2593/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

 

betreffend Diskriminierung durch Einführung neuer akademische Grade

 

Der „Bologna“-Prozess sollte zur Vereinheitlichung der europäischen Studienlandschaft und damit zu besserer Vergleichbarkeit und Anrechenbarkeit von Universitätsstudien innerhalb der EU beitragen sowie die Mobilität von Studierenden erhöhen. Diese grundsätzlich positiven „Bologna“-Ziele zeitigten allerdings auch unerfreuliche „Nebenwirkungen“. Abgesehen davon, dass die hehren Intentionen nur zum Teil umgesetzt werden konnten, wurde mit über Jahrhunderte gewachsenen und bewährten kontinentaleuropäischen Hochschultraditionen gebrochen.

 

Mit der neuen Dreigliederung in Bachelor-, Master-, und Ph.D.-Studien wurden neue akademische Grade eingeführt bzw. aus dem anglo-amerikanischen Raum übernommen. Alte, von der Bevölkerung als Anreden verinnerlichte akademische Grade wurden deren Trägern zwar nicht aberkannt, aber an Neuabsolventen vergleichbarer Studienrichtungen nicht mehr verliehen. Stattdessen kam und kommt es zur inflationären Neuschöpfung und Verleihung von akademischen Graden, die – weil dem Namen nachgestellt – als Anreden völlig untauglich sind. Dieser unzweifelhafte Bruch mit einer alten, gerade in Österreich tief verwurzelten Tradition mag von manchen als modern, fortschrittlich und Ausdruck von Weltläufigkeit gesehen werden, er bedeutet aber für andere wiederum einen Verlust von kultureller Identität, und damit einen weiteren Schritt in Richtung Gleichschaltung jener kulturellen und geistigen Vielfalt, welche die abendländisch-europäische Tradition und ihren Reichtum seit jeher ausgemacht hat.

 

Die mit der Umsetzung der „Bologna“-Ziele einhergehende Neuordnung der akademischen Grade hat jedenfalls – unabhängig von ihrer individuellen Bewertung, die natürlich Geschmacksache bleibt – eine De-facto-Diskriminierung zur Folge, die sich aus der Ungleichbehandlung von „Altakademikern“ und Neuabsolventen vergleichbarer Studienrichtungen ergibt. Der Wegfall der Anrede „Magister“ bzw. „Magistra“ für Absolventen der neuen Master-Studien etwa stellt eine Diskriminierung gegenüber ihren akademischen „Vorfahren“ dar, zumal ihnen in der gesellschaftlichen Wirklichkeit Österreichs nicht der gleiche – wohlverdiente! – Status zuerkannt wird.


Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Sind Ihnen Beschwerden oder zumindest Unmutsbezeugungen wegen Ungleichbehandlung von „Altakademikern“ und Neuabsolventen bestimmter (Diplom-)Studien bekannt, die im Wegfall von traditionellen Anreden gründen?

Wenn ja, wie stehen Sie zu dieser Art gesellschaftlicher De-facto-Diskriminierung?

 

2.    Haben Sie vor, der De-facto-Diskriminierung von Trägern neuer akademischer Grade, die dem Namen nachgestellt und nicht mehr als Anrede gebraucht werden können, entgegenzuwirken?

Wenn ja, wann und durch welche Maßnahmen?

Wenn nein, warum nicht?

 

3.    Werden Sie sich grundsätzlich dafür einsetzen, altbewährte (kontinentaleuropäische) akademische Traditionen zu bewahren bzw. neu zu beleben?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

 

4.    Aufgrund welcher Rechtsgrundlage gelten die akademischen Grade „Mag.“, „DI“ bzw. „Dipl.-Ing.“ und „Dr.“ als Namensbestandteil?

 

5.    Gibt es eine ähnlich lautende Bestimmung auch für die neuen, dem Namen nachgestellten akademischen Grade?

Wenn ja, wie lautet diese?

Wenn nein, werden Sie diese Ungleichbehandlung beseitigen?