2488/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mario Kunasek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Vorwarnzeit

 

 

Die APA034 vom 16.September 2014 berichtete folgendes:

„Ukraine - Militär in China fordert Kriegsvorbereitungen wegen Krise

Utl.: Stratege: "Der Ausbruch eines Weltkrieges ist nicht unmöglich"

Peking (APA/dpa) - Wegen des Konflikts in der Ukraine hat ein chinesischer Militärstratege Vorbereitungen auf einen Krieg gefordert. "Der Ausbruch eines Weltkrieges ist nicht unmöglich", schrieb Professor Han Xudong von der Nationalen

Verteidigungsuniversität der Volksbefreiungsarmee am Dienstag in einem Kommentar für das Parteiorgan "Volkszeitung".

Die Spannung zwischen den USA und Russland wegen der Ukraine-Krise könne in einen bewaffneten Konflikt zwischen den Großmächten ausarten, der sich auf den Rest der Welt ausbreiten könne.“

 

Der Teilstrategie Verteidigungspolitik war zu entnehmen:

„(…) Eine existenzbedrohende konventionell-militärische Bedrohung der europäischen Kernzone ist erst nach einer grundlegenden strategischen Veränderung der geopolitischen Lage denkbar. Dies ist aus heutiger Sicht für einen Zeitraum von zumindest zehn Jahren auszuschließen. Diese politisch und militärisch für eine Wiederherstellung einer entsprechenden Verteidigungsfähigkeit nutzbare Vorwarnzeit verlängert sich weiter durch die bereits kurzfristig wirksame Ausdehnung der Zone der Kalkulierbarkeit und Stabilität im Zuge der Erweiterung von NATO und EU. (…)“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport folgende

 

Anfrage:

 

 

1.            Welche Auswirkungen hat dies auf die Einsatzbereitschaft des Heeres?

 

2.            Ist eine Vorwarnzeit von 10 Jahren, wie dies der Teilstrategie zu entnehmen war, noch gegeben?