2538/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Stefan

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Aussetzung der Rechtsdurchsetzung wegen Rechtsbruch durch den Verurteilten oder die Verurteilte

 

Am Montag den 15. September 2014 veröffentlichte die Presse im Rechtspanorama folgenden Artikel: „Mutter darf Urteil nicht aushebeln

 

Eine Großmutter erkämpfte vor Gericht ihren Enkel sehen zu können. Die Mutter des Kindes, welche die Tochter der Großmutter ist, verweigerte jedes Treffen im geschützten Rahmen durch nicht Erscheinen.

 

Gegen die Mutter wurde dreimal rechtskräftig Beugestrafen (100, 200, 300 EURO) verhängt.

 

Als die Großmutter wieder eine Beugestrafe beantragte, entschied das Bezirksgericht Wien Leopoldstadt das Besuchsrecht auszusetzten, da man davon ausgehen müsse, dass die Mutter auch nach weiteren Beugestrafen nicht zulassen würde, dass die Großmutter ihr Enkel sehen kann.

Die Kindsmutter führte teilweise „Unsachliche, teilweise objektiv offenkundig falsche Argumente und Behauptungen“ an, die vor den Gerichten, denn das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen gab mit „Bauchweh“ der ersten Instanz Recht, zum erwünschten Ergebnis geführt hat.

 

Der OGH hat diese Entscheidung als „Falsches Signal“ der Vorinstanz aufgehoben.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

1.     Wie oft wurde das gerichtlich zuerkannte Besuchsrecht für Väter wegen Rechtsbruch, begangen durch Mütter, ausgesetzt? (Ab dem Jahr 2008 bis Ende Sep-tember 2014)


 

2.     Wie oft wurde das gerichtlich zuerkannte Besuchsrecht für Mütter wegen Rechtsbruch, begangen durch Väter, ausgesetzt? (Ab dem Jahr 2008 bis Ende September 2014)

 

3.     Wie oft wurde das gerichtlich zuerkannte Besuchsrecht für Großeltern wegen Rechtsbruch, begangen durch Väter, ausgesetzt? (Ab dem Jahr 2008 bis Ende September 2014)

 

4.     Wie oft wurde das gerichtlich zuerkannte Besuchsrecht für Großeltern wegen Rechtsbruch, begangen durch Mütter, ausgesetzt? (Ab dem Jahr 2008 bis Ende September 2014)