Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Walter Rauch
und
weiterer Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend
Verschreibung von Drogenersatzstoffen und psychotropen Stoffen durch Ärzte
Laut
einem Artikel der Kleinen Zeitung vom 17.09.2014 wurde ein Fall von einem
70-jährigen Arzt, der unrechtmäßig Drogenersatzstoffe und
psychotrope Stoffe an Patienten verschrieben hat, bekannt.
Um
die Mengenbeschränkungen der Gebietskrankenkasse zu umgehen, wurden
Privatrezepte unter der Annahme von Schmiergeld ausgestellt.
(Quelle: http://www.kleinezeitung.at/steiermark/3741620/haetten-s-denn-gerne.story)
In
diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin
für Gesundheit folgende
Anfrage:
- Welche
Arztgruppen österreichweit dürfen Drogenersatzstoffe und
psychotrope Stoffe an Patienten verschreiben?
- In
welchen allgemeinmedizinischen Arztpraxen österreichweit dürfen
Drogenersatzstoffe und psychotrope Stoffe an Patienten verschrieben
werden?
- Müssen
Ärzte eine Zusatzausbildung absolvieren, um Drogenersatzstoffe und
psychotrope Stoffe an Patienten zu verschreiben?
- Wenn
ja, wie lange dauert diese Zusatzausbildung?
- Wenn
nein, warum nicht?
- Müssen
Ärzte vor der Verschreibung von Drogenersatzstoffen und psychotropen
Stoffen bei einem anderen dazu befähigten Arzt eine
„zweite Meinung“ einholen?
- Wenn
nein, warum nicht?
- Müssen
Ärzte, welche zur Verschreibung von Drogenersatzstoffen und
psychotropen Stoffen befähigt sein, über die verschriebenen
Substanzen Buch führen?
- Wenn
ja, von welcher übergeordneten Stelle werden diese Aufzählungen kontrolliert?
- Wenn
ja, in welchen zeitlichen Abständen werden diese Aufzählungen
kontrolliert?
- Wenn
nein, warum nicht?
- Sind
Ihnen weitere Fälle in den letzten Jahren bekannt, bei welchen die
Verschreibung von Drogenersatzstoffen und psychotropen Stoffen missbräuchlich
stattgefunden hat?
- Wenn
ja, wie viele Fälle sind Ihnen bekannt?
- Wenn
ja, welche Strafen wurden auf eben diese Fälle verhängt?
- Gibt
es regelmäßige Kontrollen seitens des Bundesministeriums
für Gesundheit oder anderen Institutionen, um der missbräuchlichen
Verwendung von Drogenersatzstoffen und psychotropen Stoffen vorzubeugen?
- Wenn
ja, in welchem Zeitraum und in welchem Umfang finden diese Kontrollen
statt?
- Wenn
nein, warum nicht?