2597/J XXV. GP

Eingelangt am 24.09.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Niko Alm, Beate Meinl-Reisinger, Nikolaus Scherak und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend Überprüfung der Löschung der Vorratsdaten

 

Die Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1956/J, "Vorratsdatenspeicherung und die forensisch sichere Löschung der erhobenen Daten" hat aus unserer Sicht weitere Fragen aufgeworfen. Die Vorratsdatenspeicherung stellte einen so weitreichenden und anlasslosen Eingriff in die Grundrechte der Bürger_innen dar. Es ist uns daher ein Anliegen, festzustellen, ob die im Zuge der tatsächlich in Österreich durchgeführten Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Daten nun auch unwiederbringlich gelöscht wurden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wer genau sind die Betreiber, an die das Schreiben des BMVIT mit dem Hinweis auf die Löschungsverpflichtung im Juli versandt wurde? (Bitte um genaue Auflistung und Datum des Briefes)

2.    Was genau stand in dem Schreiben? (Bitte um genauen Wortlaut inkl. möglicher Anhänge)

3.    Wurde dem BMVIT der Eingang des Schreibens von allen angeschriebenen Betreibern bestätigt?

a.    Wenn nein, wieso nicht?

4.    Hat das BMVIT in dem Schreiben eine Löschbestätigung gefordert?

a.    Wenn nein, wieso nicht?

b.    Wenn ja, von wem hat es diese erhalten?

5.    Wer überprüft, ob die Daten ordnungsgemäß gelöscht wurden?