2571/J XXV. GP
Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE
Des Abgeordneten Wolfgang Zanger, MMMag.Dr. Axel Kassegger
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Justiz
betreffend der Cannabis-Werbung der Jungen Grünen
Laut einem Bericht der „Kleinen Zeitung“, bewarb die Vorfeldorganisation der „Grünen“, die „Jungen Grünen“, das illegale Suchtmittel Cannabis vor Schulen. Wie diesem Bericht zu entnehmen ist, wurden erwähnte Suchtmittel sogar vor Kindern im Volksschulalter beworben. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Werbung, welche auch eine politische ist, auch innerhalb von Schulgebäuden durchgeführt wurde.
In Graz wurden aufgrund dieser Tatbestände schon zwei Anzeigen erstattet.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende
Anfrage:
1. Wurden Bestimmungen zu politischer Werbung vor und in Schulen verletzt?
2. Wurden Bestimmungen zur Bewerbung von illegalen Suchtmitteln in und vor Schulen verletzt?
3. Wie ist der Verfahrensstand der erstatteten Anzeigen des Grazer Rechtsanwalts Dr. Harald Christandl in dieser Causa zum Zeitpunkt des Einlangens?
4. Wurden Bestimmungen generell zu offener Bewerbung von illegalen Suchtmitteln verletzt?