2494/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend „Anträge auf Stiefkindadoption“

 

 

Seit letztem Jahr ist in Österreich die sogenannte Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare möglich. In Kraft getreten sind die Änderungen durch das Adoptionsrechts-Änderungsgesetz am 1. Juli 2013. Geändert wurde das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch und das Eingetragene-Partnerschaft-Gesetz. Den Anstoß für die Änderung gab ein in Österreich lebendes lesbisches Paar. Es hatte beim EGMR gegen die Weigerung der heimischen Gerichte geklagt, der Adoption des Sohnes der einen Frau durch die Andere zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung der leiblichen Mutter zu dem Kind aufgehoben worden wäre.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Herrn Bundesminister für Justiz nachstehende

 

 

 

Anfrage

 

 

1.      Wie viele Anträge auf Stiefkindadoption wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes  gestellt?

 

2.      Wie viele davon wurden von Frauen, wie viele von Männern eingebracht?