2583/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Roman Haider, DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Neuordnung des Luftraumes in Oberösterreich

 

 

Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie hat als oberste Luftfahrtbehörde eine Novelle über die Regelung des Luftverkehrs 2014 in Begutachtung geschickt. Damit wird der Luftraum über Österreich neu eingeteilt. Davon wird auch Oberösterreich und hier besonderes der Großraum Linz/Wels betroffen sein. Durch die geplante Reduktion der Flughöhen ist der gesamte Flugsport in Gefahr. Viele Sportflieger, welche bis dato regelmäßig in Österreich ihren Urlaub verbrachten, haben bereits angekündigt, notfalls in den EU-Raum auszuweichen. Seit Jahren ist der Österreichische Tourismus mit seinen vielen kleinen und mittleren Betrieben bemüht, kreativ und innovativ die Saison zu verlängern. Gästen werden Alternativen zum „normalen“ Sommer- und Wintertourismus geboten und hier spielt der Flugsport eine große Rolle. Paragleiten im "Toten Gebirge" ist eine der wichtigsten touristischen Einnahmequellen. In dieser Region sind sehr viele kleinbäuerliche und gewerbliche Betriebe beheimatet, die vor allem vom „sanften Tourismus“ leben, den sie mühevoll in den letzten Jahren aufgebaut haben.

 

Bei der Neustrukturierung des Luftraumes ist unter anderem geplant, die Untergrenze des kontrollierten, freigabepflichtigen Luftraumes von derzeit 7000 Fuß (rund 2130 Meter) über Meer auf 4500 Fuß (rund 1370 Meter) zu senken. Im Kernbereich ist sogar eine Senkung auf 2500 Fuß (rund 760 Meter) vorgesehen. Dies bedeutet neben einer massiven Verschlechterung der Lebensqualität der Bewohner, auch eine Einbuße der Attraktivität unseres Landes.

 

In erster Linie lässt sich für die Erlassung dieser Verordnung keine Notwendigkeit erkennen. Weder aus den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben noch aus den erläuternden Bemerkungen zum Verordnungsentwurf ist ein Erfordernis für diese Verordnung abzuleiten. Ein Inkrafttreten der Verordnung hätte erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die betroffene Region, ist aber auch insofern unnötig, da die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 der Kommission vom 26.09.2014 bereits hinreichend determinierte Anwendungen zur Verfügung stellt.

 

An positiven Motiven für eine derartige Verordnung ließen sich ausschließlich wirtschaftliche Vorteile für Fluglinienbetreiber (insbesondere durch verkürzte An- und Abflugmöglichkeiten) und damit allenfalls für die betroffenen Flughäfen bzw. für die betriebliche Auslastung der Austro Control erkennen. Sollten andere Notwendigkeiten für die Erlassung dieser Verordnung bestehen, so lassen sich diese zumindest nicht aus dem vorliegenden Entwurf bzw. den Erläuterungen nachvollziehen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage

 

1.     Wird man mit der Neuordnung des Luftraumes mit einer Erhöhung des Verkehrsaufkommens in Oberösterreich und hier besonders im Großraum Linz - Wels rechnen müssen?

2.     Wird sich der Lärmpegel in diesen Gebieten erhöhen?

3.     Wenn ja, gibt es hierzu schon Studien um wieviel sich die Lärmbelastung erhöhen wird?

4.     Wenn es zu einer Erhöhung der Lärmbelastung kommt, sind Maßnahmen zu deren Eindämmung geplant?

5.     Gibt es seitens Ihres Ressorts Erhebungen wie sich diese Neuordnung der Lufträume auf den Tourismus in Österreich auswirken wird?

6.     Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7.     Wenn nein, warum nicht?

8.     Sind für die betroffenen Betriebe (landwirtschaftliche Betriebe und Tourismusbetriebe) Ausgleichszahlungen geplant?

9.     Wenn ja, in welcher Höhe und wie sollen diese finanziert werden?

10.  Inwieweit wird sich diese Verordnung auf die Flugsicherheit auswirken?

11.  Ist die Sicherheit von Gleitschirmflieger durch die Neuordnung des Luftraumes gefährdet?

12.  Wenn ja, warum und welche Maßnahmen werden getroffen, um die Sicherheit der Flugsportler zu erhöhen?

13.  Welche Maßnahmen sollen gesetzt werden, damit es zu keiner Beeinträchtigung der Flugsportler und somit zu einer Beeinträchtigung des Tourismus kommt?