2533/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mag. Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend die Vergabe von Mikrokrediten

 

 

Die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) ist eine Förderbank des Bundes und gehört der Republik Österreich. Das Bundesministerium für  Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft sowie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) sind die Eigentümervertreter. Die aws erbringt ihre Leistungen im öffentlichen Auftrag. Auftraggeberinnen bzw. Auftraggeber sind  das Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft und das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie weitere Bundesministerien, Länder, öffentliche Stellen und Interessensvertretungen.

Die aws agiert laut Homepage im Sinne eines One-Stop-Shops. Dort ist weiters zu lesen:

„Durch die Vergabe von zinsengünstigen Krediten, Zuschüssen und Garantien  werden Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte unterstützt, insbesondere dann, wenn die erforderlichen Mittel durch sonstige Finanzierungen nicht ausreichend aufgebracht werden können. Ergänzend werden spezifische Informations-, Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für angehende, bestehende und expandierende Unternehmen angeboten. Mit den Förderungen der aws können Unternehmen leichter gegründet, günstige Kredite ab EUR 10.000,- aufgenommen, Finanzierungen durch Garantien erleichtert/ermöglicht, Innovationen entwickelt und umgesetzt, Strategien auf Herz und Nieren geprüft werden. … Der aws Gründerfonds stellt Risikokapital für Gründerinnen und Gründer zur Verfügung. Gegründet Anfang 2013 durch die Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH (aws) - die Förderbank des Bundes - hat er eine Laufzeit bis 2026. Der Fonds ist mit EUR 65 Mio. dotiert und stellt jungen Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial, die für ihr Geschäftsmodell nicht die erforderlichen Mittel z. B. über Bankkredite aufbringen können, Beteiligungskapital zur Verfügung und investiert in die Gründungs- und erste Wachstumsphase von gewerblichen Unternehmen mit Sitz in Österreich. …

Die Förderbank austria wirtschaftsservice (aws) stellt ihr Förderungs-Know-how für das Mikrokredit-Programm des Sozialministeriums zur Verfügung. Die Aktion unterstützt arbeitslose Unternehmensgründer sowie kleine und Ein-Personen-Unternehmen mit Kapital.“

 

Ein Tiroler Bürger schildert folgenden Vorfall:


„Da ich mich selbständig machen will, entschloss ich mich Mitte März diesen Jahres, einen Antrag auf einen Mikrokredit bei der aws zu stellen. Ich bekam einen Ansprechpartner zugeteilt und füllte den Antrag online am Computer aus, was ziemlich viel Zeit in Anspruch nahm. Nach den Osterfeiertagen, Ende April, war der Antrag fertiggestellt und wurde zur weiteren Entscheidung zur aws nach Wien geschickt. Nach einer Woche bekam ich die Nachricht, dass ich den Antrag vor einer Kommission erläutern soll. Dazu musste ich am 21. Mai 2014 nach Salzburg zu einem Hearing fahren. Dort wurden mir in einem zweistündigen Gespräch Fragen zu dem Antrag und meinem Vorhaben gestellt, die Fragen, glaube ich, konnte ich lückenlos beantworten. Mit der Auflage, schriftliche Auftragsbestätigungen bei meinen Kunden einzuholen, wurde mir eine positive Erledigung des Antrags von Seiten der aws zugesagt. Ich besorgte mir die Bestätigungen und leitete diese an die aws weiter. Am 21. Juni 2014 wurde der Antrag laut aws positiv bewertet und an das Sozialministerium zur Weiterbearbeitung weitergeleitet.

Nach mehreren Wochen fragte ich bei der aws nach, wie der Stand der Dinge sei. Ich erhielt die Antwort, dass seitens des Sozialministeriums noch Fragen zu beantworten seien. Ich beantwortete auch noch diese Fragen. Weiters erfuhr ich, dass der Bereichsleiter der aws bei meinen Kunden nachfragte, ob es ihnen (den Kunden) mit dem Vorhaben ernst gemeint sei. Nach Ablauf weiterer Wochen wurde mir auf Nachfrage bei der aws gesagt, dass die Ansprechpartner auf Urlaub seien und nach dem Urlaub mit mir Kontakt aufnehmen würden. Am 17. Juli 2014 bekam ich von  einer Mitarbeiterin bei der aws eine E-Mail, in der stand, dass der Antrag von Seiten des Ministeriums abgelehnt worden sei.

Ich ersuchte um eine schriftliche Begründung der Absage per E-Mail und wollte auch erfahren, warum das ganze so lange gedauert hat. Man schrieb mir zurück, dass mir weitere Fragen nur der Bereichsleiter beantworten könne. Am 7. August meldete sich der Bereichsleiter der aws bei mir telefonisch und erklärte mir lapidar, dass es keine schriftliche Begründung gebe und mein Konzept seitens des Ministeriums nach weiterer Prüfung als ,nicht tragfähig‘ erachtet worden sei. Auf die Frage, warum das  so lange gedauert habe - üblich sind zwei Wochen und nicht zwei Monate - , sagte er mir, dass die betreffende(n) Person(en) auf Urlaub gewesen sei/seien.

Ich habe Verständnis dafür, dass die Übernahme und Bewertung des Kreditrisikos  und Restschuldrisikos einige Zeit in Anspruch nimmt. Ich habe auch Verständnis dafür, dass gestellte Anträge auch abgelehnt werden können. Aber ich habe kein Verständnis dafür, dass nach einer so langen Bearbeitungszeit keine ausführliche schriftliche Stellungnahme der Ablehnung vorliegt. Eine solche habe ich von Seiten der Person(en) im Ministerium bislang nicht erhalten.“

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch ist das Mikrokredite-Budget des aws im Jahr 2014?

2.     Wie viele Mikrokredite wurden 2014 bislang vergeben und wie hoch ist die finanzielle Brandbreite der vergebenen Mikrokredite?

3.     Wie viele Mikrokredite wurden in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 und heuer vergeben und wie hoch war die finanzielle Brandbreite der vergebenen Mikrokredite?

4.     Wie viele Mikrokredit-Ansuchen langten jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013 bzw. bislang 2014 ein, wie viele wurden bewilligt und wie viele abgewiesen?


5.     Wie lange dauert im Durchschnitt die Erledigung eines Mikrokredit-Ansuchens, wie lange dauert die maximal und wie lange die minimale Erledigungszeit?

6.     Was soll mit Mikrokrediten bewirkt werden?

7.     Was sagen Sie zum Vorfall mit dem Tiroler Bürger und zu dessen Vorwürfen?

8.     Wie erklären Sie die Vorwürfe etwa betreffend die Dauer dieses Vorgangs?

9.     Gibt es bei derartigen Vorgängen das Recht auf schriftliche Begründung, warum der Kredit abgelehnt worden ist?

10.  Wenn ja, warum wurde der Tiroler nicht informiert?

11.  Wenn nein, warum nicht?