2551/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend „Fahrservice Uber“

 

In der Bundeshauptstadt Wien gehen derzeit die Wogen wegen des sogenannten „Fahrservice Uber“ hoch, das jenseits der österreichischen Gewerbeordnung und der Betriebsordnung des Wiener Taxigewerbes seine Dienste mit Privatfahrzeugen anbietet. In diesem Zusammenhang sind weder die Standards des gewerberechtlich zugelassenen Taxis garantiert noch die Fahrgastrechte der Uber-Fahrservice-Benutzer. Es häufen sich auch die Beschwerden bei Wiener Taxler über die Konkurrenz und dem Umgang dieser „Privatflotte“ mit den Fahrgästen in Punkto Preisgestaltung und Fahrgastkomfort. Auch bezüglich der Arbeitnehmerrechte der Uber-Lenker besteht ein Graubereich bei diesem neuen Angebot. Darüber hinaus ist unklar, ob durch Uber nicht auch Schwarzarbeit im Fahrgewerbe ermöglicht wird. Zusätzlich dazu gefährdet Uber massiv die Arbeitsplätze von regulären Taxiunternehmen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachfolgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Beschwerden sind beim Servicetelephon des BMASK in Sachen Konsumentenschutz bereits wegen des Fahrservice Uber eingegangen?

2.    Welche Mängel im Zusammenhang mit den Fahrgastrechten wurden in diesem Zusammenhang von Konsumenten gerügt?

3.    Werden Sie Initiativen setzen, um das „Fahrservice Uber“ konsumentenschutzrechtlich überprüfen zu lassen?

4.    Wie viele Beschwerden sind beim Servicetelephon des BMASK in Sachen Arbeitsrecht und Arbeitsschutz bereits wegen des Fahrservice Uber eingegangen?

5.    Werde Sie Initiativen setzen, um das „Fahrservice Uber“ vom Arbeitsinspektorat überprüfen zu lassen?