandlungen ausgeschlossen

1.2)        Privilegierter Zugang für Unternehmenslobbys

1.3)        Bemühungen um mehr Transparenz bisher fruchtlos

1.3.1)  For your eyes only - USA blockieren Mindesttransparenz

1.3.2)  USA: Verhandlungen „hinreichend transparent“

1.3.3)  USA „Verhandlungen nicht gewöhnt“

1.3.4)  „EU ist nicht Panama“

2.   Sonderklagsrechte: Auf dem Weg zur Konzernjustiz

2.1)        Europäische Union und Kanada haben hochentwickelte Rechtssysteme

2.2)        Problematische Klauseln in den Verträgen


2.2.1) Weiter Spielraum bei „fair and equitable“-Klauseln

2.2.2) Keine unabhängigen Richter bei den Schiedsgerichten

3.     Regierungsspitze mit doppeltem Spiel

3.1)  Bundeskanzler Faymann: „Keine Konzerngerichte“

3.2)  Wirtschaftsminister Mitterlehner: „Österreich hat Investitionsschutzkapital von Anfang an befürwortet.“

3.3)  Kanzler von EU-Botschafter desavouiert

3.4)  Bindender Beschluss des Bundesrats gegen Sonderklagsrechte

4.     CETA, TTIP und TISA: Abkommen mit weitreichenden Gefahren

5.     Österreichs Parlament muss zuständig werden

 

Derzeit verhandelt die Europäische Union drei „Freihandelsabkommen“ mit weitreichenden Auswirkungen auch auf Österreich. 1) Das Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen der EU und Kanada, 2) die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP), das geplante „Freihandelsabkommen“ zwischen der EU und den USA, sowie 3) das Trade in Services Agreement (TiSA), ein geplantes Abkommen zum Handel mit Dienstleistungen zwischen der EU, den USA und 20 weiteren Staaten. „It is clear that this is one of the most ambitious agreements we have concluded so far”, so EU-Handelskommissar Karel de Gucht über CETA.[1]

Bei den geplanten „Freihandelsabkommen“ CETA und TTIP geht es vor allem um die gegenseitige Anerkennung von Standards. Produkte, die in den USA oder in der EU verkauft werden dürfen, sollen auch im jeweils anderen Wirtschaftsraum ohne weitere Verfahren oder Prüfungen in Verkehr gebracht werden können. Zentral ist in diesem Zusammenhang also die geplante Beseitigung von „nicht-tarifären Handelshemmnissen“.

Darunter verstehen die Verhandler offensichtlich hohe Standards im Umwelt-, Verbraucher- und Gesundheitsschutz sowie im Lebensmittel-, Landwirtschafts- und Sozialbereich. Mit der Umsetzung von CETA bzw. TTIP droht demnach ein Standortwettkampf um niedrigere Verbraucher-, Gesundheitsschutz- und Umweltstandards. Wo die Regeln am löchrigsten sind und die Kontrolle am  schwächsten ist, werden internationale Konzerne ihre Macht und ihre Möglichkeiten zur Durchsetzung Ihrer Gewinninteressen einsetzen. Schon dadurch würde es zu einer zunehmenden Aufweichung der bestehenden Sicherheitsregeln kommen.

Aufgrund von unterschiedlichen Standards und dem völligen Fehlen von Kostenwahrheit vor allem im transatlantischen Warenverkehr ergibt sich in Summe ein automatischer Trend nach unten. En Wettlauf, dem sich in der Folge selbst gutwillige Regierungen und Parlamente nur schwer entziehen können.


Gerade im Wirtschaftsverkehr mit den USA ist dies problematisch. Während in der EU in vielen Bereichen, die Zulassung von neuen Produkten erst den Nachweis ihrer Sicherheit voraussetzt (Vorsorgeprinzip), ist in den Vereinigten Staaten ein anderer Ansatz bestimmend: erst wenn Schäden wie etwa Unfälle, Erkrankungen oder gar Todesfälle aufgetreten sind, können im Nachhinein gefährliche Produkte untersagt werden.

Neben Sicherheitsstandards für Produkte besteht auch die Befürchtung, dass auf diesem Weg sozial- und arbeitsrechtliche Standards und sogar Datenschutzbestimmungen unterlaufen werden können.

Über Details der wechselseitigen Anerkennung soll in Zukunft eine demokratisch nicht legitimierte Kommission entscheiden.

Schließlich sollen Streitfälle zwischen Investoren und Staaten mit massiven Vorteilen für den Investorenschutz vor Sonderschiedsgerichten verhandelt werden. Die Souveränität der Staaten, erforderliche regulatorische Maßnahmen im Interesse des Gemeinwohls und zur Gewährleistung der Sicherheit ihrer BürgerInnen zu ergreifen, wird dadurch eingeschränkt, wenn internationale Großkonzerne derartige Gesetze durch kostspielige Verfahren behindern oder Schadenersatz in Milliardenhöhe verlangen können.

Angesichts dieser möglichen dramatischen Auswirkungen ist es umso unbegreiflicher, dass die Verhandlungen seitens der EU Kommission vor der Öffentlichkeit weitgehend geheim gehalten werden sollen und von der Mandatserteilung durch die  Mitgliedsstaaten bis zu den fertigen Vertragsentwürfen alles ohne tiefgehenden demokratischen Willensbildungsprozess durchgeschwindelt werden soll.

1.    Intransparenz der Verhandlungen

1.1)   Öffentlichkeit von Verhandlungen ausgeschlossen

Während die Verhandlungen zu CETA abgeschlossen sind und der Vertragsentwurf Anfang August 2014 sowohl dem Europäischen Parlament als auch den nationalen Parlamenten übermittelt wurde, finden sowohl bei TTIP als auch TiSA weiterhin regelmäßige Verhandlungsrunden statt - und zwar wieder weitgehend intransparent. Österreich hat den - bis dato unter Verschluss gehaltenen - Verhandlungsmandaten,   die der Europäischen Kommission erteilt wurden, zu allen drei Abkommen zugestimmt.

Da die jeweiligen Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und Verhandlungspapiere als „nicht öffentlich“ eingestuft werden, weiß die Bevölkerung nicht, was in ihrem Namen verhandelt wird. Auch die Abgeordneten sowohl auf EU- als auch nationaler Ebene sind nicht in die Verhandlungen involviert und daher auf Berichte der Europäischen Kommission angewiesen.

1.2)   Privilegierter Zugang für Unternehmenslobbys

Während gewählte VolksvertreterInnen in die Verhandlungen nicht eingebunden sind, genießen hingegen Unternehmens-Lobbyisten privilegierten Zugang zu den Informationen. Dies zeigen u.a. mehrere Berichte der NGOs Friends of the Earth


Europe[2] und Corporate Europe Observatory (CEO)[3], zuletzt vom Juli 2014. Dem CEO- Bericht „Who lobbies the most on TTIP?“ zufolge haben bisher zu TTIP 560 Lobbyisten- Treffen der EU-Generaldirektion Handel stattgefunden. Von diesen waren 520 (92%) mit Unternehmensvertreterinnen, während lediglich 20 Treffen (4%) mit nicht kommerziell orientierten Interessensgruppen stattfanden. Jedem Treffen mit einer ArbeitnehmerInnenvertretung oder einer Konsumentenschutzgruppe stehen damit mehr als 20 mit UnternehmensvertreterInnen und Firmenlobbyisten gegenüber.

1.3) Bemühungen um mehr Transparenz bisher fruchtlos

Bundeskanzler Werner Faymann betonte wiederholt, dass es für Österreich ein Anliegen sei, dass die Gespräche zu den TTIP-Verhandlungen stärker an die Öffentlichkeit  kämen und die Betroffenen, also die Bevölkerung, in den Prozess miteinbezogen werden sollten.[4] Auch Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner tritt nach Eigenaussage für Transparenz ein, relativiert dieses Anliegen dann aber auch wieder: „Wir bemühen uns um Transparenz, sie kann aber nicht von uns dekretiert werden. “[5]

1.3.1)              For your eyes only-USA blockieren Mindesttransparenz

Von umfassender Transparenz kann keine Rede sein. Der Gipfel der Geheimniskrämerei ist nun, dass gewählte ParlamentarierInnen, die ja jedenfalls entscheiden und abstimmen sollen, nur in geschützten Leseräumen in Brüssel Einsicht in paktierte Verhandlungstexte nehmen dürfen. Den ParlamentarierInnen ist es nicht gestattet, sich Notizen oder Abschriften von den Inhalten der Texte zu machen. Zwar räumt die Europäische Kommission ein, dass „der Leseraum keine optimale Lösung“,  ist, aber dass diese Regelung bereits ein Fortschritt wäre, „da die USA hier trotz Intervention auf höchster Ebene kein Entgegenkommen zeigten.“[6]

1.3.2)              USA: Verhandlungen „hinreichend transparent“

Die USA zeigen sich von den Forderungen nach Transparenz weitgehend verständnislos, unbeeindruckt und damit nachgeradezu überheblich. Noch im

September 2014 erklärt der US-Botschafter bei der EU gegenüber dem EU- Handelsausschuss, dass die „TTIP-Verhandlungen hinreichend transparent“ seien.[7]

1.3.3)              USA „Verhandlungen nicht gewöhnt“

Generell scheint die Verhandlungsflexibiltät der USA enden wollend zu sein. Die Vertretung der Europäischen Kommission wird noch im Juli 2014 im Ratsausschuss Handelspolitik zum Thema TTIP folgendermaßen zitiert: „Die USA sind es nicht gewöhnt, zu verhandeln. [8]


1.3.4)               „EU ist nicht Panama“

„Die EU sei aber nicht Panama, das die US-Texte einfach unterschreibe.“[9]

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb das legitime öffentliche, demokratische Interesse nach transparenten Verhandlungen nicht von vornherein Priorität hat. Die Bevölkerung hat ein Recht darauf zu erfahren, was in ihrem Namen verhandelt wird und ob sie die Richtung der Verhandlungen für unterstützenswert empfindet. Daher ist es ein Gebot der Stunde, umgehend sowohl den vorliegenden CETA-Vertragsentwurf als auch die Verhandlungstexte und -beilagen zu TTIP und TiSA zu veröffentlichen.

2.    Sonderklagsrechte: Auf dem Weg zur Konzernjustiz

Sowohl bei CETA als auch in TTIP ist vorgesehen, mittels Investorenschutzbestimmungen über die sogenannten ISDS- Verfahren (Investor-State- Dispute-Settlement) Investoren Sonderklagsrechte gegen Staaten einzuräumen. Damit erhalten Unternehmen die Möglichkeit, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie der Meinung sind, dass Änderungen der Umwelt-, Verbraucher-, Arbeitsschutzstandards etc. ihre erwarteten Gewinne oder ihre investiven Anlagen schmälern.

Hintergrund derartiger Vertragsklauseln waren ursprünglich Freihandelsabkommen von Industrienationen mit Schwellenländern, in denen das Gerichtswesen noch nicht ausreichend entwickelt war, so dass internationale Investoren fürchten mussten, bei lokalen Prozessen durch Korruption oder illegale Beeinflussung der Richter geschädigt und wirtschaftlich enteignet zu werden.

2.1)                Europäische Union und Kanada haben hochentwickelte Rechtssysteme

Von unterentwickelten Rechts- und Gerichtswesen kann weder in der Europäischen Union noch in den USA oder Kanada die Rede sein. Vielmehr soll nunmehr offenbar im Interesse internationaler Großkonzerne jenes System von Schiedsgerichten genützt werden, das sich in den letzten Jahrzehnten aufgrund einer langen Reihe internationaler Vereinbarungen gebildet hat. Und diese strotzen vor Intransparenz und sind geeignet, europäische und österreichische Rechts- und Gerichtsstandards zu unterlaufen.

In der Praxis haben sich hier einige Fälle empörender Klagen und Schiedsverfahren ereignet. So klagte etwa der Konzern Vattenfall Deutschland wegen der Entscheidung zum Ausstieg aus der Atomkraft auf 3,5 Milliarden Euro Schadenersatz, und die Provinz Quebec in Kanada wurde auf 250 Millionen Dollar Schadenersatz wegen eines Moratoriums zur umweltgefährdenden Ölförderung durch „Fracking“ verklagt. Bekannt wurde auch eine Klage mit Höchstsummen von Tabakkonzernen gegen Australien und kürzlich gegen Uruguay wegen gesetzlicher Beschränkungen der Tabakwerbung.

2.2)                Problematische Klauseln in den Verträgen

Dabei erwiesen sich in der Regel bestimmte Vertragsklauseln als besonders gefährlich:


2.2.1)              Weiter Spielraum bei „fair and equitable“-Klauseln

-       Mit sogenannten „fair and equitable“ Klauseln wurde Schiedsrichtern ein sehr weiter Spielraum für die Beurteilung des Verhaltens von Staaten gegenüber Investoren eingeräumt.

-       Eine Unterform dieser Fälle ist die Entschädigung für „enttäuschte Erwartungen“              der Investoren.

-       Unter „Schutz vor Enteignung“ wurden schließlich auch häufig Fälle sogenannter „indirekter Enteignungen“ eingereiht, bei denen durch gesetzgeberische            Maßnahmen die Gewinnerwartungen von Konzernen getrübt wurden.

Alle diese Formen besonders gefährlicher Klauseln finden sich auch im CETA Verhandlungsergebnis.

Bei der „fair and equitable“ Klausel wurde zwar versucht, dies näher zu definieren, durch die Verwendung bestimmter Gesetzesbegriffe wie etwa „manifester Willkür“ bleibt  jedoch nach wie vor ein sehr großer Ermessensspielraum für Schiedsrichter bestehen, der eine Vorhersagbarkeit des Prozessausganges und damit Rechtssicherheit bei der Erlassung gesetzgeberischer Maßnahmen verhindert.

Die „enttäuschten Erwartungen“ werden in CETA sogar ausdrücklich als Unterfall und Ansatzpunkt für Klagen erwähnt, soweit der Staat diese durch bestimmte Darstellungen gegenüber dem Investor erweckt habe. So könnten zB vollmundige Versprechungen  von Lokalpolitikerinnen zwecks Erreichung von Ansiedlungen in weiterer Folge zu hohen Zahlungspflichten Österreichs führen, selbst wenn sie nie rechtlich in einem Vertrag oder Bescheid je zugesichert wurden.

Auch die Entschädigung für „indirekte Enteignungen“ durch Gesetze ist in CETA ausdrücklich vorgesehen. Sie wird zwar durch eine Erläuterung beschränkt, wonach  dies nicht für Maßnahmen gilt, die im „legitimen Interesse“ des Allgemeinwohls, etwa der Gesundheit, Sicherheit oder Umwelt stünden, doch auch diese Ausnahme steht unter einer auf unbestimmte Gesetzesbegriffe gestützten Gegenausnahme. So ist nicht nur unklar, was denn ein „legitimes Interesse“ sein könne, sondern die Maßnahmen dürfen auch nicht „exzessiv“ oder „diskriminierend“ sein. Was aber gilt, wenn ein bestimmtes Produkt von einheimischen Unternehmen nicht angeboten wird? Ist dann ein Verbot bereits diskriminierend?

Zugegeben: Als Reaktion auf die öffentliche Kritik soll in CETA nun scheinbar - anders als bei bisherigen Schiedsgerichtsverfahren - einigen Kritikpunkten Rechnung getragen werden, wie aus einem Antwortbrief von Wirtschaftsminister Mitterlehner vom 26.8.2014 an die Fraktion der Grünen hervor geht. Diese Argumente überzeugen jedoch nicht ausreichend:

       Die behauptete „explizite Sicherstellung des „right to regulate“ durch eine detaillierte Formulierung, die der im Jahr 2008 von der Bundesregierung beschlossenen österreichischen BIT-Mustertext entspricht - das gilt auch für Maßnahmen im Bereich Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz“ beschränkt sich bei näherer Durchsicht des Textes auf zwei vage Absichtserklärungen, dass die Vertragsparteien sich um höhere Umwelt- oder Arbeitnehmerschutzstandards bemühen wollen. Die Möglichkeit für Schadenersatzklagen wird dadurch nicht zwingend beschränkt.


       Eindeutige Einschränkung von ISDS auf Investitionsschutz (und nicht auf Marktzugang): Das ist zwar zutreffend, löst aber die aufgezeigten Probleme im Bereich der „fair and equitable“ -Behandlung und der Entschädigung für  „indirekte Enteignungen“ nicht.

       Einschränkung des Interpretationsspielraums von Schiedsgerichten durch präzise Definition wesentlicher Begriffe wie „fair and equitable treatment“: Wie dargestellt handelt es sich dabei nur um eine scheinbare Lösung, da auch diese präzise Definition naturgemäß nicht ohne unbestimmte Gesetzesbegriffe auskommt und Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit für die Staaten bei regulatorischen Maßnahmen daher nicht gegeben sind.

       Möglichkeit der Einführung eines Berufungsmechanismus: auch damit ändert sich nichts an der grundlegenden Problematik.

2.2.2)              Keine unabhängigen Richter bei den Schiedsgerichten

Die private Schiedsstelle setzt sich im Fall von CETA aus drei privaten Mitgliedern zusammen, je einem Nominierten der beiden Streitparteien und einem dritten Vorsitzenden. Dieser entstammt einer vorab erstellten Liste des „Committee on Services and Investment“, einem Komitee aus Vertretern Kanadas und der EU. Bei diesen Personen handelt es sich nicht um unabhängige Richterinnen sondern um Rechtsanwältinnen, die in verschiedenen Verfahren einmal Schiedsrichter sind und ein andermal eine der Streitparteien vertreten. Das würde demokratischen und rechtsstaatlichen Standards von unabhängigen Justizsystemen zuwiderlaufen. Eine Klage soll wegen mangelndem Investitionsschutz oder ungleicher Behandlung eingereicht werden können.

Selbst wenn alle diese Erfordernisse, einschließlich der tatsächlichen Verankerung  eines Berufungsmechanismus, umgesetzt würden, so ändert sich an der  grundsätzlichen Problematik von Sonderklagsrechten nichts: Investoren aus Kanada oder den USA werden Sonderrechte gegenüber heimischen Investoren eingeräumt, Klagen gehen an den staatlich zuständigen gerichtlichen Stellen vorbei.

Einem Investitionsschutzkapitel in CETA würde Präjudizwirkung für weitere Abkommen zukommen. Das sieht man u.a. auch in der Bundesrepublik Deutschland so. Dazu der Bericht aus dem EU-Ratsausschuss Handelspolitik (TPC) „Dienstleistungen und Investitionen“ von der Sitzung am 15. April 2013: „DE erinnert, dass einem Investitionsschutzkapitel in CETA Präjudizwirkung zukommt. Ein erstes EU Investitionsabkommen soll hohe Standards vereinbaren. Investitionen, die einmal genehmigt wurden, dürften nicht mehr diskriminiert werden bzw. eine Diskriminierung wäre mit einer Entschädigungspflicht verbunden,“[10]

Sollten die Sonderklagsrechte in CETA verankert werden, so sind diese logischer- und beabsichtigterweise eine Blaupause für TTIP. Dazu Handelskommissar de Gucht: „Das Investor-Staat-Streit-Kapitel (ISDS) sei eine solide Benchmark und Modell für die ISDS- Konsultationen zu TTIP‘.[11]


Da sowohl die Europäische Union als auch Kanada und die USA über hochentwickelte Justizsysteme verfügen, besteht keine Notwendigkeit für eine Sonderschiedsgerichtsbarkeit.

3.    Regierungsspitze mit doppeltem Spiel

Hinsichtlich der Notwendigkeit von Sonderklagsrechten besteht innerhalb der Bundesregierung offenbar keine einheitliche Position. Während sich Bundeskanzler Faymann wiederholt ausdrücklich und in breiter Öffentlichkeit gegen Sonderklagsrechte ausgesprochen hat, befürwortet das Wirtschaftsministerium die in CETA und TTIP vorgesehene Sonderschiedsgerichtsbarkeit.

3.1)   Bundeskanzler Faymann: „Keine Konzerngerichte“

Am 27.3.2014 wird Bundeskanzler Faymann in der Kronen Zeitung unter dem Titel „Kanzler klar gegen US-Konzerngerichte“ im Zusammenhang mit TTIP folgendermaßen zitiert: "Spezielle Investitionsschutzvorschriften sind nicht erforderlich. Die EU und die USA haben einen sehr guten Rechtsschutz. Schiedsgerichte sind nicht dazu da, um     über die Hintertür soziale und umweltpolitische Standards auszuhöhlen.''

Rund einen Monat später, am 23.4.2014, wiederholt der Bundeskanzler seine Position gegenüber der Austria Presseagentur (APA). Im Zusammenhang mit den umstrittenen Sonderklagsrechten bei TTIP wird Bundeskanzler Faymann in der APA-Aussendung zitiert, er sehe „derzeit keine Notwendigkeit für eine solche Schlichtungsstelle, weil  sowohl die Vereinigten Staaten als auch Europa haben ein sehr starkes       Rechtssystem“ .[12]

Ähnlich lautend die Faymann-Presseaussendung vom 15.5.2014: ''Die Vorgangsweise des Energiekonzerns Vattenfall in Deutschland hat aufgezeigt, wie politische Zielsetzungen wie ein Atomausstieg durch einzelne Großkonzerne in Gefahr geraten könnten. Die Möglichkeit, dass Konzerne im Rahmen eines  Investitionsschutzabkommens einen Staat klagen können, ist anhand solcher Beispiele alarmierend. Denn es darf nicht sein, dass positive Entwicklungen wie ein Umstieg auf erneuerbare Energien dadurch blockiert werden.''[13]

3.2)                Wirtschaftsminister Mitterlehner: „Österreich hat Investitionsschutzkapitel von Anfang an befürwortet.“

Demgegenüber und in Widerspruch zu den Aussagen des Bundeskanzlers hält Wirtschaftsminister Mitterlehner in einer Anfragebeantwortung an die Grünen vom 15.4.2014 unmissverständlich fest: „Österreich hat von Beginn weg die Aufnahme eines Investitionsschutzkapitels in den TTIP-Verhandlungen befürwortet."[14] In diesem Sinne


agiert auch der österreichische EU-Botschafter, der sich bei der Tagung des EU- Handelsministerrates am 8. Mai 2014 beim Thema CETA laut Protokoll wie folgt zu Wort gemeldet hat: „Ö hatte die Verhandlungen von Anfang an unterstützt, einschließlich der Aufnahme von Investitionsschutzbestimmungen, erachte das vorläufige Verhandlungsergebnis, soweit bekannt, als adäquat und sei grundsätzlich an einem raschen Abschluss interessiert. Ö teile die Bedenken, dass ein Abschluss der CETA- Verhandlungen vor Ende der öffentlichen Konsultationen zu Investitionsschutz im Rahmen der TTIP-Verhandlungen die Glaubwürdigkeit des Konsultationsprozesses unterlaufe."[15]

Kritik des EU-Botschafters zum geplanten Investitionsschutz, der von mehreren Mitgliedsstaaten in der gleichen Sitzung massiv kritisiert wird, findet sich im Protokoll keine. Die Aussagen des Botschafters zielen lediglich darauf ab, wie die Öffentlichkeit reagieren könnte und wie diese eingelullt werden könnte.

3.3)   Kanzler von EU-Botschafter desavouiert

Offenbar hat Österreichs EU-Botschafter keine Anweisung bekommen, sich wie die Regierungsspitze ablehnend zum Investorenschutz zu äußern, sondern im Gegenteil, Sonderklagsrechte zu unterstützen. Denn wie sollte es anders erklärbar sein, dass der Botschafter noch mehr als ein Monat nach anderslautenden öffentlichen Forderungen  des Bundeskanzlers den Investorenschutz bei CETA gutheißt? Von wem also werden   die österreichischen Vertreter beauftragt? Wie kann es sein, dass die österreichische Regierungsspitze von den eigenen Verhandlern desavouiert wird?

3.4)   Bindender Beschluss des Bundesrats gegen Sonderklagsrechte

Mittlerweile gibt es auch einen bindenden Beschluss des EU-Ausschusses des Bundesrats vom 8. Juli 2014 an den zuständigen Bundesminister, in dem sich der Bundesrat gegen Sonderklagsrechte in TTIP ausspricht: „Der Mehrwert von ISDS- Klauseln sei nicht erkennbar, solange nicht sichergestellt sei, dass Investoren keinen höheren Schutz dadurch bekommen als ihnen vor nationalen Rechtsordnungen   zustehen würde.“[16] Dieser Beschluss bindet den Minister, in den EU-Gremien entsprechend zu agieren.

4.  CETA, TTIP und TiSA: Abkommen mit weitreichenden Gefahren

Die bei den Verhandlungen zu diesen Abkommen herrschenden Intransparenzen und beabsichtigten Konzern-Klagsrechte bedrohen also ökologische Standards, KMUs und Wirtschaftsstandort und Sozialstaat - also wesentliche Lebensbereiche der     Bevölkerung. Dies umso mehr als die verhandelten Angelegenheiten unmittelbar mindestens folgende Bereiche betreffen:


-      Klima- und Umweltschutz

-      Nachhaltige Energiewirtschaft

-      Ölsande und Schiefergas

-      Gesunde Ernährung

-      Bäuerliche Landwirtschaft

-      Soziale Dienstleistungen

-      Dienstleistungen von allgemeinem öffentlichen Interesse

-      Öffentliches Beschaffungswesen

-      Faire Arbeitsnormen

5) Österreichs Parlament muss zuständig werden

ln der Frage, ob es sich bei den „Freihandelsverträgen“ um sogenannte „gemischte Abkommen“ handelt, dem die nationalen Parlamente und damit auch der österreichische Nationalrat zustimmen müssen, herrschen zwischen den Mitgliedsstaaten und der EU- Kommission massive Divergenzen. Bei der Ratssitzung am 8. Mai 2014 gab es schwere Auseinandersetzungen zwischen den Mitgliedsstaaten und Kommissar de Gucht über    die Frage, ob es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handle. Mehr oder weniger alle Mitgliedsstaaten waren der Meinung, dass es sich bei CETA um ein gemischtes Abkommen handle. [17]

Erfreulich ist also, dass sich gewichtige Mitgliedstaaten, zuletzt aber auch das österreichische Wirtschaftsministerium (im öffentlichen EU-Unterausschuss des Hauptausschusses), für die Notwendigkeit der Abstimmung in den nationalen Parlamenten ausgesprochen haben.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

DRINGLICHE ANFRAGE

Zu CETA

1)  Wer hat Österreich bei der Erteilung des Verhandlungsmandats an die Europäische Kommission vertreten?

a.      Hat es für den österreichischen Vertreter eine allfällige Weisung gegeben?

2)      Von wem wurde die österreichische Positionierung vorgegeben?

3)      Wo und wie wurde die österreichische Position abgestimmt?


4)      Welche Rolle spielten der Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt?

 

5)      Welche Rolle spielten das Außenministerium und der Außenminister?

6)      Welche Rolle spielten das Wirtschaftsministerium und Sie als Wirtschaftsminister?

7)     Handelt es sich bei der Aufzählung von Maßnahmen in Artikel X.9.2 des Kapitels  über Investitionsschutzklauseln im (dem österreichischen Parlament übermittelten) CETA-Vertragsentwurf, die nicht „fair and equitable“ seien, um eine abschließende oder um eine bloß beispielhafte Auflistung?

8)     Welche Qualität müssen Äußerungen staatlicher Organe gegenüber Investoren aufweisen, um als „specific representations“ Art X.9.3. des Kapitels über Investitionsschutzklauseln im CETA-Verhandlungsergebnis bestimmte Erwartungen wecken zu können, deren Verletzung zu Schadenersatzansprüchen führen würde?

9)     Nachdem Ihr Ministerium einen „interministeriellen Koordinierungsprozess“  eingeleitet hat, dessen Ergebnisse nach Ihren eigenen Angaben Mitte September vorliegen sollten: wie weit sind diese Prüfungen gediehen und welche (Zwischen-) Ergebnisse liegen mit heutigem Tag vor?

10)   Sind die Sozialpartner ebenfalls zu einer Bewertung des Vertragsentwurfs von Anfang August eingebunden?

11)   In welcher Form sind die Sozialpartner in den Prozess eingebunden?

12)   Wie viele und welche Sozialpartner sind in diesen Prozess eingebunden?

13)   Sind sonstige Organisationen, insbesondere Nichtregierungsorganisationen in  diesen Prozess eingebunden worden?

a.     Wenn ja, welche?

b.   Wenn nein, warum nicht und wie rechtfertigen Sie gegebenenfalls die Einbindung der Sozialpartner bei gleichzeitigem Ausschluss von Nichtregierungs- und zivilgesellschaftlichen Organisationen?

14) Durch welche Gesetze ist die Einbindung der Sozialpartner - bei gleichzeitiger Geheimhaltung des zu bewertenden Vertragsentwurfs gegenüber der Öffentlichkeit - gedeckt?

15) Was ist die Haltung des Bundeskanzleramts zu den Fragen 9-14?

Zu CETA-Sonderklagsrechte und ISDS-Klauseln

16)   Wer hat Österreich bei der Erteilung des Verhandlungsmandats zu den Sonderklagsrechten und ISDS-Klauseln an die Europäische Kommission vertreten?

a. Hat es für den österreichischen Vertreter eine allfällige Weisung gegeben?


17)   Von wem wurde die österreichische Positionierung vorgegeben?

18)   Wo und wie wurde die österreichische Position abgestimmt?

19)   Warum sollen in CETA Sonderklagsrechte und Investitionsschutzbestimmungen        über Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren aufgenommen werden?

20)   Welche Rolle spielten der Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt?

21)   Welche Rolle spielten das Außenministerium und der Außenminister?

22)   Welche Rolle spielten das Wirtschaftsministerium und Sie als Wirtschaftsminister?

Zu TTIP inklusive Sonderklagsrechten und ISDS-Klauseln

23)   Wann wurde das Verhandlungsmandat von Österreich für das TTIP-Abkommen inkl. Sonderklagsrechten erteilt?

24)   Wer hat Österreich bei der Erteilung des Verhandlungsmandats an die Europäische Kommission vertreten?

a. Hat es für den österreichischen Vertreter eine allfällige Weisung gegeben?

25)   Von wem wurde die österreichische Positionierung vorgegeben?

26)   Wo und wie wurde die österreichische Position abgestimmt?

27)   Warum sollen in TTIP Sonderklagsrechte und Investitionsschutzbestimmungen über Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren aufgenommen werden?

28)   Welche Rolle spielten der Bundeskanzler und das Bundeskanzleramt?

29)   Welche Rolle spielten das Außenministerium und der Außenminister?

30)   Welche Rolle spielten das Wirtschaftsministerium und Sie als Wirtschaftsminister?

31)   Ist es zutreffend, dass seitens der USA - wie aus Protokollen hervorgeht - der Standpunkt vertreten wird, dass ohne Sonderklagsrechte und Investitionsschutzbestimmungen kein Interesse der USA an TTIP bestehe, und      welche Schlüsse ziehen Sie gegebenfalls aus diesem Umstand?

Zu TISA

32)   Sollen auch im TISA-Abkommen Sonderklagsrechte und Investitionsschutzbestimmungen über Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren aufgenommen werden?


Zur Beseitigung von Intransparenzen

33)   Was wird seitens des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes unternommen, um die Verhandlungen und die Bewertung von Verhandlungsergebnissen zu CETA, TTIP und TISA transparent zu führen und Verhandlungsunterlagen, -ergebnisse und etwaige Zwischenstände so weit als möglich zu veröffentlichen?

34)   Sind Sie und das Wirtschaftsministerium für eine Veröffentlichung des fertig verhandelten CETA-Vertragsentwurfes sowie der derzeit vorliegenden Entwürfe von TTIP-Vertragstexten?

a. Haben Sie diese Position mit dem Bundeskanzler und dem Bundeskanzleramt abgestimmt?

35)   Was werden Sie als Wirtschaftsminister und das Wirtschaftsministerium unternehmen, damit die Verhandlungen und die Bewertung von Verhandlungsergebnissen zu CETA, TTIP und TISA transparent geführt und

       Verhandlungsunterlagen, -ergebnisse und etwaige Zwischenstände so weit wie    möglich veröffentlicht werden?

Zur Zuständigkeit der nationalen Parlamente

36)   Handelt es sich bei CETA, TTIP und TiSA nach Meinung des  Wirtschaftsministeriums jeweils um gemischte Abkommen?

a. Haben Sie diese Position mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt?

37)   Sind Ihnen die beiden vom deutschen Wirtschaftsministerium in Auftrag gegebenen Gutachten zur Frage der Zuständigkeit des deutschen Bundestages von Dr. Stephan Schill und Prof. Dr. Franz Mayer bekannt?[18]

38)   Hat die österreichische Bundesregierung oder das Wirtschaftsministerium ein ähnliches Gutachten in Auftrag gegeben?

39)   Was wird die österreichische Bundesregierung auf europäischer Ebene  unternehmen, um eine Zuständigkeit des österreichischen Parlaments sicherzustellen?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt.



[1] 034529/EU XXV.GP, Zusammenfassung des INTA-Meetings am 22. Juli 2014, S.7.

[2] Friends of the Earth Europe: Who is driving the EU-US trade talks, 7.7.2014.

[3] CEO: Who lobbies the most on TTIP? 8.7.2014.

[4] So etwa in OTS0091 vom 31.7.2014 und OTS0201, 22.5.2014, OTS0100 vom 22.7.2014. Faymann lobt in diesem Zusammenhang Juncker, der „neue Maßstäbe" setzen würde; APA0331, 22.7.2014.

[5] APA0334, 28.4.2014

[6]1816/EUBTG XXV. GP, Ständige Vertretung Österreichs bei der EU, Protokoll der ASTV-Sitzung vom 15.5.2014, S.                        13.

[7] Siehe 036967/EU XXV. GP, S.5.

[8] 2440/EUBTG, XXV. GP, BMWFW, Protokoll der Sitzung des EU-Ratsausschusses Handelspolitik (TPC) „Dienstleistungen und Investitionen vom 23.7.2014, S. 10.

[9] 2440/EUBTG, XXV. GP, BMWFW, Protokoll der Sitzung des EU-Ratsausschusses Handelspolitik (TPC) „Dienstleistungen und Investitionen vom 23.7.2014, S. 10.

[10] 1379/EUBTG XXV. GP, BMWFW-Bericht aus dem EU-Ratsausschuss Handelspolitik (TPC) „Dienstleistungen und  Investitionen" von der Sitzung am 15. April 2013, S. 9.

[11] 1767/EUBTG, XXV. GP, Bericht der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU über den Handelsrat am 8. Mai                    2014 in Brüssel, S. 3.

[12] APA0275, 23.4.2014, auch in http://derstandard.at/1397521412625/Faymann-Schiedsgerichte-nicht-notwendig;           OTS0220, 28.4.2014.

[13] OTS0181,15.5.2014.

[14] 646/AB XXV.GP, S.2. http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_00646/index.shtml

[15] 1767/EUBTG, XXV. GP, Bericht der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU über den Handelsrat am 8. Mai                    2014 in Brüssel, S. 5.

[16] Siehe OTS0173, 8.7.2014.

[17] 1767/EUBTG, XXV.GP, Bericht der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU über den Handelsrat am 8. Mai               2014 in Brüssel, S. 3.

 

[18] Dr. Stephan Schill: „Auswirkungen der Bestimmungen zum Investitionsschutz und zu den Investor-Staat-

Schiedsverfahren im Entwurf des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada (CETA) auf den

Handlungsspielraum des Gesetzgebers (Kurzgutachten)" UND Prof. Dr. Franz Mayer: „Stellt das geplante

Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement, CETA) ein gemischtes

Abkommen dar?"