2455/J XXV. GP
Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Bildung und Frauen
betreffend Angelobung des Stadtschulratsvizepräsidenten
Das Wiener Schulgesetz, welches auf der Bundesverfassung fußt, regelt das Nominierungsrecht der Funktionen des Wiener Stadtschulrates. Dieses sieht vor, dass der Präsident des Stadtschulrates für Wien auf Vorschlag der zweitstärksten Fraktion des
Kollegiums des Stadtschulrates für Wien einen Vizepräsidenten zu bestellen hat.
Gemäß diesem Gesetz hat das Kollegium der freiheitlichen Fraktion den jungen Studenten Maximilian Krauss für das Amt des Vizepräsidenten vorgeschlagen.
Bereits am 29. Juli 2014 hat der bisherige Vizepräsident Helmuth Günther seinen Rücktritt dem Wiener Bürgermeister und Landeshauptmann schriftlich mitgeteilt. Dennoch weigert sich der Wiener Bürgermeister den neuen Kandidaten anzugeloben, das bedeutet, dass die Stelle des Stadtschulratsvizepräsidenten nunmehr unbesetzt ist!
Damit ist jegliche Kontrollfunktion im Wiener Stadtschulrat ausgeschlossen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende
Anfrage