2458/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

des Abgeordneten Josef A. Riemer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Bienenseuche im Lungau

Wie der ORF in seiner Onlineausgabe am 17.9.2014 berichtete, befürchten Naturschützer das Aussterben der Bienen. Im Lungau ist eine seltene, gefährliche Bienenseuche aufgetaucht. Die bösartige Faulbrut ist für Bienen hochansteckend und oft tödlich. Deshalb wurde ein Sperrgebiet eingerichtet.

Sieben Bienenstöcke eines Imkers in Tamsweg wurden von der bösartigen Faulbrut befallen. Ausgelöst wird die Krankheit von Bakterien. Bei Imkern sei sie noch mehr gefürchtet als die Varroamilbe, sagt der Lungauer Amtstierarzt Friedrich Tockner: „Es ist deswegen auch extra in den Bienenseuchen-Vorschriften geregelt, weil das ein Befall mit Bakterien ist - und die Varroa ist ja eine Milbe. Die Bakterien sind viel leichter übertragbar und viel schwerer zu bekämpfen.“

Im Umkreis von drei Kilometern um die befallenen Bienenstände wurde ein Sperrgebiet eingerichtet. Die Bienenvölker dort werden nun genau untersucht. Die Seuche darf nicht mit Antibiotika bekämpft werden, diese würden im Honig landen. Stattdessen müssen die befallenen Waben verbrannt werden, die Bienenstöcke müssen desinfiziert und das Bienenvolk muss vom Bau getrennt werden. Es kommt als „Kehr­schwarm“ in Kellerhaft.

Auf den Honig hat die Seuche laut Tockner nur bedingt Auswirkungen: „Er darf nicht an Bienen verfüttert werden, weil die Gefahr ist, dass da Bakterien drinnen sind, durch die sich weitere Bienen infizieren.“ Für Menschen jedoch gilt der Honig als genießbar.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

Anfrage

  1. Wie werden die Grenzen des Speergebietes überwacht, um ein Ausbreiten der Faulbrut zu verhindern?
  2. Wird seitens Ihres Ressorts überprüft, ob die Faulbrut mit für den Menschen unbedenklichen Mitteln bekämpft wird?
  3. Wird der in den Handel gebrachte Honig, von mit der Faulbrut befallenen Bienenvölkern für die Konsumenten sichtbar deklariert werden?
  4. Falls ja, wie?
  5. Falls nein, wieso nicht?
  6. Werden Sie seitens Ihres Ressorts Fördermittel für die betroffenen Imker bereitstellen?
  7. Falls ja, in welcher Höhe?
  8. Falls ja, wann können die betroffenen Imker mit den Förderungen rechnen?
  9. Falls nein, wieso nicht?