2553/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend angebliche Pannen und Ermittlungsfehler im Fall "Fledermaus/Salzburg"

 

 

Vor mittlerweile vier Jahren wurde Andreas M. von mehreren Türken in St. Johann im Pongau fast tot geprügelt. Unter anderem waren dreißig Knochenbrüche und die Erblindung an einem Auge die Folge dieser Gewaltattacke.

Wir stellten dahingehend schon mehrere parlamentarische Anfragen.

Jüngsten Berichten zu Folge, soll es im Zuge der Ermittlungen zu mehreren Pannen und Fehlern gekommen sein.

So sollen beispielsweise defekte Diktiergeräte bei einer Tatortbegehung die Arbeit vor Ort unmöglich gemacht haben, sowie eine Serie von "Pannen" die Ermittlungen gegen die Täter verzerrt haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

 

 

  1. Wie oft kam es im Zuge der diesbezüglichen Ermittlungen/Erhebungen zu einer Tatortbegehung?
  2. Ist es korrekt, dass es im Zuge der Ermittlungen/Erhebungen Probleme auf Grund von defekten Diktiergeräten, oder defekten anderen technischen Hilfsmitteln, gab? (aufgegliedert nach Pannen und Gründen dafür)
  3. Wenn ja, welche "Pannen" ereigneten sich? (aufgegliedert nach Pannen und den jeweiligen Gegebenheiten, bei welchen diese Probleme auftraten)
  4. Wenn ja, welche Konsequenzen hatten diese "Pannen"?
  5. Kam es jemals zu einer "pannenfreien" und somit ordnungsgemäßen Tatortbegehung/Tatrekonstruktion/Lokalaugenschein?

  1. Wenn ja, wann?
  2. Wenn ja, welche Personen waren daran beteiligt?
  3. Wenn nein, warum nicht?
  4. Können Sie ausschließen, dass diese "Pannen" die Ermittlungen zugunsten der Täter beeinflusst heben?