2459/J XXV. GP
Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend Opfer muss Verfahrenskosten tragen
Vor mittlerweile vier Jahren wurde Andreas M. von mehreren Türken in St. Johann im Pongau fast tot geprügelt. Unter anderem waren dreißig Knochenbrüche und die Erblindung an einem Auge die Folge dieser Gewaltattacke.
Die Beschuldigten wurden – nachdem Zeugen massivst eingeschüchtert wurden – aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Einem Bericht der „Salzburger Krone“ vom 8.9. zu Folge, muss Andreas M., welchem die beantragte Verfahrenshilfe verweigert wurde, nun neben seinen eigenen Kosten auch die seiner Peiniger bezahlen. Insgesamt würden sich diese auf über € 10.000,- belaufen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage