2562/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.Dr. Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

 

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend LLL:2020

Am 5. Juli 2011 präsentierten Unterrichtsministerin Claudia Schmied, Wissenschafts-minister Karlheinz Töchterle, Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Wirtschafts-minister Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat ein 50 Seiten umfassendes Strategiepapier für lebensbegleitendes Lernen in Österreich, das ihre Ressorts gemeinsam erarbeitet hatten.

BM Töchterle: "Hochschulen als Institutionen für lebenslanges Lernen etablieren."
Wissenschafts- und Forschungsminister Dr. Karlheinz Töchterle misst der besseren Abstimmung der verschiedenen Politikfelder sehr große Bedeutung bei, geht es doch um die Steigerung der Bildungsbeteiligung. "Universitäten und Fachhochschulen müssen sich angesichts der demographischen Entwicklung und der kontinuierlich steigenden Anforderungen in unserer Wissensgesellschaft verstärkt auch als hochwertige Institutionen für Weiterbildung und lebenslanges Lernen etablieren", so Töchterle. Auch die speziellen Angebote für Berufstätige, die sich mit einem Hochschulstudium vollständig neu qualifizieren möchten, sollen bis 2020 qualitativ und quantitativ deutlich weiterentwickelt werden.

"Lebensbegleitendes Lernen ist individuell bereichernd und beruflich nützlich. Daher haben Hochschulen die Aufgabe, hochwertige Bildung und Ausbildung während späterer Lebensphasen zu ermöglichen und deren Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zu verbessern", so Töchterle. Als prioritäres Ziel formuliert Töchterle, den Anteil der 30-bis 34-Jährigen, die ein Hochschulstudium abgeschlossen haben oder über eine gleichwertige Ausbildung verfügen, zu erhöhen.


BM Mitterlehner: "Durchlässigkeit der Ausbildungswege erhöhen."
"Unsere Wettbewerbsfähigkeit hängt maßgeblich vom Bildungsniveau und der Bildungsbereitschaft der Menschen ab. Nur mit gut qualifizierten Fachkräften können unsere Unternehmen ihre internationale Qualitäts- und Innovationsführerschaft ausbauen und den Aufschwung weiterhin offensiv gestalten", betonte Wirtschaftsminister Dr. Reinhold Mitterlehner bei der Präsentation der neuen LLL-Strategie. In deren Rahmen wird sich das Wirtschaftsministerium vor allem dafür einsetzen, dass die Durchlässigkeit der unterschiedlichen Ausbildungswege erhöht wird - etwa beim Übergang zwischen Lehre und Schule sowie zwischen Lehre und Universität. "Wir wollen die Weiterqualifizierung nach einer Lehre auf allen Ebenen erleichtern. Zum Beispiel können wir Facharbeiter-Karrieren durch einen leichteren Übergang vom Meister zum Master noch attraktiver machen", sagte Mitterlehner. Um das lebensbegleitende Lernen zu forcieren, brauche es allerdings nicht nur maßgeschneiderte betriebliche Angebote und gute politische Rahmenbedingungen, sondern auch eine entsprechende Eigenverantwortung der Menschen.

(Quelle: http://erwachsenenbildung.at/aktuell/nachrichten_details.php?nid=4747)

Konkret wurden 2011 fünf strategische Leitlinien, zehn Aktionslinien, vier Grundprinzipien und acht Schlüsselkompetenzen festgelegt.

Ab Herbst 2011 wurde eine Plattform wesentlicher Akteur_innen mit der Umsetzung beauftragt, darüber hinaus wurde eine "Task Force", bestehend aus Vertreter_innen der vier beteiligten Ressorts ins Leben gerufen. Ein entsprechender Monitoring-Bericht wird seither jeweils am 30. Juni jeden Jahres (über das vorangegangene Kalenderjahr) dem Ministerrat vorgelegt, der folgende Aspekte enthält:

a)    Den Stand der Umsetzung unter Berücksichtigung der zentralen Indikatoren und Benchmarks

b)    Festzustellende Abweichungen und Ursachen

c)    Den sich allenfalls abzeichnende Adaptions- bzw. Ergänzungsbedarf bezüglich der Ziele und Maßnahmen

Der Abschlussbericht soll im Oktober 2020 dem Ministerrat vorgelegt werden.

Zweck dieser Anfrage ist es, eine Zwischenbilanz zu ziehen und den Stand der Umsetzung der zehn definierten Aktionslinien respektive der im Papier niedergeschriebenen Maßnahmen abzufragen, da mittlerweile bereits drei Monitoring-Berichte vorliegen müssen, aber auch die geplanten Schritte für die Jahre 2014 bis 2018 bzw. bis 2020 zu erfragen.

Vor diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

Anfrage

1.)  Aktionslinie 1: Stärkung der vorschulischen Bildung und Erziehung als längerfristige Grundvoraussetzung; hierzu wurden sechs konkrete Maßnahmen definiert:

1.1.        Schaffung eines Bundesrahmengesetzes für Kindergärten als Basis für bundesweit gültige Standards

1.2.        Ausbau und Intensivierung der frühen sprachlichen Förderung

1.3.        Etablierung verschiedener Ausbildungswege für Kindergarten-pädagogInnen unter Gewährleistung der Durchlässigkeit in andere pädagogische Berufsfelder und Sicherstellung des Praxisbezuges (Berufseinführungsphase)

1.4.        Einrichtung multiprofessioneller Teams bzw. „Berufscluster“ (Logopädie, Physiotherapie etc.) unter Nutzung vorhandener Ressourcen zur Abdeckung des speziellen Förderbedarfs am jeweiligen Standort

1.5.        Ausbau der „Elternbildung“ und qualitative Absicherung dieser Programme durch überregionales Peer-Learning

1.6.        Festlegung österreichweiter Standards für die Zusammenarbeit an der Nahtstelle Kindergarten – Schule

 

Frage 1: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 1

1a) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 6 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

1b) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 6 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

1c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 6 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

2.)  Aktionslinie 2: Grundbildung und Chancengerechtigkeit im Schul- und Erstausbildungswesen; hierzu wurden zehn konkrete Maßnahmen definiert:

 

2.1. Ausweitung bedarfsgerechter Förderungen für Risikogruppen und Stärkung präventiver Ansätze durch Flexibilisierung der Ressourcen-verwendung, ebenso spezielle Angebote für Hochbegabte

 

2.2. Etablierung von Coaching- und Mentoring-Programmen für spezielle Ziel- bzw. Risikogruppen und Verankerung multiprofessioneller Teams in der Sekundarstufe 1 und 2 gemäß dem jeweiligen Bedarf

2.3. Flächendeckender Ausbau der bedarfsgerechten Ganztagsbetreuung

 

2.4. Umsetzung eines Kurssystems in der gesamten Sekundarstufe 2 zur besseren individuellen Förderung und zur weitgehenden Reduktion von Klassenwiederholungen

 

2.5. Verbesserung der Binnendurchlässigkeit im Bereich der Sekundarstufe 2, um unterschiedliche Zugänge zu den diversen schulischen Abschlüssen zu ermöglichen

 

2.6. Erarbeitung neuer Lehrpläne für alle Schularten, die konsequent auf Lernergebnisse und Nachhaltigkeit abzielen, sowie fächerübergreifender Vermittlungsmodelle, die die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen in den Vordergrund stellen

 

2.7. Neugestaltung der Approbationsverfahren für Lehr- und Lernmittel zur Verankerung des fächerübergreifenden und kompetenzorientierten Ansatzes in allen Schulbüchern

 

2.8. Ausbildung aller Pädagog_innen auf Basis eines gemeinsamen Kerncurriculums für alle pädagogischen Berufe

 

2.9. Verankerung von inklusiven, persönlichkeitsbildenden und integrationsspezifischen Inhalten in der Ausbildung aller Lehrer_nnen sowie Start einer Initiative zur gezielten Erhöhung des Lehreranteils sowie der Anzahl der Lehrer_nnen mit Migrationshintergrund

 

2.10. Implementierung eines umfassenden Qualitätssicherungssystems durch Umsetzung der Bildungsstandards, der teilzentralisierten Reifeprüfung und durch Weiterentwicklung der Schulaufsicht in Richtung Qualitätsmanagement

 

 

Frage 2: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 2

2a) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 10 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

2b) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 10 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

2c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 10 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

3.)  Aktionslinie 3: Kostenloses Nachholen von grundlegenden Abschlüssen und Sicherstellung der Grundkompetenzen im Erwachsenenalter; hierzu wurden acht konkrete Maßnahmen definiert:

 

3.1. Umsetzung und budgetäre Absicherung der Länder-Bund-Förderinitiative im Bereich Erwachsenenbildung, um das unentgeltliche Nachholen des Hauptschulabschlusses sowie die unentgeltliche Absolvierung der Berufsreifeprüfung zu ermöglichen

 

3.2. Umsetzung und Absicherung von Angeboten zur unentgeltlichen Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung

 

3.3. Umsetzung und kontinuierliche Weiterentwicklung des Förderprogramms „Basisbildung/Grundkompetenzen“ im Rahmen der Länder-Bund-Förderinitiative

 

3.4. Weiterentwicklung und Verdichtung der Beratungsangebote für gering Qualifizierte bzw. bildungsferne Zielgruppen im Rahmen der unabhängigen Bildungsberatung

 

3.5. Verankerung österreichweit einheitlicher Qualitätsstandards für geförderte Angebote in den Bereichen Basisbildung/Grundkompetenzen, Nachholen des Hauptschulabschlusses sowie Berufsreifeprüfung und Implementierung einer bundesweit einheitlichen Akkreditierungsstruktur

 

3.6. Gezielte Förderung von Vernetzungs- und Transferstrukturen im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen im Rahmen eines anbieterübergreifenden Projektverbunds

 

3.7. Gesetzliche Verankerung der vollen Prüfungskompetenz an akkreditierten Erwachsenenbildungseinrichtungen im Bereich des Nachholens von Bildungsabschlüssen und der Berufsreifeprüfung

 

3.8. Ausbildung und Weiterqualifizierung der Trainer_innen in Richtung kompetenzorientiertes Lehren (z.B. im Rahmen der „Weiterbildungsakademie“/wba)

 

Frage 3: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 3

3a) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 8 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

3b) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 8 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

3c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 8 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

4.)  Aktionslinie 4: Ausbau von alternativen Übergangssystemen ins Berufsleben für Jugendliche; hierzu wurden sechs konkrete Maßnahmen definiert:

 

4.1. Etablierung einer umfassenden Bildungs- und Berufsorientierung durch multiprofessionelle Teams (Lehrer_innen, Schulpsychologie, externe Expert_innen) in allen Schulen ab der 6. Schulstufe, wobei Umfang und Ausgestaltung verbindlich geregelt sind

 

4.2. Entwicklung und Verbreitung von transferfähigen Modellen der Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendarbeit und Betrieben unter Einbeziehung innovativer Konzepte der Mentoren- und Freiwilligenarbeit

 

4.3. Etablierung von optionalen kompetenzbasierten Feststellungsverfahren an den Nahtstellen zwischen Schule und Beruf zur Standortbestimmung entsprechend den lebens- und arbeitsweltlichen Anforderungen

 

4.4. In Kooperation der zuständigen Institutionen werden Maßnahmen zur nachhaltigen Integration in das Bildungssystem und den Arbeitsmarkt durchgeführt. Ein umfassendes System, das von präventiven Coachingstrukturen bis hin zu Vollzeitangeboten reicht, wird etabliert.

 

4.5. Grundqualifikation für Jugendleiter_innen und Jugendarbeiter_innen als Qualitätsmerkmal in der offenen Jugendarbeit

 

4.6. Gezielte Förderung österreichweit anerkannter Verfahren für eine nachhaltige Qualitätssicherung im Bereich der anbieterneutralen Bildungsberatung und Berufsorientierung

 

Frage 4: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 4

4a) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 6 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

4b) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 6 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

4c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 6 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

5.)  Aktionslinie 5: Maßnahmen zur besseren Neuorientierung in Bildung und Beruf und Berücksichtigung von Work-Life-Balance; hierzu wurden acht konkrete Maßnahmen definiert:

 

5.1. Entwicklung und Ausbau attraktiver Förderprogramme für Qualifizierungen in besonders nachgefragten Bereichen und Qualifikationssegmenten wie z.B. den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen, Sozialberufen oder MINT-Berufen (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik)

 

5.2. Erprobung und Verbreitung innovativer Lernzeitmodelle inkl. Bedarfsgerechter Betreuungsangebote (Kinder, Angehörige) unter Berücksichtigung der Genderperspektive

 

5.3. Ausarbeitung von Finanzierungsmodellen für eine bedarfsgerechte Ausweitung der Kinderbetreuung speziell an den Tagesrandzeiten und in den Ferien

 

5.4. Standardisierung der Verfahren zu Validierung von Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, welche informell/non-formal erworben wurden

 

5.5. Einrichtung von zentralen Anlaufstellen in jedem Bundesland als One Stop Shop für Bildungsberatung, Berufsinformation, Sozialberatung und Arbeitsmarktberatung, Anerkennungen und Nostrifizierungen

 

5.6. Aktivitäten zur verbesserten wechselseitigen Anerkennung der Gleichwertigkeit von akademischen Abschlüssen und Graden der österreichischen Hochschulen

 

5.7. Festlegung institutioneller Strategien zum lebensbegleitenden Lernen an jeder öffentlichen Hochschule in Zusammenhang mit der jeweiligen Entwicklungsplanung und Profilbildung

 

5.8. Erhöhung der berufsbegleitenden Studienplätze bzw. Teilzeitstudienplätze an den Fachhochschulen auf 50 Prozent und Implementierung berufsbegleitender Masterstudien an jeder öffentlichen Universität

 

Frage 5: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 5

5a) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 8 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

5b) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 8 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

5c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 8 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

6.)  Aktionslinie 6: Verstärkung von "Community-Education"-Ansätzen mittels kommunaler Einrichtungen und in der organisierten Zivilgesellschaft; hierzu wurden acht konkrete Maßnahmen definiert:

 

6.1. Verankerung von lebensbegleitendem Lernen als Themenfeld in den Regionen, z.B. im Rahmen der Initiative „Lernende Region“, Förderung der

demokratischen Partizipation durch Einbeziehung der Bürger_innen in Planungs- und Bildungsprozesse zur Ausbildung und Stärkung der Eigeninitiative sowie Eigen- und Mitverantwortung u.ä.

 

6.2. Erhebung, Sichtung und Verbreitung von bestehenden nationalen und internationalen Aktivitäten und Modellen von Community- Education-Ansätzen sowie von Anerkennungsverfahren informell erworbener Kompetenzen und Fertigkeiten

 

6.3. Ausweitung und Sichtbarmachung von Projektarbeiten, die von Schulen in der Region initiiert und durchgeführt wurden und Initiative zur Profilbildung von Schulen in Richtung „Community-Education“-orientierter Ansätze

 

6.4. Aufnahme bzw. Verstärkung „Community- Education“-relevanter Aspekte in die Leistungsvereinbarungen des bm:ukk mit den großen Dachverbänden der Erwachsenenbildung (KEBÖ) und in die Leistungsvereinbarungen des BMWF mit den öffentlichen Universitäten

 

6.5. Gezielte Maßnahmen zur Förderung von Qualität und Vernetzung von Büchereien auf lokaler und regionaler Ebene

6.6. Förderung und Ausbau der Aus- und Weiterbildung für FreiwilligenkoordinatorInnen und FreiwilligenmanagerInnen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung

 

6.7. Ausbau der Freiwilligenzentren zu Anlauf- und Informationsstellen für freiwilliges Engagement, als Vermittlungs- und Vernetzungsstellen sowie zur Begleitung von Freiwilligen

 

6.8. Aufwertung von ehrenamtlichem Engagement und Freiwilligenarbeit durch umfassende Anerkennungsverfahren für informell erworbene Fertigkeiten und Kompetenzen

 

Frage 6: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 6

6a) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 8 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

6b) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 8 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

6c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 8 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

7.)  Aktionslinie 7: Förderung lernfreundlicher Arbeitsumgebungen; hierzu wurden vier konkrete Maßnahmen definiert:

 

7.1. Überprüfung und gegebenenfalls Adaptierung der verschiedenen Förderschienen (AMS, AWS etc.)

 

7.2. Einrichtung eines transparenten, branchen- und benutzerfreundlichen Portfoliosystems zur Dokumentation von Aus- und (non-formalen und informellen) Weiterbildungsaktivitäten in- und außerhalb des Betriebs sowie Schaffung entsprechender Coaching- und Unterstützungsmöglichkeiten

 

7.3. Weiterbildungsförderungen für Unternehmen inklusive der steuerlichen Instrumente sollen einen besonderen Fokus auf jene Zielgruppen legen, die eine unterdurchschnittliche Weiterbildungsbeteiligung aufweisen (z.B. Personen, die höchstens über einen Abschluss der Sekundarstufe 2 verfügen, Wiedereinsteiger_innen, Arbeitnehmer_innen ab 45 usw.). Dies soll durch eine gemeinsam mit den Sozialpartnern projektierte Initiative zum Ausbau der Weiterbildungsförderungen erreicht werden.

 

7.4. Weiterentwicklung der Möglichkeiten für intensivere

arbeitsmarktbezogene Weiterbildungsaktivitäten (Bildungskarenz)

 

Frage 7: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 7

7a) Welche konkreten legistischen Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 4 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

7b) Welche konkreten legistischen Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 4 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

7c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 4 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

8.)  Aktionslinie 8: Weiterbildung zur Sicherung der Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit; hierzu wurden neun konkrete Maßnahmen definiert:

8.1. Unterstützung von Angeboten allgemeiner Erwachsenenbildung, insbesondere im Bereich grundlegender Kulturtechniken (Alphabetisierung, Basisbildung, Deutschkurse, Nachholen des Hauptschulabschlusses) durch Direktzahlungen an dafür in Frage kommende (akkreditierte) Bildungsanbieter

 

8.2. Ausbau und Weiterentwicklung von Förderungen für weiterbildungsaktive Unternehmen

 

8.3. Entwicklung eines individuellen Bildungskontos, das als Anreiz für private Bildungsinvestitionen fungieren soll

 

8.4. Ausdehnung des bestehenden Stipendienwesens auf definierte, länger dauernde Vollzeitausbildungen („höhere Berufsbildung“) außerhalb des Hochschulsystems

 

8.5. Entwicklung eines Konzepts, wie die Verantwortung des AMS für die Erstausbildung von Jugendlichen („Bildungsgarantie bis 18“) sukzessive reduziert und durch bildungspolitische Maßnahmen ersetzt werden kann

 

8.6. Verankerung fundierter Qualifikationsbedarfserhebungen als Basis von Qualifizierungsmaßnahmen des AMS ebenso wie der Aktivitäten im Bereich der Berufsinformation und -orientierung

 

8.7. Durchführung von AMS-Aus- und Weiterbildungskursen auf der Grundlage individueller Laufbahnpläne der TeilnehmerInnen

 

8.8. Abschluss von AMS-Bildungsmaßnahmen mit Zertifikaten, die im NQR abgebildet werden können

 

8.9. Begleitung insbesondere niedrig qualifizierter und nur schlecht in den Arbeitsmarkt integrierter Personen in Form eines case-managements durch längerfristig angelegte und modular über mehrere Arbeitslosigkeitsperioden verteilte Ausbildungen

 

Frage 8: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 8

8a) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 9 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

8b) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 9 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

8c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 9 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

9.)  Aktionslinie 9: Bereicherung der Lebensqualität durch Bildung in der nachberuflichen Lebensphase; hierzu wurden sechs konkrete Maßnahmen definiert:

 

9.1. Förderung von innovativen geragogischen Modellprojekten

 

9.2. Förderung der Konzeption und Errichtung von niederschwelligen Beratungsangeboten zur Orientierung und persönlichen Bildungsplanung sowie einschlägige Qualifizierung von Berater_innen

 

9.3. Ausbau von wohnortnahen, niederschwelligen und barrierefreien Bildungsangeboten für Menschen in der nachberuflichen Lebensphase in ganz Österreich

 

9.4. Entwicklung und Umsetzung von gesicherten Qualitätsstandards für Bildungsangebote sowie Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Trainer_innen und Bildungsmanager_innen

 

9.5. Ausbau und Verbreiterung des Bildungsangebotes im Bereich der Hochschulen und Erwachsenenbildung für Menschen in der nachberuflichen Lebensphase sowie Entwicklung neuer intergenerationeller Formen wissenschaftlicher Weiterbildung

 

9.6. Intensivierung der begleitenden Grundlagenforschung und Verbesserung der Datenlage

 

Frage 9: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 9

9a) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 6 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

9b) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 6 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

9c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 6 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

10.) Aktionslinie 10: Verfahren zur Anerkennung non-formal und informell erworbener Kenntnisse und Kompetenzen in allen Bildungssektoren; hierzu wurden fünf konkrete Maßnahmen definiert:

 

10.1. Einrichtung von „ Qualifikationsverantwortlichen Stellen“ (QVS) im Rahmen der Umsetzung des „Nationalen Qualifikationsrahmens“ (NQR)

 

10.2. Weiterentwicklung der Lehrpläne an Schulen und der Curricula an Hochschulen nach dem Kriterium Lernergebnisorientierung. Dies gilt auch für die Curricula an Weiterbildungseinrichtungen, sofern sie in den NQR eingestuft werden sollen.

 

10.3. Erarbeitung einer österreichischen Validierungsstrategie zur umfassenden Anerkennung von Ergebnissen non-formaler und informeller Lernprozesse unter Beteiligung der maßgeblichen Bundesministerien, der Länder und der Sozialpartner

 

10.4. Implementierung von Modellen der Kompetenzbilanzierung zur Einbeziehung und Anerkennung früherer Lernleistungen und Erfahrungen.

 

10.5. Aufbau der Prüfteam-Kompetenzen durch entsprechende Trainingsprogramme und Schaffung entsprechender bereichsübergreifender Qualitätssicherungssysteme für die Feststellungsverfahren

 

Frage 10: Stand der Umsetzung bzw. Planung Aktionslinie 10

10a) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 5 jeweils gegenüber und wurden jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 initiiert bzw. abgeschlossen?

10b) Welche konkreten legistischen oder andere Schritte ihres Ressorts stehen den oben genannten Maßnahmen 1 bis 5 jeweils gegenüber und werden in den Jahren 2014, 2015, 2016, 2017 und 2018 initiiert?

10c) Welches Budget wurde bisher aus Ihrem Ressort für die Maßnahmen 1 bis 5 jeweils in den Jahren 2012, 2013 und 2014 zur Verfügung gestellt bzw. ist pro Maßnahme im Jahr 2015 geplant und wofür genau?

 

 

11.) Aktionslinie 1: Stärkung der vorschulischen Bildung und Erziehung als längerfristige Grundvoraussetzung; hierzu wurden vier konkrete Ziele definiert:

1.1.        Die Bildungs- und Förderangebote für Kinder zwischen drei und sechs Jahren sind qualitativ und quantitativ bedarfsgerecht ausgebaut, und die Diversität der Zielgruppe spiegelt sich in der Vielfalt an unentgeltlichen Angeboten.

1.2.        Die Angebote der vorschulischen Erziehung erfüllen bundesweit gültige Standards, wobei der Übergang zwischen Kindergarten und Volksschule im Sinne eines kontinuierlichen Bildungsprozesses ausgestaltet ist.

1.3.        Das Personal, das an den Kindergärten zur Verfügung steht, weist in seiner Gesamtheit eine bedarfsgerechte und dementsprechend breite Ausdifferenzierung der Qualifikationen bis hin zu tertiären Abschlüssen auf.

1.4.        KindergartenpädagogInnen mit Migrationshintergrund sind ebenso eine Selbstverständlichkeit im Kindergartenalltag wie Kindergartenpädagogen

 

Frage 11: Analog zu den Maßnahmen sollen nun die im Papier festgelegten Ziele analysiert werden – Zielerreichung Aktionslinie 1

 

11a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 4 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

11b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 4 zu garantieren?

 

11c) Welche Ziele von den 4 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

 

12.)  Aktionslinie 2: Grundbildung und Chancengerechtigkeit im Schul- und Erstausbildungswesen; hierzu wurden sechs konkrete Ziele definiert:

2.1. Die Bildungs- und Unterrichtspraxis ist konsequent auf Lernergebnis- und Kompetenzorientierung ausgerichtet, Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungsinstrumente sind in allen Schularten und Schulstufen verankert.

 

2.2. Die Organisationsstruktur des Schulsystems ist so ausgestaltet, dass die Verwaltungsabläufe unter qualitätssichernden Gesichtspunkten minimiert und

die Ressourcen für die Individualisierung des Unterrichts sowie eine chancengerechte Lernorganisation optimiert sind.

 

2.3. Die Zahl der Klassenwiederholungen und der SchulabbrecherInnen wird durch verbesserte Förderung der Jugendlichen, durch Modularisierung von Bildungswegen sowie verbesserte Beratungsund Coachingstrukturen deutlich reduziert.

 

2.4. Die Tätigkeitsfelder an den Schulen werden für begleitende Berufe geöffnet (Bildungsberatung, Sozialarbeit, Coaching, Mentoring, Gesundheitsberufe, Kultur, …).

 

2.5. Die Autonomie der Schulen ist deutlich ausgebaut, und die Direktor_innen verfügen über mehr Entscheidungskompetenz beim Personal sowie im Bereich der inhaltlichen Schwerpunktbildung.

 

2.6. Die Anteile von Mädchen und Frauen sowie von Burschen und Männern in nicht-geschlechtertypischen Bildungs- und Berufslaufbahnen sind deutlich erhöht.

 

Frage 12: Zielerreichung Aktionslinie 2

 

12a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 6 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

12b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 6 zu garantieren?

 

12c) Welche Ziele von den 6 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

 

13.) Aktionslinie 3: Kostenloses Nachholen von grundlegenden Abschlüssen und Sicherstellung der Grundkompetenzen im Erwachsenenalter; hierzu wurden sechs konkrete Ziele definiert:

 

3.1.        Die Bildungsbeteiligung gering qualifizierter Personen ist durch den Ausbau zielgruppenadäquater Anreiz- und Finanzierungsinstrumente deutlich angestiegen.

3.2.        Für das Nachholen von Bildungsabschlüssen auf der Sekundarstufe 2 bestehen langfristig ausgerichtete Finanzierungsinstrumente, die einer erhöhten Chancengerechtigkeit Rechnung tragen.

3.3.        Zur Förderung des Erwerbs von Grundkompetenzen im Erwachsenenalter stehen neue, zielgruppenadäquate Anreiz- und Finanzierungsinstrumente zur Verfügung. Bildungs- und Laufbahnberatung für die über den Pflichtschulabschluss hinausführenden Bildungsangebote werden aktiv und motivierend an die Zielgruppen herangetragen.

3.4.        Die verschiedenen Erwachsenenbildungseinrichtungen arbeiten im Bereich Basisbildung/Grundkompetenzen aktiv zusammen, um notwendige Entwicklungsarbeit gemeinsam zu betreiben, wechselseitig von Erfahrungen zu profitieren und Modelle guter Praxis rasch zu verbreiten.

3.5.        Für alle aus öffentlichen Mitteln geförderten Angebote zum Nachholen von Bildungsabschlüssen bis hin zum Erwerb der Berufsreifeprüfung existieren erwachsenengerechte Mindeststandards.

3.6.        Die Effektivität, Transparenz und Nachhaltigkeit der Maßnahmen ist durch eine Bündelung der unterschiedlichen Finanzierungsinstrumente sichergestellt, welche sich an den Bedürfnissen der Lernenden orientiert. Insbesondere die Förderinstrumente der Länder und des Bundes werden im Sinne einer einheitlichen Finanzierungslogik kohärent aufeinander abgestimmt, um größtmögliche Wirksamkeit zu entfalten

 

 

Frage 13: Zielerreichung Aktionslinie 3

 

13a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 6 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

13b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 6 zu garantieren?

 

13c) Welche Ziele von den 6 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

 

14.) Aktionslinie 4: Ausbau von alternativen Übergangssystemen ins Berufsleben für Jugendliche; hierzu wurden sechs konkrete Ziele definiert:

4.1. Die abgebenden und aufnehmenden (Bildungs-)Einrichtungen am Übergang zu weiterführender Bildung verfügen über flexible Organisationsformen, um möglichst vielen Jugendlichen trotz unterschiedlicher Lerngeschwindigkeiten den Abschluss der Ausbildung zu ermöglichen und so Drop-outs vorbeugen zu können.

4.2. Im Zentrum der Beratungsangebote für Risikogruppen stehen die Prozessorientierung und längerfristige Begleitung, um die Entscheidungsprozesse qualitätsvoll zu gestalten und Bildungsund Berufsentscheidungen damit in allen Lebensphasen möglichst nachhaltig zu machen.

 

4.3. Die nationalen und die darauf abgestimmten regionalen Guidance-Strategien gewährleisten abgestimmte und flächendeckende Leistungen mit entsprechender Qualität und Transparenz.

 

4.4. Ein besonderes Augenmerk wird auf „Bildungsverweigerer“ gerichtet, die – ihrer aktuellen Lebensphase entsprechend – niederschwellig in das Weiterbildungssystem integriert werden sollen.

 

4.5. Alle BeraterInnen, TrainerInnen und LehrerInnen, die im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf an Schulen oder im Auftrag des AMS bzw. der öffentlichen Hand tätig sind, verfügen über eine professionelle Ausbildung und weisen regelmäßige Weiterbildungsmaßnahmen nach.

 

4.6. Bildungssicherheitsnetze fangen je nach Bedarf mögliche Drop-outs auf und begleiten sie zum jeweiligen Abschluss, motivieren zur nächst höheren Ausbildungsstufe und/oder unterstützen die Integration in den Arbeitsmarkt.

 

Frage 14: Zielerreichung Aktionslinie 4

 

14a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 6 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

14b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 6 zu garantieren?

 

14c) Welche Ziele von den 6 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

 

15.) Aktionslinie 5: Maßnahmen zur besseren Neuorientierung in Bildung und Beruf und Berücksichtigung von Work-Life-Balance; hierzu wurden sieben konkrete Ziele definiert:

 

5.1. Ein begleitendes (Aus-)Bildungs- und Qualifikationscoaching ermöglicht die vorausschauende Planung und Umsetzung von Bildungs- und Qualifikationsmaßnahmen sowohl für Beschäftigte als auch für Menschen, die nicht in Beschäftigung sind, wie z.B. Frauen in der Kinderbetreuungsphase.

 

5.2. Anreizsysteme wie „Bildungskonten“ sind bedarfsgerecht ausgebaut und zielgruppenspezifisch weiterentwickelt. Die Förderkriterien der Bundesländer im Bereich Erwachsenen- und Weiterbildung sind in wesentlichen Eckpunkten harmonisiert und mit den Maßnahmenförderungen des Bundes abgestimmt.

 

5.3. Vorhandene Ressourcen gering qualifizierter Frauen und Männer jeden Alters und ethnischer Zugehörigkeit werden an der Schnittstelle zwischen familiär bedingter Berufsunterbrechung und Wiedereintritt ins Berufsleben gezielt aktiviert. Dazu stehen ausdifferenzierte und individualisierte Angebote zur Verfügung, die auf die entsprechenden Bedürfnisse der Lernenden eingehen.

 

5.4. Die Betreuungszeiten in Kindergärten und Schulen tragen den Anforderungen Rechnung, die sich aus der tatsächlichen Lebens- und Arbeitswelt der Erziehungsberechtigten ergeben.

 

5.5. Das Bachelor- und Mastersystem an Hochschulen wird von Berufstätigen und BerufswechslerInnen gleichermaßen in Anspruch genommen wie von jungen Studierenden.

 

5.6. Die Hochschulen sind wichtige Akteure im Prozess des lebensbegleitenden Lernens und gestalten ihre Angebote nach den Bedürfnissen der Lernenden, wobei neue sowie unterrepräsentierte Zielgruppen angesprochen werden. Der Einsatz zielgruppenadäquater Lehr- und Lernmethoden ist ebenso Teil des Selbstverständnisses wie die zeitliche Flexibilisierung der Angebote.

 

5.7. Erfolgreiche Innovationen aus anderen Staaten werden auf ihre Umsetzungstauglichkeit hin überprüft und in allenfalls adaptierter Form implementiert. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Frage der gemeinsamen Ressourcenaufbringung für Lernen (z.B. Bildungsfreistellung, Teilzeitbildungskarenz u.ä.) gelegt werden.

 

 

Frage 15: Zielerreichung Aktionslinie 5

 

15a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 7 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

15b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 7 zu garantieren?

 

15c) Welche Ziele von den 7 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

 

16.) Aktionslinie 6: Verstärkung von "Community-Education"-Ansätzen mittels kommunaler Einrichtungen und in der organisierten Zivilgesellschaft; hierzu wurden fünf konkrete Ziele definiert:

 

6.1. Die Koordination und Vernetzung unterschiedlicher Einrichtungen der Allgemein-, Berufs- und Weiterbildung, der Kultur-, Sozial- und Jugendarbeit, des Bibliothekswesens, der Erwachsenen- und außerschulischen Jugendbildung sowie weiterer Bildungsträger und Organisationen einer Region tragen dazu bei, unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft maßgeschneiderte regionale und partizipative Bildungsangebote zu erstellen und gestalten.

 

6.2. Um die aktive Teilnahme der Menschen bei der Gestaltung ihrer Lebensumwelt und des Gemeinwesens zu unterstützen, werden innovative Modelle und neue Lernorte von Community-basiertem Lernen auf lokaler und regionaler Ebene entwickelt und durchgeführt.

 

6.3. Sozial- und bildungspolitische Maßnahmen sind auf regionaler und lokaler Ebene aufeinander abgestimmt, haben mittels integrativer Ansätze eine

inklusive Wirkung erzielt und die Teilhabechancen in allen gesellschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Bereichen verbessert.

 

6.4. Die Sozialpartner nehmen auf lokaler und regionaler Ebene eine aktive Rolle ein und wirken an der Umsetzung der „Community-Education“-Ansätze strategisch und operativ mit.

 

6.5. Die Anerkennung von informell erworbenen Kompetenzen und Fertigkeiten aus der Gemeinwesen- und Freiwilligenarbeit erfolgt auf allen Bildungs- und Qualifikationsstufen.

 

Frage 16: Zielerreichung Aktionslinie 6

 

16a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 5 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

16b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 5 zu garantieren?

 

16c) Welche Ziele von den 5 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

 

17.) Aktionslinie 7: Förderung lernfreundlicher Arbeitsumgebungen; hierzu wurden sechs konkrete Ziele definiert:

 

 

7.1. Lernen am Arbeitsplatz ist ein integrierter Bestandteil moderner Unternehmenskultur.

 

7.2. Der Wechsel zwischen Arbeit, Lernen und Freizeit findet Akzeptanz bei ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen und fördert die Wettbewerbsfähigkeit.

 

7.3. Die arbeits(zeit)rechtlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen und ArbeitnehmerInnen sind dahingehend weiterentwickelt, dass optimale Rahmenbedingungen für berufsbegleitendes Lernen und Weiterbildung bestehen.

 

7.4. Zwischen Unternehmen bzw. deren Verbänden und Bildungsinstitutionen bestehen strategische Partnerschaften.

 

7.5. Die Kriterien für direkte und indirekte Weiterbildungsförderungen sind so formuliert, dass klare Lenkungseffekte gegeben sind. Förderschwerpunkte werden im Mehrjahreszyklus angepasst, Bundes- und Regionalziele aufeinander abgestimmt.

 

7.6. Es besteht ein nutzerInnenfreundliches System zur Dokumentation und Validierung von non-formalen und informellen Lernprozessen, welches die Mobilität der ArbeitnehmerInnen erleichtert und die Bildungsdurchlässigkeit erhöht.

 

Frage 17: Zielerreichung Aktionslinie 7

 

17a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 6 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

17b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 6 zu garantieren?

 

17c) Welche Ziele von den 6 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

18.) Aktionslinie 8: Weiterbildung zur Sicherung der Beschäftigungs- und Wettbewerbsfähigkeit; hierzu wurden drei konkrete Ziele definiert:

8.1. In sich konsistente Prinzipien der Bildungsfinanzierung sind erfolgreich implementiert und legen die spezifischen Aufgaben der Gebietskörperschaften, der Unternehmen und der Individuen im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung für die Finanzierung des lebensbegleitenden Lernens anhand transparenter Kriterien fest.

 

8.2. Die für Qualifizierung zur Verfügung stehenden Mittel der aktiven Arbeitsmarktpolitik werden für berufliche Weiterbildungen und Umschulungen von Arbeitslosen bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohten Erwerbstätigen eingesetzt. Erstausbildungen und Basisbildung werden aus den jeweiligen Budgets der zuständigen Ressorts finanziert.

 

8.3. Bildungspolitische Transparenzinstrumente wie der „Nationale Qualifikationsrahmen“ finden auch auf AMS-Kurse Anwendung.

 

Frage 18: Zielerreichung Aktionslinie 8

 

18a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 3 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

18b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 3 zu garantieren?

 

18c) Welche Ziele von den 3 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

19.) Aktionslinie 9: Bereicherung der Lebensqualität durch Bildung in der nachberuflichen Lebensphase; hierzu wurden vier konkrete Ziele definiert:

 

9.1. Die Weiterbildungsbeteiligung von Menschen in der nachberuflichen und nachfamiliären Lebensphase steigt sukzessive auf mindestens 12 Prozent an.

 

9.2. Die Angebote für Menschen in der nachberuflichen Lebensphase sind flächendeckend qualitätsgesichert, und alle in der Bildungsarbeit mit älteren Menschen tätigen Fachleute verfügen über eine einschlägige Grundkompetenz.

 

9.3. Der Zugang von älteren Menschen zu altersgruppenspezifischer Information und Beratung hinsichtlich aller relevanten Weiterbildungsmöglichkeiten ist gesichert.

9.4. Es existiert eine bildungsfördernde Infrastruktur für eine niederschwellige, wohnortnahe Beteiligung älterer Menschen an Bildungsangeboten, insbesondere auch im Bereich intergenerationeller Projekte und Angebote im IKT-Bereich, die

weiter ausgebaut wird.

 

Frage 19: Zielerreichung Aktionslinie 9

 

19a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 4 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

19b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 4 zu garantieren?

 

19c) Welche Ziele von den 4 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

 

20.) Aktionslinie 10: Verfahren zur Anerkennung non-formal und informell erworbener Kenntnisse und Kompetenzen in allen Bildungssektoren; hierzu wurden fünf konkrete Maßnahmen definiert

 

10.1. Die Transparenz des gesamten Bildungssystems auf nationaler und internationaler Ebene wird durch eine bessere Vergleichbarkeit der Qualifikationen erhöht, und zwar unabhängig davon, wo und wie diese Qualifikationen erworben wurden.

 

10.2. Wissen, Fertigkeiten und Kompetenzen, die außerhalb der traditionellen Bildungseinrichtungen erworben werden, sind zertifizierbar und werden über den „Nationalen Qualifikationsrahmen“ (NQR) transparent und den formalen Qualifikationen zuordenbar.

 

10.3. Formale, non-formale und informelle Bildungsprozesse

sind auf ihre Lernergebnisse hin bewertet.

 

10.4. Die gegenseitige, institutionen- und sektorenübergreifende Anerkennung und Anrechnung von Qualifikationen ist als Prinzip im gesamten Bildungs- und beruflichen Qualifizierungssystem verankert und unterstützt auf diese Weise die Etablierung einer offenen, motivierenden Kultur des lebensbegleitenden Lernens.

 

10.5. Eine umfassende Validierungsstrategie liegt vor und ist in Umsetzung. Im Rahmen dieser Validierungsstrategie wird die Sichtbarmachung und Anerkennung von informell und non-formal erworbenen Kompetenzen durch Standardisierungsprozesse sichergestellt, unabhängig davon, wo und wie diese erworben wurden. Die Validierungsstrategie beinhaltet somit auch die Anerkennung im Ausland erworbener Kompetenzen.

 

10.6. Die binnenstaatliche und internationale Mobilität insbesondere von Personen mit geringer formaler Erstausbildung wird erhöht.

 

 

Frage 20: Zielerreichung Aktionslinie 10

 

20a) In welchem Ausmaß (Angabe des Zielerreichungsgrades in %) wurden die oben genannten Ziele 1 bis 6 jeweils erreicht und welche legistische oder andere Maßnahme ist für die jeweilige Zielerreichung verantwortlich?

 

20b) Welche legistischen oder anderen Maßnahmen sind wann geplant, um eine 100%-ige Zielerreichung spätestens im Jahr 2020 der Ziele 1 bis 6 zu garantieren?

 

20c) Welche Ziele von den 6 oben genannten werden vor dem Jahr 2020 zu 100% erfüllt sein und wann genau?

 

 

21) Adaptions- bzw. Ergänzungsbedarf bezüglich der Ziele und Maßnahmen:

21a) Welche der oben genannten und hinsichtlich ihrer Umsetzung bzw. Planung abgefragten Maßnahmen mussten zu welchem Zeitpunkt adaptiert/ergänzt werden, aus welchem Grund und mit welchem Resultat?

21b) Mit welchen Adaptierungen/Ergänzungen ist aus ihrer Sicht bis 2018 bzw. bis 2020 noch zu rechnen? Bei welchen Maßnahmen, wann genau und mit welcher Begründung?

21c) Welche der im Strategiepapier LLL:2020 genannten Ziele mussten zu welchem Zeitpunkt adaptiert/ergänzt werden, aus welchem Grund und mit welchem Resultat?

21d) Mit welchen Adaptierungen/Ergänzungen ist aus ihrer Sicht bis 2018 bzw. bis 2020 noch zu rechnen? Bei welchen Zielen, wann genau und mit welcher Begründung?

 

22) Welche Mitglieder hatte die Plattform seit ihrer Gründung bis 2014?

22a) Welche Änderungen bezüglich Mitglieder der Plattform hat es seit der Gründung gegeben und weshalb wurden welche Mitglieder wann ausgetauscht?

22b) Wie wurden Mitglieder der Plattform ausgewählt (nach welchen Qualifikationen und durch wen)?

 

23) Welche Mitglieder hatte die Task Force seit ihrer Gründung bis 2014?

23a) Welche Änderungen bezüglich Mitglieder der Task Force hat es seit der Gründung gegeben und weshalb wurden welche Mitglieder wann ausgetauscht?

23b) Wie wurden Mitglieder der Task Force ausgewählt (nach welchen Qualifikationen und durch wen)?