2545/J XXV. GP
Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Kein Arbeitslosengeld für Nebenerwerbslandwirte
Folgendes konnte man am 09.9.2014 in der Kleinen Zeitung lesen:
„Unter den Nebenerwerbslandwirten rumort es: Bei Arbeitslosigkeit erhalten sie kein Arbeitslosengeld mehr, entschied das Höchstgericht. Er ist Maschinenführer und Nebenerwerbslandwirt, aber sollte er seinen Job in der Privatwirtschaft verlieren, bekäme er kein Geld von der Arbeitslosenversicherung. Franz F. (Name geändert) versteht die Welt nicht mehr: „Ich zahle ja in die Versicherung ein“, sagt er. Noch hat er seinen Job zwar sicher, aber die Verunsicherung bei der angespannten Lage am Arbeitsmarkt wächst. Tatsächlich haben Nebenerwerbslandwirte, die bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern pensionsversichert sind, im Fall einer Arbeitslosigkeit keine finanzielle Unterstützung vom Arbeitsmarktservice (AMS) zu erwarten, bestätigen das AMS und die Landwirtschaftskammer. Das AMS setzt seit Anfang September (bundesweit) eine Regelung im Arbeitslosenversicherungsgesetz um, die bis dato unterhalb einer bestimmten Einheitsgröße nicht berücksichtigt wurde. Doch seit einer höchstgerichtlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes änderte sich diese Praxis. Da eine Pensionsversicherungspflicht in der Bauernversicherung ab einem Einheitswert von 1500 Euro besteht, bedeutet dies eine dramatische Verschlechterung für viele heimische Nebenerwerbslandwirte, kritisieren die Bauernvertreter; unter den Landwirten rumort es ob dieses „unhaltbaren“ Zustandes kräftig. „Es hat uns niemand über diese neue Vorgangsweise informiert“, bemängelt Franz F. Ein Nebenerwerbslandwirt ist während des Schuljahres als Busfahrer beschäftigt, in den Ferienmonaten erhielt er bisher immer Arbeitslosengeld. Künftig hat er diesen Anspruch aufgrund der geänderten Praxis nicht mehr, bringt die oberösterreichische Landwirtschaftskammer ein Beispiel. Vom eigenen Kleinbetrieb könne man nicht leben. Die Landwirtschaftskammer Österreich führt derzeit „intensive Gespräche“ mit dem Sozialministerium. Außerdem verspricht die steirische Kammer Hilfe bei einem Rechtsmittel gegen einen negativen Arbeitslosengeldbescheid oder bei einem Entzug des Arbeitslosengeldes (Tel. 0316 8050-1248 oder -1255). Der Haken daran – solche Verfahren dauern naturgemäß lange. Daher empfehlen die Kammern den Betroffenen, dieses Risiko nicht auf sich zu nehmen und die Führung des landwirtschaftlichen Betriebes im Falle der Arbeitslosigkeit aufzugeben und die Flächen zu verpachten.“
Laut eigenen Informationen wurde auch einigen Nebenerwerbslandwirten kein Arbeitslosengeld gewährt, obwohl diese nachweislich unter der Zuverdienstgrenze von 1.500 Euro lagen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage