2534/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm, Hauser

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend der Höhe von Stornospesen bei „IBAN-Verschreibern“

 

Wie die Arbeiterkammer Wien (AK Wien) bereits anlässlich der offiziellen Umstellung auf die neuen IBAN- Kontonummern per August dieses Jahres darauf hingewiesen hat, verrechnen Banken bei Rückbuchungen und Überweisungen immer wieder teils hohe Spesen.

Doch besonders bei älteren Menschen kann es in der Anfangsphase passieren, dass sie bei der Eingabe, im Gegensatz zur kurzen Kontonummer, eines deutlich längeren IBAN Schwierigkeiten haben und es zu „Verschreibern“ kommt.

 

Angesichts der Tatsache, dass es Banken offiziell verboten ist für Rückbuchungen aufgrund von nicht korrekt eingetragenen Kontodaten Spesen zu verlangen, kann ein solcher „Verschreiber“ den Konsumenten teuer zu stehen kommen – die Rede ist hier von einer Bearbeitungsgebühr von bis zu EUR 30.-

 

Noch kostspieliger sind nicht durchgeführte Überweisungen im Nicht- Euroraum. Von 100 Euro, die eine Kundin laut AK für die Hochwasserhilfe nach Bosnien spenden wollte, blieben ihr nur 17,01 Euro übrig, weil die Überweisung trotz richtigem IBAN und BIC schief ging und zurück kam. Der Name des Empfängers bei der Empfängerbank war nicht korrekt gewesen. Die Aufstellung der Bankspesen war zudem lückenhaft.

 

Die Höhe der Spesen muss sich am tatsächlichen Aufwand ausrichten, da die Prozesse hier aber durchgehend automatisiert ablaufen, ist es höchst zweifelhaft, ob die Spesenhöhe dem Aufwand angemessen ist.

 

Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachfolgende


 

ANFRAGE

 

1.    Welche Haltung nimmt das BMASK grundsätzlich zu den Meldungen der AK hinsichtlich der Höhe von Stornospesen, die den Konsumenten bei sog. „IBAN-Verschreibern“ anfallen, ein?

2.    Welche Haltung nimmt das BMASK zu dem oben ausgeführten Vorfall, der durchgeführten Überweisung im Nicht-Euroraum und der damit zusammenhängenden „Bearbeitungsgebühr“, ein?

3.    Wie lautet Ihre Stellungnahme hinsichtlich der Tatsache, dass es Banken offiziell verboten ist für Rückbuchungen aufgrund von nicht korrekt eingetragenen Kontodaten Spesen zu verlangen?

4.    Werden Sie Gespräche mit den zuständigen Ministerien einleiten, um teure und versteckte Bearbeitungsgebühren in Form von Stornospesen bei „IBAN-Verschreibern“ im Sinne des Konsumentenschutzes zu stoppen?

5.    Wenn die Verhandlungen scheitern, können Sie sich vorstellen eine Gesetzesinitiative zu machen um die Stornospesen im Falle von „IBAN-Verschreibern“ gesetzlich zu regeln?