2571/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

Des Abgeordneten Wolfgang Zanger, MMMag.Dr. Axel Kassegger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend der Cannabis-Werbung der Jungen Grünen

Laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“, bewarb die Vorfeldorganisation der „Grünen“, die „Jungen Grünen“, das illegale Suchtmittel Cannabis vor Schulen. Wie diesem Bericht zu entnehmen ist, wurden erwähnte Suchtmittel sogar vor Kindern im Volksschulalter beworben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Werbung, welche auch eine politische ist, auch innerhalb von Schulgebäuden durchgeführt wurde.

In Graz wurden aufgrund dieser Tatbestände schon zwei Anzeigen erstattet.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wurden Bestimmungen zu politischer Werbung vor und in Schulen verletzt?

2.    Wurden Bestimmungen zur  Bewerbung von illegalen Suchtmitteln in und vor Schulen verletzt?

3.    Wie ist der Verfahrensstand der erstatteten Anzeigen des Grazer Rechtsanwalts Dr. Harald Christandl in dieser Causa zum Zeitpunkt des Einlangens?

4.    Wurden Bestimmungen generell zu offener Bewerbung von illegalen Suchtmitteln verletzt?