2489/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mario Kunasek, Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Massenschlägerei im Grazer Stadtteil Gries am 30.08.2014

 

 

Wie in den Medien berichtet, kam es in der Nacht auf den 30. August zu einer Massenschlägerei im Grazer Stadtteil Gries (Ägydigasse), bei welcher es zu heftigen Ausschreitungen kam.

Mit Macheten, Messern und Schlagstöcken sind rund 40 Männer im Alter zwischen 20 und 30 Jahren aufeinander losgegangen. Dabei wurden mindestens vier Personen verletzt.

Es konnte von der Polizei lediglich einer der involvierten Personen, ein 27-jähriger Afghane aus Wien, angetroffen werden.

Auch drei weitere verletzte Beteiligte konnten ausgeforscht werden, welche allerdings die ärztliche Versorgung im Krankenhaus ablehnten.

(Quelle:http://www.krone.at/Oesterreich/Massenschlaegerei_mit_Macheten_und_Messern_in_Graz-Rund_40_Beteiligte-Story-417474)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende.

 

Anfrage:

 

1.            Wie viele Beamte waren im Zuge dieses Vorfalles am 30.08.2014 im Einsatz?

2.            Auf welche Höhe beliefen sich die Gesamtkosten dieses Einsatzes?

3.            Gab es im Zuge dieses Einsatzes verletzte Beamte?

4.            Wenn ja, wie viele?

5.            Gab es im Zuge dieses Einsatzes andere verletzte Personen?

6.            Wenn ja, wie viele?

7.            Wurden im Zuge dieses Einsatzes Personen angehalten bzw. festgenommen?

8.            Wenn ja, wie viele?

9.            Wurde gegen die Männer, welche fliehen konnten, eine Anzeige eingebracht?

10.         Wenn ja, wie viele wurden angezeigt?

11.         Wie viele Personen wurden verhaftet bzw. befinden sich nach wie vor in Haft?

12.         Welchen aufenthaltsrechtlichen Status haben die involvierten Personen, wenn es sich um nichtösterreichische Staatsbürger handelt (Bitte um Auflistung nach Aufenthaltsstatus, Staatsbürgerschaft, Alter und Geschlecht)?

13.         Nach welchen Straftatbeständen wird ermittelt? Welche strafrechtlichen Tatbestände wurden konkret festgestellt?