2548/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Josef A. Riemer, Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Neuordnung der Lufträume in der Süd-West-Steiermark

 

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat als oberste Luftfahrtbehörde eine Novelle über die Regelung des Luftverkehrs 2014 in Begutachtung geschickt. Damit wird der Luftraum über Österreich neu eingeteilt. Davon wird auch die Süd- und Weststeiermark, mit dem Raum um den Flughafen Graz-Thalerhof, schwer betroffen sein. In dieser Region sind sehr viele kleinbäuerliche und gewerbliche Betriebe beheimatet, die vor allem vom „sanften Tourismus“ leben, den sie mühevoll in den letzten zehn Jahren aufgebaut haben. Zudem betrifft dieses Gebiet viele Naturparkgemeinden.

 

Unter anderem ist geplant, die Untergrenze des kontrollierten, freigabepflichtigen Luftraumes von derzeit 7000 Fuß (rund 2130 Meter) über Meer auf 4500 Fuß (rund 1370 Meter) zu senken. Im Kernbereich ist eine Senkung auf 2500 Fuß (rund 760 Meter) vorgesehen. Dies bedeutet zum Beispiel für die höchstgelegene Weinbaugemeinde Österreichs, Kitzeck, eine massive Verschlechterung der Lebensqualität der Bewohner, wie auch für die Besucher des südweststeirischen Weinlandes. Negative Rückmeldungen von vielen Stammgästen aus ganz Österreich in dieser Region weisen bereits jetzt auf drohende Einbußen hin. Die Flugzeuge würden 200 Meter über dem Kirchturm hinwegdonnern.

 

In erster Linie lässt sich für die Erlassung dieser Verordnung keine Notwendigkeit erkennen. Weder aus den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben noch aus den erläuternden Bemerkungen zum Verordnungsentwurf ist ein Erfordernis für diese Verordnung abzuleiten. Ein Inkrafttreten der Verordnung hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die betroffene Region, ist aber auch insofern unnötig, da die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26.09.2014 bereits hinreichend determinierte Anwendungen zur Verfügung stellt.

 

An positiven Motiven für eine derartige Verordnung ließen sich ausschließlich wirtschaftliche Vorteile für Fluglinienbetreiber (insbesondere durch verkürzte An- und Abflugmöglichkeiten) und damit allenfalls für die betroffenen Flughäfen bzw. für die betriebliche Auslastung der Austro Control erkennen. Sollten andere Notwendigkeiten für die Erlassung dieser Verordnung bestehen, so lassen sich diese zumindest nicht aus dem vorliegenden Entwurf bzw. den Erläuterungen nachvollziehen.


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.     Wird man mit der Neuordnung des Luftraumes mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens in der Süd- und Südweststeiermark und rund um den Flughafen Graz-Thalerhof rechnen müssen?

 

2.     Wird sich der Lärmpegel in den süd-weststeirischen Gemeinden, der steirischen "Toskana", erhöhen?

3.     Wenn ja, um wieviel?

4.     Wenn ja, sind Maßnahmen zur Eindämmung der Lärmbelastungen geplant, um den Tourismusbetrieben nicht zu schaden?

5.     Gibt es seitens Ihres Ressorts Erhebungen wie sich diese Neuordnung der Lufträume auf den Tourismus in der Süd-West-Steiermark auswirken wird?

6.     Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7.     Wenn nein, sind seitens Ihres Ressorts Erhebungen geplant?

8.     Sind für die betroffenen Betriebe (landwirtschaftliche Betriebe und Tourismusbetriebe) Ausgleichszahlungen geplant?

9.     Wenn ja, wie sollen diese finanziert werden?

10.  Inwieweit wird sich diese Verordnung auf die Flugsicherheit auswirken?

11.  Ist die Sicherheit von Gleitschirmflieger durch die Neuordnung des Luftraumes gefährdet?

12.  Wenn ja, warum und welche Maßnahmen werden getroffen, um die Sicherheit der Flugsportler zu erhöhen?

13.  Wird der Flugsport in Österreich durch die Neustrukturierung des Luftraumes besonders im süd-weststeirischen Gebiet und rund um den Flughafen Graz Thalerhof massiv beeinträchtigt?

14.  Wenn ja, welche Maßnahmen sollen gesetzt werden, damit es zu keiner Beeinträchtigung der Flugsportler kommt?