2482/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Karlsböck

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

 

betreffend offene Fragen zur Ärzteausbildung im Zusammenhang mit der geplanten Novelle des Ärztegesetzes

 

Die geplante Novelle zum Ärztegesetz sieht im Bereich des Medizinstudiums und der postgraduellen Ausbildung von Ärzten umfassende Änderungen vor, die vor allem eine größere Praxisnähe erwirken sollen. Diese Absicht wird von den betroffenen Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck auch weitgehend positiv beurteilt, allerdings wird in einem gemeinsamen Schreiben der Rektoren und Universitätsräte vom 18. August 2014 auch auf einige „in höchstem Maße gravierende Nachteile, die sich für Universitätskliniken abzeichnen“, hingewiesen.

 

Wie die Stellungnahme schlüssig erweist, hätte die geplante Novelle des Ärztegesetzes gravierende Folgen, sowohl was die Finanzierbarkeit und praktische Durchführbarkeit der Neuerungen angeht als auch im Hinblick auf die Gefährdung der im Bolognia-Prozess implizit formulierten Ziele wie Internationalisierung, Mobilität von Studierenden und Durchlässigkeit des Studiums. Damit würde nicht nur der Wissenschaftsstandort Österreich weiter infrage gestellt, sondern auch die medizinische Versorgung und ihre Finanzierung gefährdet. Angesichts des eklatanten und immer weiter fortschreitenden Ärztemangels in Österreich sowie der Abwanderung von Jungärzten ins Ausland, auch infolge finanzieller „Aushungerung“ im medizinisch-praktischen Jahr, ergeben sich einige offne Fragen im Zusammenhang mit der Implementierung des neuen Ärztegesetzes, die der dringenden Klärung bedürfen.

 

Es gilt, den bedenklichen Braindrain von medizinischem Nachwuchs zu verhindern und nicht weiter zu fördern, dabei die medizinische Forschung und Lehre attraktiver zu gestalten, ohne den Bezug zu Realität und praktischer Durchführbarkeit zu verlieren, und in weiterer Folge dem Ärztemangel durch bessere Koordination der zuständigen Ressorts Gesundheit und Wissenschaft sowie Initiativen zur Attraktivierung von Arztpraxen zu begegnen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit folgende


Anfrage

1.    Die Novelle zum Ärztegesetz sieht eine zwingende Basisausbildung am Beginn der postgraduellen Ausbildung vor, die zu einem „Flaschenhals“ für die nachfolgende Turnusausbildung, mit langen Wartelisten und Verzögerungen, werden könnte. Werden Sie als Gesundheitsministerin mit dem Wissenschaftsminister über eine Unterstützung der medizinischen Universitäten bei der Bewältigung des logistischen, organisatorischen und administrativen Aufwands verhandeln, der ihnen durch die Einführung der Basisausbildung vor der praktischen Ausbildung erwächst?

 

2.    Die Medizinischen Universitäten halten die Sicherung der flächendeckenden Einführung der Basisausbildung aufgrund des oben genannten organisatorischen Aufwandes für unrealistisch?

 

3.    Was halten Sie diesen Bedenken entgegen?

 

4.    Die Medizinischen Universitäten sprechen sich dafür aus, die verpflichtend vorgesehene sechsmonatige Lehrpraxis zur Gänze in den niedergelassenen Bereich zu verlagern, um die notwendige Praxisnähe zu gewährleisten. Werden Sie Anreize für freiberufliche Ärzte schaffen, um die Bereitschaft zu erhöhen, eine Lehrpraxis für Turnusärzte einzurichten?

 

5.    Wenn ja , welche, ab wann und in welchem Ausmaß?

 

6.    Wenn nein, warum nicht?

 

7.    Werden Sie bei der Neukonzeption der Facharztausbildung, vor allem bei der Ausgestaltung der Details und der Sonderfach-Schwerpunktausbildung, die Medizinischen Universitäten vermehrt einbinden?

 

8.    Wenn ja, auf welche Weise und ab wann?

 

9.    Wenn nein, warum nicht?

 

10. Künftig soll es – abgesehen von zwischenstaatlichen Übereinkommen – für ausländische Ärzte aus Nicht-EU/EWR-Staaten keine Möglichkeit mehr geben, einen Teil ihrer Facharztausbildung in Österreich zu absolvieren, was sowohl der Internationalisierung als auch den Mobilitätsanforderungen und den Erfordernissen des Erfahrungsaustausches in der Spitzenforschung widerspricht.

 

11. Haben Sie vor, dieses Manko zu „reparieren“?

 

12. Wenn ja, wie und wann?

 

13. Wenn nein, warum nicht?

 

14. Die Medizinischen Universitäten begrüßen die Festlegung von Anerkennungsvoraussetzungen, wonach die Ausbildungsstätte nachweislich über einen Pflegedienst verfügen muss, der die Durchführung der fachgerechten Ausbildung garantiert?

15. Werden Sie darauf achten, dass Turnusärzte nur insoweit für diesen Pflegedienst herangezogen werden, als es für den Erwerb und für die Erreichung des Ausbildungszieles unabdingbar ist, und letztere nicht als „Systemerhalter“ für den Spitalsbetrieb missbraucht werden, wie es der Gesundheitsökonom Ernest G. Pichlbauer jüngst formuliert hat?

 

16. Wenn ja, wie?

 

17. Wenn nein, warum nicht?

 

18. Die Universitätskliniken begrüßen die Flexibilisierung der Kernarbeitszeiten für Turnusärzte, da man nur so den Ansprüchen an eine qualitativ hochwertige ärztliche Ausbildung gerecht werden könne.

 

19. Was werden Sie unternehmen, dass diese Flexibilisierung nicht zu einer Überschreitung der Gesamtarbeitszeit der Turnusärzte missbraucht wird?

 

20. Sehen Sie Sanktionen für den Fall vor, es dass im Zuge der genannten und grundsätzlich begrüßenswerten Flexibilisierung der Kernarbeitszeiten zu einer massiven Überschreitung der Gesamtdienstzeit für Turnusärzte kommt?

 

21. Wenn ja, welche?

 

22. Wenn nein, warum nicht?

 

23. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass alle ärztlichen Tätigkeiten, die Studierende im Rahmen der Absolvierung des Klinisch-Praktischen Jahres zu erbringen haben, ärzterechtlich abgedeckt sind?

 

24. Wenn ja, wie?

 

25. Wenn nein, warum nicht?

 

26. Im Sinne der Internationalisierung und Mobilitätsförderung sowie im Rahmen der länderübergreifenden Forschungsaktivitäten und Kooperationen im Bereich der klinischen Forschung und Spitzenmedizin spielen approbierte Ärzte aus anderen EU-Staaten eine wesentliche Rolle.

 

27. Werden Sie der im neuen Ärztegesetz mit Jahresbeginn 2015 vorgesehenen Abschaffung der Approbation für diese Ärztegruppe entgegentreten?

 

28. Wenn ja, auf welche Weise?

 

29. Wenn nein, warum nicht?

 

30. Würde die Aberkennung der Approbation für EU-Ärzte aufrechterhalten, müssten diese in Österreich die reguläre Ausbildung zum Allgemeinmediziner bzw. Facharzt nachholen.

 

31. Wie hoch wären die Mehrkosten für diesen ausbildungsbedingten Zusatzaufwand?

 

32. Wer hätte sie zu tragen?