2549/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend opt-out-Regelung für Spitalsärzte

 

Derzeit sollen für steirische Spitalsärzte neue Dienstverträge zur Diskussion stehen, durch welche die Normalarbeitszeit  von 60 auf 48 Stunden reduziert werden soll. Dabei soll den Spitalsärzten eine opt-out-Regelung seitens der KAGes angeboten werden, bei welcher die Spitalsärzte mittels einer Betriebsvereinbarung festlegen können, weiterhin 60 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Die opt-out-Regelung soll jedoch seitens des jeweiligen Spitalsarztes jederzeit widerrufbar sein.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.            Ist Ihnen bekannt, dass in der Steiermark eine sogenannte opt-out-Regelung angedacht wird?

2.            Wenn ja, wie weit sind die Verhandlungen dahingehend bereits gediehen?

3.            Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt wird mit einem Ergebnis der Verhandlungen zu rechnen sein?

4.            Wenn ja, wäre eine solche opt-out-Regelung arbeitsrechtlich rechtskonform hinsichtlich aller relevanten Gesetze?

5.            Wenn ja bei 4., welche Sonderleistungen für die opt-out-Regelung wird den steirischen Spitalsärzten seitens der KAGes geboten werden, um für diese einen Anreiz zu schaffen, die ursprüngliche Dienstzeit von 60 Stunden beizubehalten?

6.            Wenn nein bei 4., werden seitens Ihres Ministeriums Maßnahmen ergriffen, um eine solche rechtswidrige Regelung zu unterbinden?

7.            Wenn ja, mit welchen Maßnahmen sind hierbei zu rechnen?

8.            Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt ist mit diesen Maßnahmen zu rechnen?

9.            Wenn nein bei 6., warum nicht?