2459/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Opfer muss Verfahrenskosten tragen

 

 

Vor mittlerweile vier Jahren wurde Andreas M. von mehreren Türken in St. Johann im Pongau fast tot geprügelt. Unter anderem waren dreißig Knochenbrüche und die Erblindung an einem Auge die Folge dieser Gewaltattacke.

Die Beschuldigten wurden – nachdem Zeugen massivst eingeschüchtert wurden – aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Einem Bericht der „Salzburger Krone“ vom 8.9. zu Folge, muss Andreas M., welchem die beantragte Verfahrenshilfe verweigert wurde, nun neben seinen eigenen Kosten auch die seiner Peiniger bezahlen. Insgesamt würden sich diese auf über € 10.000,-  belaufen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Wie wurde der Freispruch für die Täter begründet?
  2. Warum wurde dem Opfer, Andreas M., eine Verfahrenshilfe verweigert?
  3. Beantragten die Täter Verfahrenshilfe?
  4. Wenn ja, welche der Täter?
  5. Wenn ja, wurde diese genehmigt? (Aufgegliedert auf Personen)
  6. Wenn ja, in welcher Höhe? (Aufgegliedert auf Personen und Beträge)
  7. Wie hoch sind die derzeitigen Prozesskosten?