2492/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Jugendgarantie in Europa und Österreich

 

 

Am 22. April 2013 verabschiedete der Rat der Europäischen Union die Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie (2013/C 120/01). Dieses Papier wurde als Reaktion auf die teilweise dramatisch gestiegenen Jugendarbeitslosigkeitsquoten in einigen Mitgliedstaaten verabschiedet. Die Notwendigkeit staatlichen Eingreifens ist vor allem durch die besondere Lebenssituation von jungen Menschen gegeben. Diese stehen in ihrer Lebensphase vor weitreichenden Entscheidungen und benötigen klare Perspektiven für den weiteren beruflichen Werdegang. Gerade in jungem Alter kann Arbeitslosigkeit zu bleibenden Problemen im weiteren Lebenslauf führen. Neben monetären Problemen müssen Jugendliche und junge Erwachsene gerade in einer Phase der Orientierung und persönlichen Entwicklung psychische und emotionale Belastungen tragen. Zudem müssen die Betroffenen lebenslang mit geringeren Arbeitsplatzchancen und Einkommen und einem höheren Risiko, arbeitslos zu werden, rechnen. Es ist daher der Ansatz der europäischen Jugendgarantie, jungen Menschen binnen vier Monaten nach Verlust einer Arbeit oder dem Verlassen der Schule eine hochwertige Arbeitsstelle bzw. weiterführende Ausbildung oder einen hochwertigen Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz anzubieten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten  Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hat sich nach Kenntnis des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Jugendarbeitslosigkeit in den EU-Mitgliedstaaten seit Einführung der Jugendgarantie entwickelt (bitte Darstellung der Veränderung in den einzelnen Mitgliedstaaten, jeweils absolut und prozentual und nach höchstem Bildungsabschluss aufgliedern)?


2.    Inwieweit hält der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz den aktuellen Umsetzungsstand der Jugendgarantie in Europa für ausreichend und welches sind nach  Ansicht des Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Ursachen dafür?

3.    Welche Erkenntnisse hat der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz über die Verteilung der Fördermittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative und aus weiteren Förderinstrumenten gegen die Jugendarbeitslosigkeit (bitte nach den einzelnen Empfängerländern und den jeweiligen Förderinstrumenten aufgliedern), und welche Mittel sind bisher tatsächlich abgeflossen?

4.    Ist es nach Sichtung der vorliegenden Implementierungspläne der Mitgliedstaaten für den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ersichtlich, auf welche Bereiche des Arbeitsmarkts für Jugendliche in den jeweiligen Mitgliedstaaten der Fokus der Instrumente gesetzt wird?

5.    Sind nach Einschätzung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die gegenwärtig zur Verfügung gestellten Mittel und Instrumente zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa ausreichend?

6.    Welche Finanzmittel hält der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz EU-weit für nötig, um es allen Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen, die Jugendgarantie umsetzen zu können?