2587/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend BMBF-Definition sog. „sozialer Brennpunktschulen“

 

 

Wie die Tageszeitung „Die Presse“ berichtet, gibt es im BMBF Pläne, das Schulbudget neu, „sozial gestaffelt“ umzuverteilen. Nutznießer sollen die sog. „sozialen Brennpunktschulen“ mit einem besonders hohen Migrantenanteil und Anteil an Schülern aus sozial schwachen Familien sein. Anzunehmen ist jedoch, dass für die Entscheidung, welche Schulen soziale Brennpunktschulen sind, jedoch vor allem der Migrantenanteil ausschlaggebend sein wird, zumal sich sozial schwache Familien auch kaum leisten können, ihre Kinder in andere Schulen zu schicken. Bezüglich der Definition der sozialen Brennpunktschulen erwähnt die „Presse“ einen Linzer Soziologen, der als Kriterien ausländische Wurzeln, eine andere Umgangssprache als Deutsch sowie Eltern mit Pflichtschulabschluss als dem höchsten Schulabschluss und „einem schlechten Job“ nennt.
(Vgl. http://diepresse.com/home/bildung/schule/3874358/Schulbudgets_Mehr-Geld-fur-die-einen-weniger-fur-andere?_vl_backlink=/home/bildung/index.do, 24. Sep. 2014)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.     Folgt das BMBF dem Kriterienkatalog des og Linzer Soziologen bei der Definition der sog. „sozialen Brennpunktschulen“?

2.     Ist nach Auslegung des BMBF die Umgangssprache der Schüler ein Kriterium für die Definition der sog. „sozialen Brennpunktschulen“?

3.     Falls ja, wären somit alle Schulen, in denen die Mehrheit der Schüler eine andere Umgangssprache als Deutsch spricht, sog. „sozialen Brennpunktschulen“?


4.     Falls weiters ja, wären somit beispielsweise auch sämtliche Schulen der slowenischen Minderheit in Kärnten lt. Auffassung des BMBF sog. „sozialen Brennpunktschulen“?

5.     Sind nach Auslegung des BMBF die „ausländischen Wurzeln“ der Schüler ein Kriterium für die Definition der sog. „sozialen Brennpunktschulen“?

6.     Falls ja, was ist unter dem schwammigen Begriff „ausländische Wurzeln“ genau zu verstehen? Sind darunter nur Kinder mit Migrationshintergrund der ersten Generation zu verstehen bzw. auch der zweiten/dritten Generation oder mit sogar noch älteren „ausländischen Wurzeln“?

7.     Ist nach Auslegung des BMBF ein „schlechter Job“ der Eltern ein Kriterium für die Definition der sog. „sozialen Brennpunktschulen“?

8.     Falls ja, was ist unter dem schwammigen Begriff „schlechter Job“ genau zu verstehen? Ist dieser rein aufgrund der Einkommensgrenze zu definieren bzw. ab welcher Einkommensgrenze begännen in diesem Fall die „guten Jobs“?