2537/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend zahlreiche widersprüchliche Aussagen in den Anfragebeantwortungen von 13149/J, 14707/J (XXV. GP), 206/J, 608/J, 609/J (XXV. GP) uva - Vorbereitungskurs zur Physikolympiade an der HTL Eisenstadt

 

Die Beantwortungen der Anfrage 13149/J (XXIV. GP) und der Folgeanfragen durch das BMUKK bzw. BMBF ließen nicht nur sehr viele Fragen offen, sondern war in vielen Fällen nachweislich falsch. Ein Beispiel dafür ist die Beantwortung der Frage, wie viele Schüler am 5. November 2012 den „Vorbereitungskurs zur Physikolympiade“ bzw. die „Vorbesprechung“ besucht haben sollen: Einerseits wird hierbei auf Frage 34 der Anfrage 609/J (XXV. GP) geantwortet, es wären „am 5. November 2012 in der 9. bis 11. Stunde sechs Schüler aus einer vierten Klasse, fünf Schüler sowie eine Schülerin aus einer fünften Klasse“ – also insgesamt 12 Schüler – anwesend gewesen. In der Antwort zu Frage 16 der Anfrage 608/J (XXV.GP) wird behauptet, dies hätte im Raum 2254 stattgefunden. Die Antwort zu Frage 33 der Anfrage 14707/J (XXIV. GP) lautet hingegen: „Nach Durchführung von Erhebungen durch den Landesschulrat für Burgenland erschienen am 5. November 2012 17 Schüler.“ Versammlungsort soll zudem der Physiksaal gewesen sein.

 

Der FPÖ vorliegenden Unterlagen zufolge hat Dr. Michael Türk am 5. November 2012 nach der obligatorischen Mittagspause von 14.15 – 15.05 (also in der 8. Stunde) im Raum 2145 in der 1AHFT und von 15.15 – 16.05 (also in der 9. Stunde) im Raum 2157 in der 2AHMEA jeweils Angewandte Mathematik suppliert. Auf die Frage, wie viele Schüler denn bei der Vorbesprechung am 5. November 2012 anwesend gewesen seien, sagte Dr. Türk am Freitag, 7. März 2014 um 15.00: „Alle waren sicher nicht da. Es waren nicht viele, eine Hand voll.“ In der Antwort auf die Fragen 27 bis 30 der Anfrage 14707/J (XXIV. GP) wurde weiters behauptet: „Die Einladung an Schülerinnen und Schüler zu einer Besprechung am 5. November 2012 im Physiksaal erfolgte von einer der Lehrkräfte der unverbindlichen Übung 'Physikolympiade' (PHO) durch Versendung einer E-Mail, von der anderen Lehrkraft erging die Einladung mündlich.“ Im Gegensatz dazu beantwortete Herr Kaspar Schweiger laut Tonbandprotokoll vom 6. November 2012 die Frage, was Dr. Türk und er am Vortag im Physiksaal gemacht hätten: „Nichts, ist ja keiner gekommen.“ Auf die Frage, wie lange sie gewartet hätten: „Eine halbe Stunde haben wir


gewartet, ja.“ Auf die Nachfrage, was sie denn nun ohne Schüler machen wollten: „Jetzt? Na, ja. Ich hab mit meinen Klassen geredet. Michael hat auch mit ihnen geredet. Und jetzt? Irgendwas mach' ma schon.“ Zeugenaussagen, denen zufolge die Lehrer Dr. Türk und Schweiger am 5. November 2012 ab 16.05 im Physiksaal vergeblich auf Schüler für „die Vorbesprechung“ gewartet haben sollen, bestätigen den oben von Kaspar Schweiger wiedergegebenen Sachverhalt und widerlegen die widersprüchlichen Behauptungen bei den Beantwortungen der Anfragen 14707/J (XXIV. GP) und 609/J (XXV. GP).

 

Zusätzlich zu den nachweislich falschen Beantwortungen, wurden trotz mehrfacher klar formulierter Fragen, etwa nach dem Klassennamen (z. B. 5BHMIG), diese negiert, offenbar um nicht weitere Ungereimtheiten bei den erfundenen Sachverhalten zu Tage treten zu lassen. Datenschutzrechtliche Bedenken können für die Frage nach Klassenamen jedenfalls nicht ins Treffen geführt werden. Auch die in Frage 28 der Anfrage 14707/J (XXV. GP) gestellte Frage nach der enthaltenen Uhrzeit in der Einladung wurde vom Ministerium nicht beantwortet.

Die gerade beispielhaft dargelegt Diskrepanz in den Antworten und die offensichtliche bewusste Nicht-Beantwortung von Anfragen lässt darauf schließen, dass mehrfach Sachverhalte bei der Beantwortung von Fragen einfach frei erfunden worden sind und die notwendige Sorgfalt bei der Beantwortung der Anfrage sowohl im Ministerium als auch im Landesschulrat für Burgenland gefehlt hat.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

Anfrage

 

 

1.     Wie lauten die Initialen der Schüler der 4. Klasse (z. B. 4AHMIM) und 5. Klasse (z. B. 5BHMIG), die am 5. November 2012 laut elektronischem Klassenbuch anwesend gewesen sein sollen?

2.     Falls die Initialen nicht angegeben werden, wie lautet die stichhaltige rechtliche Begründung für die Verweigerung der Beantwortung der Anfragen an die Bundesministerin, wenn doch jedes OGH-Urteil mittels Initialen von Kläger und Beklagten öffentlich einsichtig ist, und dabei offensichtlich keine Datenschutzbestimmungen verletzt werden?

3.     Wie begründet der Landesschulrat für Burgenland eine allfällige Verweigerung der Beantwortung aller Fragen zu den involvierten Klassennamen rechtlich und inhaltlich?

4.     Liegt bei der Nicht-Beantwortung von Fragen eine Verweigerung einer ministeriellen Weisung vor?

5.     Falls ja, gilt dies auch für Mitarbeiter des Landesschulrates und für Bundeslehrer, die eine falsche Auskunft erteilen?

6.     Falls nein, warum nicht?


7.     Welche dienstrechtlichen Konsequenzen wird dies im Landesschulrat für Burgenland bzw. für die Bundeslehrer, die falsche Antworten gegeben haben, nach sich ziehen?

8.     Stimmt es, dass der Klassenname der behaupteten fünften Klasse „5BHMIG“ war?

9.     Falls nein, wie lautet der Klassenname der Schüler der fünften Klasse (z. B. 5BHMIG), die am 5. November 2012 laut elektronischem Klassenbuch anwesend gewesen sein sollen?

10.  War der Klassennamen der Schüler der vierten Klasse, die den Kurs am 5. November 2012 besuchten, „4AHMIM“?

11.  Falls nein, war der Klassennamen der Schüler der vierten Klasse, die den Kurs am 5. November 2012 besuchten, „4AHMEA“?

12.  Wenn weder „4AHMEA“ noch „4AHMIM“ zutreffen, wie lautet der Klassenname der Schüler der vierten Klasse (z. B. 4AHMIM), die am 5. November 2012 laut elektronischem Klassenbuch anwesend gewesen sein sollen?

13.  Wie viele der am 5. November 2012 anwesenden Schüler haben sortiert nach Klassennamen am Kurswettbewerb am 19. März 2013 im Physik-saal der HTL Eisenstadt teilgenommen?

14.  Wie viele der am 5. November 2012 anwesenden Schüler haben gruppiert nach Klassennamen am Kurswettbewerb am 16. April 2013 im Physiksaal der HTL Eisenstadt teilgenommen?

15.  Wie viele der am 5. November 2012 anwesenden Schüler haben gruppiert nach Klassennamen am Bundeswettbewerb I in Linz am 29. April 2013 teilgenommen?

16.  Wie viele der am 17. Oktober 2012 angemeldeten Schüler bekamen am Ende des Semesters einen Eintrag für die Teilnahme bei der Physikolympiade in die Schulnachricht?

17.  Wie viele der am 17. Oktober 2012 angemeldeten Schüler bekamen am Ende des Schuljahres einen Eintrag für die Teilnahme bei der Physikolympiade ins Jahreszeugnis?

18.  Wie viele der am 5. November 2012 im Kurs bei Dr. Türk anwesenden Schüler bekamen einen Eintrag im Semesterzeugnis als Bestätigung für die Teilnahme bei der Physikolympiade? (Bitte nach Klassennamen sortiert!)

19.  Wie viele der am 5. November 2012 im Kurs bei Dr. Türk anwesenden Schüler bekamen einen Eintrag im Jahreszeugnis als Bestätigung für die Teilnahme bei der Physikolympiade? (Bitte nach Klassennamen sortiert!)

20.  Wie viele Schüler haben im Schuljahr 2012/13 mindestens einen Kurs besucht? (Bitte nach Klassennamen und Geschlecht sortiert!)


21.  Wie oft und wann (Datum und Stunde) war jeder einzelne Schüler, der am 5. November 2012 anwesend gewesen sein soll, im Laufe des Jahres im Kurs? (Angabe nach Initialen oder nach der Katalognummer der Teilnehmer.)

22.  Aus welchen Gründen sollte das Ministerium keinen Zugang zum elektronischen Klassenbuch, das technisch ja den Zugang von überall in der Welt mittels Internet ermöglicht, bekommen?

23.  Welcher Klassenname und welcher Raum waren in der Woche vom 5. November bis zum 9. November 2012 als Fach „PH2“ im elektronischen Klassenbuch bei Dr. Türk (TUR) in der Wochenübersicht sichtbar?

24.  Stimmte dieser Klassenname mit der behaupteten fünften Klasse überein?

25.  Falls nein, warum nicht?

26.  Werden beim Wettbewerb im experimentellen Teil nicht 40 % aller Punkte vergeben?

27.  Welche Aussage trifft Dr. Türk, ob dann ein „Vorbereitungskurs zur Phy-sikolympiade“ nicht auch experimentell arbeiten muss?

28.  Warum soll unter diesen Umständen ein „Vorbereitungskurs zur Physik-olympiade“ nicht im Physiksaal stattgefunden haben?

29.  Halten Sie die Aussage, dass der „Vorbereitungskurs zur Physikolympiade“ nicht im Physiksaal stattgefunden hat, für glaubhaft?

30.  Falls ja, wie begründen Sie dies?

31.  Wurden laut Aussage von Dr. Türk im „Vorbereitungskurs zur Physik-olympiade“ überhaupt keine Versuche gemacht?

32.  Wie entkräften Dr. Türk und DI Wagner die Aussage ehemaliger Schüler, die nun befreit von der Furcht vor Repressionen bestätigen, dass Dr. Türk im Schuljahr 2012/13 nie einen Vorbereitungskurs für die Physikolympiade gehalten hat?

33.  An welchem Tag und zu welcher Stunde war am 24. Oktober 2012 und 16. November 2012 laut Protokoll des EDV-Dienstleisters Gruber & Petters der Kurs „PH2“ in der Kalenderwoche 45 (5.-9. 11.) 2012 im elektronischen Klassenbuch eingetragen? (Angabe je Stichtag)

34.  War dies, wie in der Antwort auf die Fragen 18 und 19 der Anfrage 608/J (XXV. GP) behauptet, der Dienstag?

35.  Falls nein, welcher Tag war es sonst, und warum wurde wiederum eine Falschauskunft erteilt?

36.  Welcher Raum war am 24. Oktober 2012 und 16. November 2012 laut Protokoll des EDV-Dienstleisters Gruber & Petters für den Kurs „PH2“ der KW 45/2012 im elektronischen Klassenbuch eingetragen? (Angabe je Stichtag)


37.  Welche Klassennamen waren am 24. Oktober 2012 und 16. November 2012 laut Protokoll des EDV-Dienstleisters Gruber & Petters für den Kurs „PH2“ der KW 45/2012 im elektronischen Klassenbuch eingetragen? (Angabe je Stichtag)

38.  Welche technische Beschränkung gibt es für einen Gastzugang ins elektronische Klassenbuch?

39.  Wie und unter welchen Umständen ist gewährleistet, dass im Zivil- oder Strafverfahren ein Zugang zum elektronischen Klassenbuch inklusive dessen Protokollierung geschaffen wird?

40.  Welche rechtliche Grundlage gibt es für ein weiteres Verwehren eines Gastzugangs für das Ministerium (das ja eine falsche Beantwortung der Fragen zu verantworten hat) zum elektronischen Klassenbuch der HTL Eisenstadt?

41.  Warum sollten die, in den Antworten zu Frage 5 der Anfrage 607/J (XXV. GP) und den Fragen 22 bis 24 der Anfrage 206/J (XXV. GP) aufgestellten, Behauptungen zutreffen, dass ein Zugang „technisch nicht möglich ist“?

42.  Ist hierbei davon auszugehen, dass eine Überprüfung durch das Ministerium aufgrund der massiven Fehlinformation bewusst nicht gewünscht wird?

43.  Wird das Ministerium in Anbetracht der nun aufgrund der vielfach bewiesenen Falschaussagen endlich selbst Einsicht in das elektronische Klassenbuch nehmen, um die Behauptungen des Landesschulrates für Burgenland zu prüfen?