2547/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend 36 ungeklärte Fragen zum Thema Goldreserven

 

 

Finanzminister Josef Pröll, seine Nachfolgerin Maria Fekter, deren Nachfolger Michael Spindelegger und der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank, Ewald Nowotny, haben sich im Themenbereich Gold vor allem durch Verschwiegenheit und Nichtinformation einen Namen gemacht. Deshalb sollen an den amtierenden Finanzminister unter anderem eine Zusammenstellung jener Fragen gerichtet werden, die seine Vorgänger als Amtsinhaber nicht beantworten wollten oder nur unzureichend beantwortet haben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Wie hoch war das Volumen der Gewinne, die durch den Verkauf von Goldreserven der OeNB erwirtschaftet wurden?

2.      Wie hoch war der Goldkurs zum Zeitpunkt der jeweiligen Verkäufe und wann wurden diese Verkäufe getätigt?

3.      Wie wurden die Dividenden von Goldverkäufen aufgeteilt und welche Summen konnten die früheren Eigentümer der OeNB aus dieser Position auf sich vereinen?

4.      Wird seitens des Ministeriums angeregt, die im Ausland gelagerten Goldbestände nach Österreich zu überführen?

5.      Wenn ja, innerhalb welchen Zeitraumes?

6.      Wenn nein, wie kann trotzdem garantiert werden, dass die Republik in Krisenzeiten auf das im Ausland befindliche Gold zugreifen kann und weshalb wird die Rückführung von 37 Tonnen Gold der Deutschen Bundesbank in diesem Konnex ignoriert?

7.      Wie hoch sind die gegenwärtig anfallenden Lagerkosten?

8.      Welche Kosten würden bei einem Transfer des im Ausland befindlichen Goldes nach Österreich anfallen?

9.      Auf welche (anzuführende) Quelle bezieht sich die Formulierung „Ausweispraxis im Eurosystem“ und wie lautet eine etwaige derartige Regelung im Wortlaut?

10.   Wie oft kam es in den letzten zehn Jahren zu einer physischen Bestandsaufnahme der Goldbestände der Oesterreichischen Nationalbank?

11.   Welche Erkenntnisse konnten gewonnen werden?

12.   Konnten Unregelmäßigkeiten festgestellt werden?

13.   Wenn ja, welcher Art waren diese und welche Konsequenzen hatte diese Erkenntnis für die Goldlagerpolitik der Oesterreichischen Nationalbank?

14.   Wie können ohne physische Bestandsaufnahmen Reinheitsgehalt und Vorhandensein der Goldbestände der Oesterreichischen Nationalbank gewährleistet werden?

15.   Wie hoch wären die Kosten einer umfassenden physischen Bestandsaufnahme der Goldbestände der Oesterreichischen Nationalbank?

16.   Wer sind die Betreiber der Lagerstätten, an denen das Gold der Oesterreichischen Nationalbank lagert?

17.   Wer sind die Eigentümer der Lagerstätten, an denen das Gold der Oesterreichischen Nationalbank lagert?

18.   Wurde in der Vergangenheit Gold der Oesterreichischen Nationalbank in Lagerräumen gelagert, die im privaten Eigentum standen?

19.   Wenn ja, um welche Mengen handelte es sich dabei jeweils und wer waren die Eigentümer?

20.   Wenn ja, über welchen Zeitraum wurde das Gold in Lagerstätten verwahrt, die im Privateigentum standen?

21.   Wenn ja, weshalb wurde das Gold aus den privaten Lagerstätten abgezogen?

22.   Wenn nein, wird eine Lagerung des Goldes der Oesterreichischen Nationalbank in privaten Lagerstätten auch für die Zukunft ausgeschlossen?

23.   Wurde in der Vergangenheit Gold der Oesterreichischen Nationalbank in Lagerräumen gelagert, die von privaten Firmen betrieben wurden bzw. werden?

24.   Wenn ja, um welche Mengen handelte es sich dabei jeweils und wer waren die Betreiber?

25.   Wenn ja, über welchen Zeitraum wurde das Gold in Lagerstätten verwahrt, die von privaten Firmen betrieben wurden bzw. werden?

26.   Wenn ja, weshalb wurde das Gold aus diesen Lagerstätten abgezogen?

27.   Wenn nein, wird eine Lagerung des Goldes der Oesterreichischen Nationalbank in von privaten Firmen betrieben Lagerstätten auch für die Zukunft ausgeschlossen?

28.   Kann gewährleistet werden, dass das Gold im Falle einer Insolvenz des Eigentümers bzw. des Betreibers nicht unter die Konkursmasse fällt?

29.   Wenn ja, durch welche Verträge bzw. Regelungen?

30.   Kann gewährleistet werden, dass das Gold durch den Eigentümer bzw. den Betreiber nicht für Goldleihegeschäfte verwendet wird?

31.   Wenn ja, wie im Detail?

32.   Welcher Anteil des Goldes der Oesterreichischen Nationalbank lagerte in der Vergangenheit bei der Bank for International Settlements (relativ und absolut)?

33.   Wie entwickelte sich dieser Anteil in den letzten zehn Jahren jeweils (relativ und absolut)?

34.   Kam es bei der Lagerung zu Problemen?

35.   Wenn ja, welcher Art waren diese jeweils?

36.   Wenn ja, welche Konsequenzen hatte dies für die Lagerpolitik der OeNB?